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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.05.1885
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 13.05.1885
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- Deutsch
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des Professors Wilhelm Scherer mit einer Einleitung von diesem selbst dargeboten wird: das sogenannte »Spies'sche Faust buch« aus dem Jahre 1587. Auch hier überlassen wir die Würdigung des eigentlichen Inhalts den litterarischen Fachmännern, um wieder jene Seite mehr ins Auge zu fassen, welche für den Leserkreis des Börsenblatts von Interesse sein könnte. Das der Nachbildung zu Grunde gelegte Exemplar be findet sich im Besitze des Herrn Heinrich Hirzel in Leipzig und stammt aus der durch erlesene Werke ausgezeichneten Bibliothek seines Vaters, des im Jahre 1877 verstorbenen Herrn Salomon Hirzel. Die Verdienste dieses gelehrten Buchhändlers besonders um die wissenschaftliche Erforschung Goethes sind, wie Professor Scherer in der Einleitung mit vollem Rechte sagt, „allen an unserer Nationallitteratur ernsthaft Anteil nehmenden Deutschen bekannt" und unlängst wieder durch die Herausgabe seines vortrefflichen Kataloges von Goethes Schriften*) klar vor das Auge gestellt werden. Herr Heinrich Hirzel hat die Güte gehabt, das in seinem Besitz befindliche (überhaupt sehr selten gewordene) Spies- sche Faustbuch den Herren Scherer und Müller-Grote auf ziem lich lange Zeit zu überlassen, damit dasselbe zum Zwecke der Herausgabe als Nr. II der »Deutschen Drucke« möglichst genau nach dem Muster hergestellt werden könnte, was übrigens recht schwierig gewesen sein muß. Herr Professor Scherer sagt darüber folgendes: „Leider stellten sich der genauen photographischen Nach bildung so schwere physische Hindernisse entgegen, daß dieselben nicht durchweg völlig überwunden werden konnten. Das Exemplar ist stark vergilbt und stellenweise fleckig; bei dem eigentümlichen Ver halten des photographischen Negativs zur gelben Farbe liefen daher die Buchstaben Gefahr, in ihrer Umgebung zu verschwinden; diese Gefahr ist durch die Aufmerksamkeit des Lithographen und durch die Wachsamkeit der Korrektoren hoffentlich überall vermieden worden. Dagegen wird man zuweilen an der inneren Seite der Kolumne die Buchstaben etwas zusammengedrängt, etwas schmaler als im Original finden: das Original ist gebunden und zwar so gebunden, daß von dem inneren Rande nicht viel übrig blieb; der Photograph konnte, wenn er den Einband nicht zerstören wollte, auf der betreffenden Seite keine vollkommen ebene Fläche Herstellen, sondern die Fläche war nach der Seite des inneren Randes hin etwas gekrümmt und gab somit ein verkürztes Bild." Auch sonst bot das Originalmuster noch manche Schwierig keiten. So waren auf zwei Seiten die Randnotizen durch Beschnei den beschädigt worden, sodaß ihre Wiedergabe fast unmöglich war. Glücklicherweise konnte die Ergänzung aus einem Exemplar der Gräflich St olbergschen Bibliothek zu Wernigerode, welches Herr Bibliothekar I)r. Jacobs bereitwilligst zur Verfügung gestellt hatte, entnommen werden. Dasselbe Exemplar leistete ferner durch Vergleichung mit dem Leipziger Muster die besten Dienste, nament lich sind aus demselben die zu stark vergilbten Seiten des Hirzel- schen Exemplares geradezu ergänzt worden. Auch die Photolithographie dieses Buches ist der Firma H S. Hermann in Berlin zu verdanken. Dieselbe ist ebenso wie der Druck, der aus der gleichen Offizin hervorgegangen, mit bewährter Sorgfalt ausgeführt worden und stellt der Leistungsfähigkeit der heutigen Berliner Buchdruckerkunst das beste Zeugnis aus. Das Faustbuch ist nur in 300 numerierten Exemplaren herge stellt worden; jedes Exemplar kostet im Subskriptionspreise geheftet 20 Mk., gebunden (in Ganzleder oder Pergament) 