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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1885
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1885
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- Deutsch
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101, !. Mai. Nichtamtlicher Teil. 2117 die nehmliche Idee: die Wirkung des Jahrhunderts a. die Mensch heit bearbeitet. Also laßen wir es ihm auch mit Freuden und sorgen unterdeßen für unfern L. Boten für Rock, Kober und übrige Ausrüstung. Schiller hat den Don Carlos zu Johannis versprochen. Ich mag ihn nicht gern, um Schillers Willen, in der alten Gestalt wieder drucken. Ohne Ort und Datum. (1799.) Kürzlich war ein trefflicher Mensch und vorzüglicher Schrift steller, ein Prediger bey dem großen Lehrer der Humanität in Weimar.*) Die inhumane Köchin lies ihn eine halbe Stunde unten im Hause warten, dann wurde er bey den Bedienten ge meldet. Dieser ohne nach dem Namen des Mannes zu fragen, ohne ihn zu melden, gab auf die Worte des Mannes: ich bin ein Landprediger und habe Aufträge an den Herrn Vicepräsidenten, zur Antwort: Der H. V. Präsid. habe zu arbeiten, und ließe sich nicht sprechen. Der Mann ist der Schwiegersohn von dem Verfaßer von Stillings Jugend I.**) Er mußte also abtrullen. Sagen Sie doch dem H. V. Pr. daß er ein paar Briefe über Humanität an seine Köchin und an seinen Bedienten schreibt. Muffe der Bursche nicht nach Namen und Logis fragen? Mußte er nicht seinem Herrn den Fremden melden? Muffe der Herr nicht nach vollbrachter Arbeit den Fremden fragen laßen, was er für Ansträge habe? So halten wir elenden Pleisathener es wenigstens und diese Aufmerksamkeit hilft der Welt mehr als ein ganzer Bündel schöner Seifenblasen. Eben kommt der I^uorsr von IVaolck.***) 3 Volumina. Nicht so schön gedruckt als Wieland Quart und kostet 42 Mein Wieland solle also 450 ^ kosten. Der verstorbene Geheimerath Bode in Weimar ist Verfasser der Schrift: Nsbr dlotou als Tort,, worin die Union der Welt entdeckt wurde. Ich habe keinen Theil an der Schrift selbst, nur die wenigen Zeilen nach der Vorrede sind von mir.f) Leipzig den 16 July 1799 Georg Joachim Göschen. Dir praktische Seite der amerikanischen Frage. Während von allen Seiten mit mehr oder minder großer Heftigkeit über den amerikanischen Nachdruck Bemerkungen gemacht werden, übersieht man ganz sich zu fragen, ob nicht die gegen wärtigen Gesetze Handhaben bieten, um Wohl erworbene Rechte erfolgreich zu schützen. Wir glauben diese Frage entschieden bejahen zu müssen. Auf der anderen Seite wird vielfach über das Ziel hinaus geschossen, indem man den Vereinigten Staaten zumutet, Fremden größere Rechte cinzuräumen, als sie ihren eigenen Bürgern oder Landeseinwohnern gewähren. Es giebt allerdings gegenwärtig wohl an zwölf Millionen deutsch redende Amerikaner. Auch in den Amerikanern von irisch-keltischer und angelsächsischer Abkunft ist ein reger Lerntrieb vorhanden. Immer mehr und immer entschiedener entwickelt sich das *) I. G. Herder, Verfasser der »Briese zur Beförderung der Hu manität«. **) I H> Jung, gen. Stilling. ***) Gilbert Wakcfield, Lukrez-Kommentator. ->-) Daß Bode der Verfasser der in Göschens Verlag erschienenen Schrift: »Mehr Noten als Text, oder die deutsche Union der Zwei und Zwanziger«, ist längst bekannt, hier liegt aber die mit