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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.04.1885
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.04.1885
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- Deutsch
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1982 Nichtamtlicher Teil. 95, 27. April. Grenze des Accords hinaus seinen Dank bezeugen zu wollen, bleibt nicht beim Worte.*) Wenn meine Rechnung richtig ist, so beträgt die Gesamtsumme, welche Schiller von Cotta erhielt, in runder Zahl 30 000 Gulden. Man darf nicht vergessen, daß sich diese Summe auf eine Ar beitszeit von elf Jahren verteilt; man darf aber auch nicht ver gessen, daß der Gewinn, den der Buchhandel aus dem Verlage der Schillerschen Werke gezogen haben wird, gegen Ende des vorigen und zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts kauf männisch noch nicht zu taxieren war, zumal da der Buchhändler jener Zeit seine besten Unternehmungen durch die Freibeuterei des Nachdrucks gelähmt sah. Ungleich größer ist die Summe, welche Cotta an die Witwe und an die Erben bezahlte.**) Nach Charlottens Tode fordert Ernst von Schiller für Abtretung des neuen Verlagsrechts auf 25 Jahre 70 000 Thaler; so viel, schreibt er, seien ihm „von einem der ausgezeichnetsten Buchhändler Teutschlands" ge boten worden. Der Brief nennt den Bieter nicht, Wohl aber fügt Ernst von Schiller bei: daß, wenn Cotta binnen 11—12 Tagen eine Annahme des Vorschlags nicht aussprechen werde, er seinerseits als Bevollmächtigter seiner Geschwister mit dem „gemeldeten Bieter" sogleich abschließen werde. Cotta acceptierte. Demnach leistete er als finanzielles Äqui valent für den Verlag der Schillerschen Werke im ganzen die Summe von annähernd 130 000 Thalern.fi) Goethe erhielt, laut Kontrakt vom Jahre 1826, für den Verlag seiner Werke in 40 Bänden 60 000 Thaler; er und seine Erben im ganzen die Summe von 152 000 Thalern. Alle diese Verhältnisse sind bereits in hinreichende geschicht liche Entfernung gerückt, um unbefangene Mitteilung zu vertragen. Daß sie bis auf das Einzelne dem Urteil der Nation anheim gegeben wurden, ist ein dankenswertes Vertrauen, ist aber auch stille Appellation an den öffentlichen Takt; und die Hoffnung, welche der Herausgeber an die Publikation aller dieser Zeugnisse knüpft, daß fernerhin die Fiktion für immer verschwinden möge, als habe der reiche Verleger den Dichter in dürftiger Lage ge lassen, wird sich erfüllen!" Hermann Böhlau. Misccllen. Gerichtliche Entscheidung. — Da im Buchhandel viel fach die Meinung verbreitet ist, daß aus verbotenen Druckschriften nichts abgedruckt werden dürfe, so bringen wir nachfolgend das frei sprechende Resultat eines gegen uns gestellten Strafverfahrens betreffs des in unserem Verlage erschienen Buches von »Corvey, Die deutsche Socialdemokratie unter dem Ausnahme gesetz« zu weiterer Kenntnis. Hagen i/W. Hermann Risel L Co. Es wird in der Strafsache für Recht erkannt, daß der Angeklagte der Übertretung des ß 21 des Gesetzes vom 2l. Oktober 1878 nicht schuldig und deshalb von der An Wie das bereits angeführte Beispiel der Bewilligung eines an sehnlichen Nachtraghonorars für den »Wallenstein« zeigt. **) Am 26. Mai 1805 sind dem Schillerschen Conto 10 000 ft. als Honorar für die erste Gesamtausgabe der Theater gutgeschrieben, welche am 22. und 26. Mai 1806 an Baron von Wolzogen ausgezahlt wurden. An Charlotte von Schiller wurden gezahlt am 17. August 1812 sür den Verlag sämtlicher Schriften auf 7 Jahre 10 000 