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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.02.1886
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1886-02-13
- Erscheinungsdatum
- 13.02.1886
- Sprache
- Deutsch
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cvruar 807 Sprechsaal. Leihbibliotheken und Lesezirkel. Nachdem im Jahr 1884 auf dem Schrift stellertage in Schandau die Frage diskutiert worden ist, ob man nicht den Leihbibliotheken eine Tantieme zu Gunsten der Autoren oder Verleger abnötigen solle, regt sich jetzt eine ähnliche Agitation gegen die Lesezirkel; vielleicht erscheint es den Lesern dieses Blattes nicht über flüssig, hierüber die Stimme eines Unbeteiligten zu hören, der weder Jurist noch Belletrist, weder Verleger noch Sortimenter, weder Leih bibliothekar noch Lesezirkelvorstand ist?) Wie ein »roobsr ds Kronos« steht der Rechtsgrundsatz fest, daß jeder mit seinem wohl erworbenen Eigentum schalten und walten kann wie er will, und daß es z. B. keinen Menschen etwas angeht, ob ich ein gekauftes Buch stil- und prachtvoll einbinden lasse oder den Unter irdischen opfere. Selbstverständlich ist cs ganz wunderlich, zu verlangen, daß die Gesetzgebung zu Gunsten dieser oder jener Kategorie von Gewerbtreiben- den eine Ausnahme von ihrem allgemeinen Grundsätze mache; will man aber trotzdem eine Änderung, so müßte diese den Grundsatz im ganzen betreffen, und cs wäre daher folgendes neue Princip aufzustellen: »Falls jemand einen Gegenstand kaust weniger zur eigenen Be nutzung als vielmehr, um sich durch dessen ge schäftsmäßige Verleihung einen Erwerb zu sichern, so hat er dem Verkäufer eine Tantieme zu gewähren.« Sehen wir uns zuvörderst die Konsequenzen dieses Princips genauer au. Dem Buchhandel steht der Musikalienhandel sehr nahe; mit ihm ist fast ausnahmslos ein Leihgeschäst verbunden, das oft die Haupteinnahmequclle bildet; also müßten die Musikalienverleiher Tantiemen an die Komponisten oder deren Verleger zahlen. In vielen Kunsthandlungen werden Litho- *) Die vorliegende Einsendung hat zwar keinen Juristen, wohl aber einen hochangesehenen und auch im Buchhandel bestens bekannten Gelehrten und Schriftsteller zum Verfasser. (Red.) graphieen, Kreidezeichnungen, Aquarelle und Öl bilder zum Kopieren an Dilettanten verliehen; also hätten die Maler Tantiemen zu beanspruchen. Stickmuster kauft man höchst selten, man borgt sie von der Tapisseriehandlung, aus der man die Stickwolle bezieht; also Tantisme für die Musterzeichner. Ebenso müßte der Pianoforte verleiher Tantiemen an die Fabrikanten ent richten; zuletzt könnte noch der Pferdezüchter Tantisme vom Pferdeverleiher verlangen, woraus natürlich der letztere in jedem spccicllen Falle replicieren würde: »der von Ihnen gekaufte Gaul ist mein Leibroß und wird nie verliehen«; der Verkäufer mag dann zusehen, wie er zum Gegenbeweise und damit zu seinem Gcldc kommt. — Doch genug der Beispiele; die Sache sängt an komisch zu werden. Nehmen wir den günstige» Fall an, daß das neue Princip gesetzliche Kraft erlangt, so entsteht die weitere Frage nach den Maßregeln, mittelst welcher das Gesetz ausgesührt wer den soll. Der Katalog eines Leihbibliothekars z. B. sagt nur, welche Bücher vorhanden sind, ver schweigt aber die Anzahl der Exemplare und deren Bezugsquellen. Beides wird kaum zu eruieren sein, namentlich wenn sich der Biblio thekar einen Strohmann hält, der an verschie denen Orten und in verschiedenen Handlungen den Einkauf besorgt. Auch bildet die Anzahl der Exemplare keinen richtigen Maßstab; denn ein einziges Exemplar, welches sehr oft ausge liehen wird, kann