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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.06.1886
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- Erscheinungsdatum
- 21.06.1886
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- Deutsch
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3298 Nichtamtlicher Teil. 140, 21. Juni 1886. vorläufigen Abkommen Änderungen des bestehenden Vertrags rechts zu vermeiden, erschien es angezeigt, den dritten Weg zu be schreiten. Was die Auswahl unter den Verträgen anlangt, so war dem bereits in dem größeren Teil des Reichsgebiets geltenden preußisch-britischen Vertragsrecht der Vorzug um so mehr zu geben, als damit für die Zukunft auch die Frage sich erledigt, ob dieses Vertragsrecht auch für die in der Zwischenzeit mit Preußen ver einigten Landesteile Geltung erlangt hat. Diesen Gesichtspunkten entspricht der vorgelegte Entwurf eines Abkommens, zu dessen Ab schluß die Königlich Großbritannische Regierung ihre Bereitwillig keit zu erkennen gegeben hat. Vom Kolportagebuchhandel. — Der Vorstand des »All gemeinen Vereins der Kolportage-Buchhändler im Deutschen Reich« erließ unterm 5. d. eine Bekanntmachung, nach welcher die dies jährige ordentliche Generalversammlung des Vereins in den Tagen vom 27.-29. Juni in Dresden stattfinden wird. Infolge der Verhandlungen des Kongresses der deutschen Kolportage-Buch händler, welcher am 24. und 25. Mai d. I. in Leipzig getagt hat, wurden von der schon früher bekannt gegebenen Tagesordnung vier Punkte abgesetzt, so daß sich diese nur noch mit vier verbleibenden Gegenständen beschäftigen wird, der Entgegennahme des Geschäfts berichts und des Kassenberichts, der Erledigung innerer Vereins angelegenheiten und endlich mit den etwa vorkommenden Anträgen über Vereinssachen, welche aus der Mitte der Versammlung oder noch vor Eröffnung derselben gestellt werden dürften. Anschließend an diese Bekanntmachung erläßt die am 24. v.M. in Leipzig gewählte Kommission, deren Aufgabe die Vorberatung der Bedingungen sein sollte, unter welchen die sehr wünschenswerte Vereinigung von zwei bisher bestandenen Richtungen erzielt werden könnte, folgenden Aufruf an die Berufsgenossen im Kolportage buchhandel: Geehrte Kollegen! Bei Gelegenheit der Beratungen des Kongresses Deutscher Kolportagebuchhändler am 24. Mai 1886 in Leipzig wurde auf einstimmigen Beschluß der anwesenden Kollegen eine Kommission von neun Mitgliedern gewählt, deren Aufgabe es sein sollte, eine Einigung der beiden Richtungen im Kolportagebuchhandel, ver treten durch den Verband der Vereine, wie durch den Allgemeinen Verein, anzustreben. Die hinsichtlich dieses Zweckes in Leipzig am 25. und 26. Mai or. geführten Verhandlungen haben zu einem völligen Einverständnis der Kommissionsmitglieder geführt, und ist eine Statutenvorlage zur Begründung eines Centralvereins der Kolportagebuchhändler im Deutschen Reich ausgearbeitet worden, die den Anschluß aller bestehenden Lokalvereine unter Wahrung ihrer lokalen Selbständigkeit bezweckt. Zur Beratung dieser Vorlagen berufen wir hiermit eine Versammlung deutscher Kolportagebuchhändler, die am 29. und 30. Juni er. in Dresden, im Anschluß an die Generalversamm lung des Allgemeinen Vereins (28. Juni or.), stattfindet, und sind sicher, daß alle Kollegen, denen die Hebung unseres Standes aufrichtig am Herzen liegt, dieser freundlichen Einladung Folge leisten und die bisher vermißte Einigkeit unter uns herbeiführen helfen. Einigkeit macht stark; nur ein festes Zusammenhalten aller Kollegen ermöglicht die Durchführung von Reformen, die zur