Thaler, am 13. Mai >817 auf 6 Jahre 10 000 Thaler, am 4. Oktober 1825 weiteres Honorar auf 6 Jahre (also bis 1831), wieder 10 000 Thaler. i) Einschließlich der Hälfte des Honorars von 8000 Thalern sür die erste Auflage des Goethe-Schillerschen Briefwechsels. klage freizusprechen ist; die Kosten werden der Staatskasse auferlegt, einschließlich der dem Angeklagten notwendig erwachsenen Aus lagen. Gründe. Der Angeklagte hat, wie er zugesteht, in seinem Berlage eine Broschüre betitelt »Die deutsche Socialdemokratie unter dem Aus nahmegesetz« erscheinen lassen, in welcher ein Teil aus der ver botenen Druckschrift »Winke für die Agitation und für das Ver halten vor den Behörden« ohne Kenntnis, jedoch nach erfolgter Bekanntmachung des von der Kgl. Württembergischen Regierung zu Ludwigsburg am 8. April 1884 erlassenen Verbotes, wieder abgedruckt ist. Angeklagter ist dieserhalb wegen Übertretung des Gesetzes vom 21. Oktober 18 78 unter Anklage gestellt; jedoch mit Un recht, denn wie eine Durchsicht jener Broscbüre ergiebt, ist jener Teil, welcher aus der verbotenen Druckschrift in jene Broschüre Aufnahme gefunden, nur deshalb wiedergegeben, um daran zu zeigen, daß jene Winke nur zum Schaden der Personen, welche davon Gebrauch machten, dienen, und geht ferner aus dem ganzen Inhalt der Broschüre mit großer Evidenz hervor, daß selbige lediglich zur Bekämpfung der Social-Demokratie dienen soll, wo für auch die bekannte Gesinnung des Verlegers bürgt. Da sonach für thatsächlich festgestellt nicht erachtet werden kann, daß Angeklagter in der in seinem Verlage im Dezember 1884 erschienenen Broschüre »Die deutsche Socialdcmokratie unter dem Ausnahmegesetz« einen Teil der verbotenen Druckschrift »Winke für die Agitation und für das Verhalten vor den Behör den« zum Zwecke der Weiterverbreitung abgedruckt hat, war Angeklagter von der Anklage freizusprechen und waren die Kosten gemäß Z 499 Str.- Pr.- Ordg. der Staatskasse aufzu erlegen. Verlagsversteigerung. — Die Verlagswerke der Firma Bickers L Son wurden am 18. März d. I. und an den folgenden Tagen in London versteigert samt den Verlagsrechten, Stereotyp platten rc. Davon gingen weg: Motleys »vutoll kepnblio« mit 80 -F, eine andere Ausgabe in 3 Bänden mit 120 F, Prescotts »Llsxioo, ?sru sto.«, 3 Bde., mit 190 F, Lacroix' Werke mit 100 F, Maxwells »Iüks ot' WsUinAton« mit 105 Försters »lüko ok kolcksinitch« mit 85 F, Sheridans Worüs mit 60 F, Rousselets »Inckia« in zwei Ausgaben mit 90 Chaffers' »Llarüs null Llono§rs.ins on kottsrz-« nebst »Oollsetor's Ilnnckbooü« mit 400 F und »Aull Narlis on ?1ate« mit 270 Im ganzen brachte diese Versteigerung 8500 F (— 170 000 Mk.) ein. (knbl. Oiro. No. 1141.) Aus Frankreich. — Vom »6srols cks In libruiris sto.« zu Paris ist beschlossen worden, auf die Mitglieder desselben bezüg liche Notizen in seinem Archiv zu sammeln, und es ergeht daher an alle Personen, welche im Besitze biographischer Notizen über Mit glieder des »Cercle« sind, die Bitte, dieselben dem Archiv zu über lassen. (Lbroniquo cku llournal Aönöro.1 sto. 1885. Nr. 12.) lVeuer ^4-rselAer /Ar LllAwF-axArre uuck LrtArot/reLrEse-rso/ta/k. ösZrünckst von Or. ll. Lstrllolckt, borausASAsbon von ckos. Nürsobnsr. 1885. Holt 3 u. 4. Drei Lasolsr VsrlaAsüataloZs aus cken llubrsn 1553 u. 1554. — Übsrsiobt, äsr nsusran u. nsuostsn llittsratur tlbsr cksn äsutsob-lranrösisobon LrisZ 1870/71. — Itsportorion ktlr Ztückts-Inttsratnr. — Illttsratur unck MsosIIoo.
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