weit mehr einbringen als drei selten ausgeliehene Exemplare. Die einzige sichere Unterlage für die Bestimmung der Tan tisme würde die Zahl der Ausleihetage sein, die man aber nur aus den Geschäftsbüchern erfahren könnte. Genau dasselbe gilt bezüglich der Musikalienverleiher, Pianoforteverleiher re. Und welches Heer von Inspektoren wäre nötig, um die Geschäftsbücher aller möglichen Leih institute durchzusehen, wenn das überhaupt an ginge! Ein Gesetz aber, das sich nicht ans führen läßt, ist einfach haltlos und wird schon deshalb nie promulgiert werden. Sehr oft hört mau die Jeremiade: »Der Engländer kauft einen neuen Roman, der Deutsche holt ihn aus der Leihbibliothek,« und daran wird die Folgerung geknüpft, daß eine Beschränkung der Leihbibliotheken und Lesezirkel die Kauftust des Publikums erhöhen müsse. Die angeführte Thatsachc mag richtig sein; die Folgerung aber ist cs nicht, weil dabei etwas Wesentliches übersehen wird. Ein wohl situierter Engländer kann vielleicht 20HH der belletristischen Novitäten jedes Jahres kaufen; der Deutsche würde dabei nach einem Decennium sich arm gekauft haben. Der Grund, weshalb die Kauflust schwach ist und die Leihbibliotheken florieren, liegt hauptsächlich in der kolossalen Überproduktion unserer Littcratur; Leihbiblio theken und Lesezirkel sind nur das natur notwendige Korrektiv gegen jene Litteraturflut. Aber so macht es der Deutsche; erst schafft er sich eine Kalamität, und sobald ihm diese empfindlich wird, denkt er nicht au seine eigene Schuld, sondern ruft nach der Polizei. Mögen nur alle Verleger den Grundsatz »wenig aber gut« festhalten, dann werden sich auch bei uns englische Verhältnisse von selbst herausbilden. vr 0. 8. Presipolizri in Serbien. Im Verkehr mit Serbien wird schon mancher deutsche und österreichisch-ungarische Buchhändler trübe Erfahrungen gemacht haben. Bücher und Zeitungen politischen Inhalts sind verdächtig, werden streng untersucht und nicht selten mit Beschlag belegt, — einerseits aus der Post in Ge stalt von Kreuzbändern, andererseits durch Nach- ftichnugcn in den Buchhandlungen. So wurde unlängst bei L. Friedmann in Belgrad die neue Schrift Paul Dehns »Land und Leute auf der Balkanhalbinsel« konfisziert. Es seien ihm große Unannehmlichkeiten entstanden, schreibt der Belgrader Buchhändler au den Münchener Verleger und bittet um Gutschrift der konfis zierten Exemplare. Es sei, so heißt es, sein Glück, daß er am Belgrader Platze bereits 18 Jahre makellos lebe. Unter den bezeichnten Umständen beziehen viele Belgrader ihren Be darf an politischen Schriften vom Anslande über Semlin (postlagernd). R. Antiquariat und Novitäten (8084s aus der Heraldik, Genealogie, Sphragistik und anderen ähnlichen Fächern wolle man in serieren im --- Deutschen Herold. — Monatsschrift für obige Specialitätcn. Redig. von Professor Ad. M. Hildcbrandt. Mit vielen Kunstbeilagen in Bunt- und Schwarzdruck. Jahrgang 12 ^ Preis für 1 Zeile dreispaltig 40 A und 16U>)H Rabatt. Probcnummern auf Wunsch gratis. Berlin IV., Leipziger Straße 115. 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Nonpar.-Zeile 6000 Beilagen 45 Vcrlagsanstalt sür Kunst u. Wissenschaft vormals Fr. Bruckmaun in München. k66k1i8LIlMLlt kür Leklsssätzll. (8089s llntsr^siobnstsr, Zobriktlubrsr u. ksobts- bsistand dss Lcbwediseüen Ve»1epervererrlr, erteilt tlusbunit über bissige ksobtsverbält- nisss und besorgt Linbassisrungsn sovis das Linrieben von rorderungsn bsi Lonlcurssn. u. 8. v. in Lebvsdsn. Ltoebbolin, lingelbrebtsgatan 6 6, irn Vebruar 1886. .1. N. Deiner, R.scbtsanva.lt.
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