Entwickelung unserer Branche unerläßlich sind. Insbesondere richten wir an alle Vereinsvorstände das höf liche Ersuchen, sich durch Delegierte bei den beabsichtigten Ver handlungen vertreten zu lassen und letztere mit Vollmachten zu versehen. Die Verhandlungen beginnen Dienstag den 29. Juni 1886 morgens 9 Uhr, und wird event. außer dem Vereinsstatut das Statut einer zu begründenden Unterstützungskasse zur Beratung gestellt werden. Alle Anfragen bitten wir an Herrn C. Winter in Chemnitz, alle Anmeldungen zur Teilnahme an den Verhand lungen an Herrn Bruno Radelli in Dresden zu richten. Und nun ans, Kollegen, frisch ans Werk, das wir fördern müssen zum Heile und Schutze unseres Standes! Auf Wieder sehen in Dresden. Mit kollegialischem Gruß . 1. Juni 1886. Namens der erwählten Einigungs-Kommission C. Winter, Chemnitz, F. W. v. Biedermann, Leipzig, Vorsitzender. stellvertr. Vorsitzender. Die Bestrebungen der Vereinsleitung zur Gründung einer Untcrstützungskasse finden allseitigen Beifall und lebhafte Be teiligung. Es sind bereits namhafte Beträge zur Anmeldung gelangt. Zum neuen Telegraphentarif vom 1. Juli 1886. — Aus Anlaß der Einführung des neuen Telegraphentarifs, mit welcher ein wesentlicher Teil der Beschlüsse der vorjährigen inter nationalen Telegraphen-Konferenz in Berlin zur Ausführung ge langt, hat das Reichspostamt eine Denkschrift ausgearbeitet, welche sich in längerer Einleitung zunächst über die Schwierigkeiten der ersten Jahrzehnte des Telegraphcnwesens verbreitet und zeigt, wie die gegenseitige notgedrungene Rücksichtnahme auf widerstrebende finanzielle Interessen teils der Staatsverwaltungen, teils der Privat- (Kabel-) Gesellschaften einer einheitlichen Gestaltung der Telegrammkosten lange Zeit im Wege war. Auf den neuen Tarif eingehend, äußert sich die Denkschrift in folgender Weise: Wenn der neue internationale Tarif vielleicht noch nicht allen Erwartungen entspricht, so ist doch — und das ist ein sehr wesent liches Ergebnis — damit ein fester Standpunkt gewonnen, der weitere Fortschritte im Interesse der Verkehrserleichterungen ohne Schwierigkeiten ermöglicht. Die Gebühr für das Wort wird be tragen für Telegramme aus Deutschland nach Österreich-Ungarn, Dänemark, Niederland, Belgien, der Schweiz 10^, nach Frankreich und Helgoland 15 Lv, nach den unterseeisch verbundenen Ländern Norwegen und Schweden 20 nach Rußland 25 X ohne Zu- schlagsgcbühr oder Grundtaxe. Für den Verkehr mit den übrigen europäischen Ländern treten gleichfalls nicht unwesentliche Ermäßigungen ein. Für Telegramme nach England bleibt vor übergehend der bisherige Tarif noch in Geltung. Dies hängt daniit zusammen, daß die Konzession der betreffenden Kabelgesell schaft noch bis 1888 läuft. Als erfreuliche Erscheinung ist ferner zu bezeichnen, daß auch Kabelgesellschaften, welche den Bestim mungen des internationalen Vertrages nicht unmittelbar unter worfen sind, unter dem Einfluß der Konferenz Ermäßigungen zu gestanden haben, welche dem außereuropäischen Verkehr zu gute kommen. Von den auf der Konferenz angenommenen Änderungen der reglementarischen Vorschriften, soweit solche das Publikum interessieren, ist hervorzuheben, daß fortan die Namen der Bestim mungsorte und der Bestimmungsländer in den Telegrammadressen in ein Wort zusammengezogen werden können und nur als ein Wort gezählt werden. Auch für Telegramme, welche zur Berich tigung der im Laufe der Beförderung veränderten Telegramme ab gesandt werden, sind Erleichterungen zugcstanden worden. Für die Ausdehnung der Fernsprecheinrichtungen über
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