ganz besonderer Deutlichkeit geschriebene Erklärung Göschens vor. Deutsche zur Weltsprache der Gelehrten und Gebildeten. Dazu kommt, daß die Volksgenossen jenseits der blauen Wellenberge meist mindestens gleiche Leselust, im allgemeinen aber viel größere Kauflust und Kaufkraft besitzen, als eine gleiche Anzahl im alten Vaterlande. Cirkulierende Blätter und Bücher aus Leihbiblio theken gehören zu den selteneren Erscheinungen. Jeder Bauer hält seine eigenen Blätter. Diese freilich nähren sich zum großen Teil von deutschem Raub. Was auf dem Wege des deutschen Buchhandels von deutscher Litteratur in Amerika eingeführt wird, ist kaum ein Hundertstel, kaum ein Prozent von dem, was die Vereinigten Staaten an deutscher Geistesarbeit wirklich verbrauchen. Wir lassen nun im Nachstehenden die vom Kongreß-Biblio thekar uns gütigst mitgeteilten Bestimmungen zur Sicherung des Verlagsrechts in deutscher Übersetzung und mit einigen Er läuterungen folgen. 81. iV Erfordernis gedruckter Titel. Ein gedrucktes Exemplar des Titels des Buches, des Atlasses, der Karten, der dramatischen oder musikalischen Kompositionen, des Stahlstichs, Holzschnittes, des Druckes oder der Photographie, oder eine Beschreibung des Gemäldes, der Zeichnung, des Chromos, der Statue, Büste oder des Modells oder der Vorlage eines Werkes der schönen Künste, für welches Verlagsrecht beansprucht wird, muß per Post oder auf anderem Wege kostenfrei gesandt und gerichtet werden an den Kongreß-Bibliothekar (lllbrariau ok Oovßrsss) in Washington V.6. Dies muß vor Erscheinen des Buches oder sonstigen Artikels geschehen. 6. Die Art des Titeldrucks. Der gedruckte Titel kann ein Abdruck der Titelseite solcher Werke sein, welche Titelseiten haben. In anderen Fällen muß der Titel zum Zweck der Erwerbung des Verlagsrechts besonders ge druckt und mit dem Namen des Anspruch Erhebenden versehen werden. Die Schriftart ist nicht vorgeschrieben. Ein Abdruck der Schreibmaschinen (t-^ps nritvr) genügt. Aber für jede Eintragung wird ein besonderer Titel verlangt. Jeder Abdruck muß mindestens die Größe kaufmännischen Briefpapiers (eowmsreisl uots) haben Bemerkung. Die Einsendung des Titels vor Ausgabe des Buches oder Kunstwerkes ist eine Bestimmung, die häufig übersehen wird, deren Nichtachtung jedoch das ganze Ver lagsrecht hinfällig machen kann. Titel und Vorwort werden in Deutschland Wohl erst zuletzt gedruckt. Daher versäume man nicht den Titel sofort einzuseuden. Erst nachdem die Bestätigung des Eingangs durch den Kongreßbibliothekar erfolgt ist, sollte die weitere Versendung stattfinden. tz 2. Gebühren. Für die Eintragung des Titels sind 50 Cts. für jedes Buch oder sonstigen Artikel, und 50 Cts. für jede Bescheinigung zu zahlen, im ganzen 1 Dollar, wofür der Verlagsschein mit amtlichem Siegel des Kongreßbibliothekars mit wendender Post gesandt wird. Bemerkung. Eine Bescheinigung zu nehmen ist Vorschrift, ob wohl das Verlagsrecht schon durch die Eintragung perfekt ist. Jede weitere Bescheinigung, deren eine unbeschränkte Anzahl angefertigt werden darf, kostet abermals 50 Cts., auch in dem Falle, daß die erste nachweisbar verloren ging. Z. 3. Pflichtexemplare. Zehn Tage nach Veröffentlichung des Buches oder sonstigen Artikels müssen zwei vollständige Exemplare der besten veröffent-
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