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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.12.1861
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.12.1861
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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^5 151, 9. Decembcr. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 2683 Rechtsfrage. Aus Preußen, 12. November. Hr. L. Holle in Wol- fenbüttcl hat kürzlich eine neue billige Ausgabe von nachstehend genannten musikalischen Werken versandt: 1) „Franz Schu be r t's sammtliche Lieder in 6 Banden" ; und 2),,Bcethoven's Lieder, Oratorien und Streichquartette". Die Frage, ob diese Werke in Preußen rechtmäßig debitirt werden können, liegt uns sehr nahe, und cs wäre gewiß recht wünschenswerth, daß diejeni gen Herren Musikvcclcger, welche durch diese Concurrenzausgaben nach den sie schützendn Gesetzen sich in ihren Verlagsrechten be einträchtigt glauben, sobald als möglich untcrAnführung der be treffenden (speciell der in Preußen gültigen) Gesetze eine Erklä rung im Börsenblatt erließen, damit der Sortimenter sich vor ähnlichen Schaden sichern kann, wie solche ihm durch den Ver trieb der Weber'schen Eompositioncn aus dem genannten Verlage erwachsen können. Namentlich wäre es wegen Herausgabe der Schubect'schen Lieder interessant, nähere Aufklärungen von den Originalverlegern, den Herren Spina und Haslinger in Wien, darüber zu erhalten. Hr. Spina erließ allerdings schon einmal in Nr. 151 des Börsenbl. 1859 eine Warnung in Betreff der Verbreitung derHolle'schenAusgabe von Schubert's Compositio- nen, wogegen Hr. L. Holle in Nr. 155 daselbst in einer gegen Hrn. Spina gerichteten Antwort erklärte, daß da der Bundcsbeschluß vom 6. Nov. 1856 Schubert's Compositionen in Oesterreich vor Nachdruck n i ch t schützt, weder Schubert's Erben, noch der VerlegerHc. Spina länger ein Anrecht darauf hätten. Da nun kein Staat, also auch Preußen nicht, den Unterthanen anderer Staa ten einen weitern Schutz gewährt, als diese selbst in ihrem eige nen Staate genießen, so wäre nach Hrn. Holle's Ausspruch auch die Ausgabe in Preußen zum Vertriebe gesetzlich gestattet. — Ist dem so? — Gewiß würden viele Sortimenter es mit Dank erkennen, wenn Sachverständige darüber ihre Ansichten an dieser Stelle aussprechen wollten. Onus pro multis. Miscellen. Frankfurt a. M., 2. Dec. Die „Neue Frkfrtr. Zlg." bespricht in einem bitternArtikel das neue preußischeGesetz wegen Besteuerung der nichtpreußischen Presse und ertheilt dann schließlich dem Nationalverein den Rath: seine gesammelten Gelder dem preußischen Cabinet nicht mehr für die Flotte, son dern zu dem Zweck anzubieten, um damit die aus die deutschen nichtprcußischen Blätter gelegte Steuerlast in Bausch und Bogen abzulösen, wie man etwa Froknden und Zehenten ablöst. Wer weiß, heißt cs daselbst, vielleicht gehen die Hrn. von Patow und von der Heydt darauf ein, und Hr. Streit zu Coburg kann dem nächst in dec Wochenschrift des Nationalvereins eine Quittung über den Empfang der Gelder für „Freiheit und Gleichheit" der deutschen Presse in Preußen bekannt machen! S a tz un g s w i dc i g e Voraussetzungen. — Aus dem „Börsenblatt für den deutschen Buchhandel" ersehen wir, daß der Vcrwaltungsrath der Deutschen Schillerstiftung in Weimar die ihm für dieses Jahr abermals von der Generalversammlung der deut schen Buchhändler zu Leipzig angebotenen 300 Thlr. zu c ü ckg e- wiesen hat, und zwar weil diese Gabe „u nter satzungs wi drigen Voraussetzungen" dargeboten worden. „Satzungs- widrigc Voraussetzungen" — ein kostbarer Beitrag zur Geschichte der Deutschen Schillerstiftung! Hr. Franz Dingelstedt, welcher Voraussetzungen für sa tz u n gs w i d r ig erklärt, würde nach derselben Logik einen Gedanken verantwortlich machen und vor Gericht stellen. Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler ^ ! hatte seine Gabe nicht unter der Bedingung, sondern — was sehr wohl zu unterscheiden ist — unter der Voraussetzung be willigt, „daß die Statuten der Schillerstiftung, insoweit sie die eigentlichen Fachgelehrten ausschließcn, abgcändert werden, und daß die Schillerstiftung das Prinzip der vollen, unbedingten O effe n t l i ch k e i t adoptire, damit ihre Unterstützungen lediglich den Charakter eines den Empfänger ehrenden National geschenkes erhalten". Der Schillerverein durfte unter diesen Umständen die Gabe nicht zurückweisen, sondern mußte erwidern, daß die Voraussetzung der Buchhändler eine irrthümliche sei, die Gabe jedoch, da nicht die Bedingung daran geknüpft wor den, die Statuten nach dieser Voraussetzung abzuändern, dank bar angenommen werde. Voraussetzungen können ebenso wenig, als Gedanken,Wünsche oder Hoffnungen, satzungswidrig sein. Auch sind die von den Herren Buchhändlern ausgesprochenen Gedanken oder Voraussetzungen gar nicht so übel, und der Verwaltungs rath des Deutschen Schillervereins in Weimar hätte dieselben nicht so ohne weiteres von der Hand weisen sollen. Es würde aller dings auf das zu Ehren Schiller's gegründete Institut einen ver mehrten Glanz werfen, wenn seine Pensionen nicht bloß als Un terstützungen, sondern auch, und zwar vorzugsweise, als ehrende Nationalgeschenke angesehen würden, und wenn außer Dichtern und belletristischen Schriftstellern auch wissenschaftlichen Autoren die Erbschaft Schiller's zu Statten käme. (Mag. f. d. Lit. d. Ausl.) Unter dem Titel „Blätter und Blüthen deutscher Poesie und Kunst. Ein Album, sinniger Betrachtung gewid met. Mit 12 Stahlstichen nach Zeichnungen von W. Georgy und E. Hartmann" (Lex.-8. Preis 6U Thlr.) ist im Verlage vonHrn. Fr. Brandstetter soeben ein Prachtwcrk erschienen, das sich sowohl hinsichtlich seiner schönen und eleganten Ausstat tung, als auch seines klassischen Inhalts den geschmackvollsten Fcstgeschenken anreiht. Dasselbe verdient um des großen Fleißes willen, womit die thälige Verlagshandlung dem Werke sichtlich alle mögliche Vollkommenheit zu geben gesucht hat, hier anerken nend erwähnt und der besondecn Beachtung des Sorrimentshan- dels empfohlen zu werden. Von dem l i terar i sch en N a ch la s se S ch l o sser's verneh men wir, daß der handschriftliche durch den treuen Schüler des Verblichenen, Hofrath Häusser, geordnet wird. Ein großes Ver dienst soll sich, wie wir hören, die Universitätsbuchhandlung von Mohr in Heidelberg dadurch erwerben, daß sie die bedeutender» Recensionen des Verewigten aus den „Heidelberger Jahrbüchern" in einem Gesammtwerke herausgebcn will. Da gerade in diesen Anzeigen vom Büchermärkte Schlosser sich ganz in seiner charak teristischen Persönlichkeit zeigte, so müßte diese Sammlung für die Freunde des deutschen Mannes und unbestechlichen Gelehrten eine äußerst willkommene Gabe sein. (Krlsr. Ztg.) Verbote. Auf Antrag der König!. Staatsanwaltschaft ist unterm 2. d. Mts. vom Polizeiamt der Stadt Leipzig die Druckschrift: Mittentzwei, C., Was sind die Männer? Unmenschen — also keine Menschen! u. s. w. Leipzig, Poenicke. in Beschlag genommen worden. Personalnachrichtcn. Herrn I a c o b H ö l sch c r Vater in Coblcnz, der u. a. seit eincrRcihc vonJahrcn das ehrenvolleAmt eines Handelsgerichts- Präsidenten daselbst bekleidet, ist bei Gelegenheit des preußischen Krönungsfcstes der Rothe Adlcrordcn 4. El. verliehen worden.
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