24 Mk., ein *) Salomon Hirzel, Verzeichniß einer Goethe-Bibliothek, mit Nach trägen und Fortsetzung herausgegeben von L. Hirzel. Leipzig 1884, S. Hirzel. Preis, welcher uns bei den bedeutenden Herstellungskosten und der verhältnismäßig kleinen Auflage als rechtmäßig erscheint. Wir empfehlen das schöne Werk der besonderen Aufmerksam keit des deutschen Buchhandels. Es ist mit demselben auf das engste verwachsen und stellt geradezu ein Stück von deutschem Sein dar, indem es das Fühlen und Denken aus früherer Zeit der Gegen wart wieder vor das geistige Auge führt. Herausgeber und Ver leger der neuen Sammlung, welche sicher kein materielles Interesse dazu veranlaßt hat, Hand an die Veranstaltung des eigenartigen Unternehmens zu legen, verdienen, daß man ihre achtungswerte Arbeit mit Wohlwollen aufnimmt; ihre Namen sind uns Bürgen dafür, daß die Fortsetzung des Werkes nur gediegenes bringen wird. Darmstadt. Eduard Zernin. Zum Rechtsschutz der »Ivsckita«. Anknüpfend an einen Streitfall der jüngsten Vergangenheit zwischen der Verwaltung der Königl. Preußischen Staatsarchive und einer Verlagsbuchhandlung bringt die »Norddeutsche Allgemeine Zeitung« eine Erörterung über den obigen Gegenstand, wobei sie zunächst den Standpunkt der Königl. Verwaltung hervorhebt, welche von einer „Lücke in der Gesetzgebung" gesprochen hatte. Der Artikel der »Nordd. Allg. Zeitung« fährt sodann fort: „ Es geht daraus hervor, daß die Verwaltung der Königl. Preußischen Staatsarchive einen Schutz der sogenannten Ineckita für ersprießlich hält und denselben befürworten würde. Zunächst ist es erfreulich, wenn sich solche Kundgebungen nach und nach häufen. Hoffentlich wird dem Gesetzgeber durch diese Ver anlassung gegeben, den schon früher beratenen Schutz der lusäita nochmals in Erwägung zu ziehen. Es mag deswegen hier auch noch erwähnt werden, daß sich Ranke in seiner Kritik neuerer Geschicht schreiber (Ste. 147 n folg.) dafür ausspricht, daß zur Förderung der Geschichtschreibung energischer und vielseitiger mit der Publi kation von Chroniken, Akten, Briefen u. s. w. vorgegangen werden möge. Eine solche Mahnung würde bei der rastlosen Arbeit der jüngeren Historiker und bei der Intelligenz der Verleger gewiß nicht klanglos verhallen, wenn eben der Schutz der Ivsckits, recht lich sicher gestellt wäre! So lange dies aber nicht der Fall ist, können weder den Herausgebern die Opfer an Zeit und Arbeit, noch den Verlegern die Opfer an Geld zugemutet werden. Es handelt sich hier um den Schutz einer Arbeit, und zwar einer produktiven, zur Förderung der Wissenschaft notwendigen Arbeit, welche zu ge währen der Staat in erster Linie selbst ein Interesse hat. Der Vorschlag zum Schutz der luockita, ist nachgerade alt genug geworden, um ihn nun nach allen Seiten klar beleuchten zu können. Zuerst taucht derselbe (nach Kloster mann, Urheberrecht) in einem Entwürfe des Buchhändler-Börsen-Vereins vom Dezember 1857 auf, wo er durch die großen Kosten und Mühen, welche die erste Herausgabe alter Manuskripte verursache, motiviert wird. Dieser Vorschlag ging in den Entwurf der Bundestagskommission, in das bayrische Gesetz und in den Entwurf zu dem Reichsgesetze vom 11. Juni 1870 über. Es interessieren hier indessen nur die Verhandlungen über das Reichsgesetz vom 11. Juni 1870, aus welchem der jetzt giltige Rechtszustand hervorgegangen ist. Endemann summiert dieselben in dem Satze: Das Prinzip der Schutzlosigkeit (der lusckiia) ist in allen Debatten betont! vr. Ewald beantragte den Schutz der Insckita folgendermaßen: Wenn ein Gelehrter es unternimmt, eine alte Handschrift herauszugeben, so muß er ungemein viel Mühe und Sorgfalt auf das Verständnis, auf das richtige Lesen und end lich auf die Herausgabe einer solchen Handschrift verwenden, so daß er
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