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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.12.1861
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.12.1861
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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2682 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. H? 15t, 9. December. 19. Fcbr. 1853, welcher eine Beilage des Zollvercinsvectcags bil det, daß zwischen den Eontrahentc» die „zollfreie Einfuhr" von Papier, „literarischen" und Kunstgcgenständcn, soweit dieselben in dem einen oder andern Staate gedruckt und verlegt sind, statt haben, für Zeitungen, Kalender und Ankündigungen aber die „et wa bestehende" Stcmpelabgabe ausdrücklich Vorbehalten bleiben solle. Jede, wenn auch nur irrthümliche, Verletzung der Zollvcr- einsvcrträgc enthalt in sich selbst die Aufforderung an alle Ver- cinsregicrungen, gegen eine solche Alteration die nöthigen Vor stellungen und Vorkehrungen nicht zu Unterlasten; wir hoffen und erwarten, daß vor allen andern die Regierung Sachsens die nöthigen Schritte thun werde, um nach Möglichkeit den sehr be deutenden Schaden abzuwcndcn, welcher aus dem neuen preußi schen Gesetze dem durch dasselbe cmpsindlichst bedrohten Leipzig erwachsen müßte. Der Zollvcrcinsvertrag hat natürlich auch die Basis und den Zweck, eine innigere Handels- und Vcrkchrsvcrbindung des durch ihn zusammcngeschlosscncn Deutschland gegenüber dem Auslande herzustcllcn. Die erste Bedingung zur Erreichung dieses Zieles ist zweifellos: freier Verkehr im Innern, Schranken und Zölle nur gegen das Ausland, unter allen Umständen aber Bevorzu gung der Vercinsgcnostcn und nun und nimmermehr Hintansetzung derselben gegen die Fremden. Was besagt aber das Gesetz vom 29. Juni, welches in vier Wochen in Gültigkeit treten soll? Es darf mit dem Beginn des Jahres 1862 jedes fremdländische Blatt stempclstcuerfrci nach Preußen eingehen, nur die in deut scher Sprache erscheinenden Blätter müssen 33)4 Proc. ihres Abonnementsprciscs als Stempelsteuer zahlen! Dieser Satz er freut sich einer so ungemeinen Deutlichkeit, daß es keines Wor tes bedarf, um seinen beklagenswcrthcn Inhalt zu illustrircn; wir verzichten deshalb gern darauf, in nur allzubcrcchrigtenAus- ruscn die ganze Ungeheuerlichkeit dieser Bestimmung zu cha- raktcrisircn oder sie, wie es bereits geschehen, zum Schaden und zur Anschwärzung Preußens auszubeulen. Wir gehen sogar noch weiter. Auf die Gefahr hin, noch einmal — wie bereits in ei nem Aufsatze des „Börsenblattes für den deutschen Buchhandel" geschehen, der durch die „Europa" und die „Augsburger All gemeine Zeitung" auch weiteren Kreisen bekannt wurde — in ebenso ungerechtfertigter wie unanständiger Weise als „Satelli ten Preußens" bezeichnet zu werden, welche dieser Macht gegen über nur die Rolle eines „stummen Hundes" spielen, wagen wir aus eigenem Antriebe ein Entschuldigungsmoment für die obige Gesetzesbestimmung auszudcnkcn, indem wir annehmen, die ein fache Erwägung, daß der voraussichtlich geringe Ertrag einer Stempelsteuer auf die außerdeutsche Tagesliteratur weder Mühe noch Kosten lohne, habe die Gesetzgeber veranlaßt, von einer sol chen lieber ganz abzusehen. Nichtsdestoweniger ist und bleibt aber jene Bestimmung eine unerhörte, beklagenswerthe, zu wel cher die preußische Regierung sich unter keiner Bedingung und durch keine noch so „praktische" Rücksichtnahme hätte verleiten lasten sollen. Schon ist in den Zeitungen, namentlich in den prcußcnfcindlichen, denen diese ganze Angelegenheit natürlich ein nur zu willkommener Stoff ist, mit Behagen das Bild ausge malt worden, wie die für Preußen und wohl für ganz Deutsch land nur Stolz undHohn besitzende englische und dänische Presse, wie die slavischen und italienischen Blätter mit ihrem „Tod den Deutschen!", wie die französischen mit ihren Rheingclüsten und Grenzbcrichtigungsansprüchen künftig mir zuvorkommender Höf lichkeit nach Preußen hcreingcbclcn und ohne Abgabe eingelassen, die ehrlichen deutschen Blätter dagegen— jene vielen angeblichen „Satelliten" Preußens, welche zum Acrgcr so manches Mini sters vom deutschen Berufe dieses Staates immer und immer wieder, selbst in der düstersten Aeit einer abstoßenden Reacrion, zu predigen für ihre Pflicht hielten — wie diese „Vertrauensdu- scler" am schwarzweißcn Schlagbaum barsch angerufen und nur nach Erlegung einer enormen Abgabe, aus purer Gnade, der Er laubnis eintrcten zu dürfen, theilhaftig werden würden. Es ist dies ein abschreckendes Gemälde, leider indeß ein ganz treues, ebenso wie seine Ueberschrift: „Eine Kriegserklärung gegen die deutsche Presse". Wie aber, wird man fragen, war es nur möglich, daß das preußische Abgeordnetenhaus seine Zustimmung zu solch einem Gesetze gab? Die Antwort ist einfach: was wir oben von der Bureaukratic und ihrem Mangel an Verständniß für das Wesen, die Bedeutung und die Lcbensbcdingungcn der Presse zu sagen uns gestatteten, gilt leider auch von sehr vielen deutschen Volks vertretern. Es fehlt noch allzu sehr an jenem ausgcbildctcn po litischen Sinn, welcher ältere Parlamente auszeichnet und in der guten Schule eines freien und kräftigen Staatslebens ein tüchti ges Geschlecht von Politikern nach dem andern heranreifen läßt. Gar viele unserer Volksvertreter haben schon oft, namentlich in Sachen der Presse, sich zu Beschlüssen verirrr, über deren Trag weite sie die Hände über dem Kopfe zusammcnschlugcn, wenn ih nen dieselbe — erst klar gemacht worden war. Rechnet man in diesem besonder» Falle noch den Umstand dazu, daß — wie wir beim Nachschlagen der betreffenden Verhandlungen fanden — das fragliche Gesetz innerhalb der letzten vierzehn Tage der letzten preußischen Landtagssession bcrathcn und angenommen wurde, also zu einer Zeit, wo manche legislatorische Arbeit übers Knie gebrochen wird, so hat man wenigstens eine äußerliche Erklärung, wie das vcrhängnißvolle Gesetz mit sonst wohl befremdender Schnelligkeit durch das Haus gehen konnte. Wohl gaben meh rere Volksvertreter, z. B. der Abgeordnete v. Techow, der Ver sammlung zu bedenken, daß der durch das Gesetz bezweckte Druck auf das geistige Eigcnthum dem Ansehen Preußens im Auslande schaden müsse; zwar erklärte der Abg. Wagener, der ehemalige Redactcur der Kreuzzeitung, für sich und im Namen seiner Par tei die projcctirte Besteuerung für eine verderbliche; zwar hob Abg. v. Vincke sehr richtig hervor, daß dieselbe eine Noth an gei stiger Nahrung hervorbringe, wie die Mahl- und Schlachtsteuer eine Noth an leiblicher Nahrung veranlasse: — das Gesetz ging durch, ohne daß man sich besondere Gedanken darüber machte, und cs soll nunmehr in Wirksamkeit treten. Es ist uns wohl bekannt, welche gewichtige Bedenken sich stets geltend machen, wenn von irgend einer Seite her, selbst mit guten Gründen, das Verlangen gestellt wird, ein erst unlängst er lassenes Gesetz wieder auf verfassungsmäßige Weise zu beseitigen. Allein trotzdem können wir nicht unterlassen, an die gesetzgeben den Faktoren Preußens eine solche Forderung zu richten. Die beiden Häuser des Landtags treten in nicht fcrnerZeit zusammen, und das deutsche Volk blickt mit großen Erwartungen und mit lebhaften Hoffnungen auf die Versammlung der ersten parlamenta rischen Körperschaft Deutschlands. Der Abg. v. Rönne sprach bei der Berathung des Gesetzes die Erwartung aus, daß die Re gierung dem nächsten Landtage einen Gesetzentwurf mit einem rationelleren Besteuerungsmodus vorlegen werde; mit beiden Händen sollte das Ministerium zugreifen, um, andiese (allerdings nicht zum förmlichen Antrag erhobene) Erwartung anknüpfcnd, so schnell wie möglich ein neues, gerechteres, freisinnigeres Gesetz über die Behandlung der Presse vorzulegen. Und cs ist mehr als wahrscheinlich, daß das Abgeordnetenhaus jedem solchen Vorge hen mit Freuden seine Zustimmung geben würde. Gerade auf diesem Wege liegen die „moralischen Eroberungen", welche Preu ßen in Deutschland zu machen hat; jenes Gesetz dagegen ist ein trügerischer Wegweiser, welcher weitab führt von den Sympa thien des deutschen Volkes! (Dtsch. AUg. Ztg.)
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