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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.03.1883
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.03.1883
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- Deutsch
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66, 21. März. Nichtamtlicher Theil. 1273 wie Prosper Mörimse und der Bibliophile Jacob traten Anfangs > als seine Vertheidiger auf. Allein eine sorgfältige Untersuchung,! welche hervorragende Kenner, unter ihnen Lalanne, anstellten, erwies seine Schuld vollkommen, und man stellte sogar ein an nähernd genaues Verzeichniß der von ihm gestohlenen Codices auf. Verschiedene englische Liebhaber hatten dieselben inzwischen gekauft; die meisten waren in den Besitz Lord Ashburnham's über gegangen, und diese Käufer hatten in gutem Glauben gehandelt, weil das Aeußere der Handschriften, sowie zahlreiche (gefälschte) Stempel, welche sie trugen, täuschend auf italienische Herkunft derselben deuteten. So verlies damals der Streit im Sande, weil man nicht wußte, wo die Handschriften hingekommen waren, und ein Lebensalter sind diese Schätze der unangefochtene Besitz der reichen Familie Ashburnham gewesen, bis in jüngster Zeit durch den auf Anregung der englischen Regierung hergestellten Katalog die Richtigkeit der Anklagen gegen Libri erwiesen worden sind. Auch die berühmte Burgundische Bibliothek in Brüssel scheint damals in Mitleidenschaft gekommen zu sein, und man kann nächster Tage erwarten, daß der Beweis hiefür erbracht wird. Vor längerer Zeit publicirte die kgl. belgische historische Com mission eine Anzahl auf die Geschichte ihres Landes bezügliche wichtige Urkunden aus der Ashburnham'schen Sammlung. In der Vorrede zu diesem Werke wird dem hochherzigen Besitzer derselben in den wärmsten Ausdrücken der Dank der Commission für die Gestattung dieser Publicationen ausgesprochen. Es wäre wirklich drollig, wenn die belgischen Gelehrten sich für die Ueber- lassung von Codices bedankt hätten, welche rechtmäßiges Eigenthum ihres Landes sind. Der jetzige Besitzer nimmt in dieser Angelegenheit eine ziemlich delicate Stellung ein. Er ist kein Bücherliebhaber wie sein Vater und wohl berechtigt, zu Geld zu machen, was dieser in gutem Glauben und zu anständigen Preisen erworben und ihm hinterlassen hat. Dennoch kann es ihm nicht gleichgültig sein, wenn die Sammlung, welche den Stolz seiner Familie aus gemacht und dem Schlosse seiner Väter einen europäischen Ruf verschafft hat, zum Gegenstand einer internationalen Polemik wird. Jedenfalls ist der geplante Verkauf der Bibliothek durch die Enthüllungen ihrer zweifelhaften Herkunft wesentlich erschwert, und der vornehme Besitzer wird sich vielleicht doch mancherlei Scrupel machen Selbst in England scheint man zu schwanken, ob man eine zum großen Theil aus Beraubungen fremdländischer Bibliotheken hervorgegangene Sammlung für das Britische Museum an kaufen dürfe. So kann man auf die endgültige Lösung der An gelegenheit mit Recht gespannt sein l)r. G. Dannehl. Miscellen. Erwiderung auf den Artikel „Zur Schleuderei" in Nr. 60 d. Bl. — Nach meinem Dafürhalten darf man einer Behörde 12 H °/o einräumen, ohne sich dadurch der Schleuderei schuldig zu machen; werden doch in den meisten Provinzen 16UU und mehr gegeben. Uebrigens will es mir scheinen, als sei meine Offerte den Behörden nicht vortheilhaft genug, denn ich erhielt unter anderem eine Zuschrift, welche lautet, daß vor Ein treffen meines Circulars eine der betreffenden Platzfirmen bereits 15 U> offerirt habe. Sollte ich mich durch das Anerbieten viel leicht ein wenig gegen die Verleger-Erklärung vergangen haben, was, meiner Ansicht nach, durchaus nicht der Fall ist, so will ich nur noch erwähnen, daß man mich nicht als Vollblut-Schlenderer anzusehen hat; denn auf die an mich gerichtete Anfrage, ob ich auch den Justizbeamten eines gewissen Bezirks den erwähnten Rabatt gewähren wolle, habe ich verneinend geantwortet. Annaberg. I. van Groningen. Kaiser-Commers der Gehilfenschaft des Leipziger Buch- u. Musikalienhandels. — Im Jahre 1880 von dem damaligen Kreis „Sachsen" (jetzt „Leipzig") des Allgem. Deutschen Buchhandlungs-Gehilfenverbandes zum ersten Male veranstaltet, ist diese patriotische Feier jetzt zu einer liebgewonnenen Zusammen kunft geworden, an der sich stets eine sehr große Zahl der jüngeren und auch älteren Buchhändlerwelt Leipzigs betheiligt. Der dies jährigen Einladung des „Kreis Leipzig" des A. D. B.-G.-Verbands und der Vorstände des Buchhandlungs - Gehilfenvcreins und des Vereins jüngerer Musikalienhändler für Sonnabend den 17. März (wegen der folgenden Charwoche) nach dem großen (rothen) Saale des Krystallpalastes waren über 200 Theilnehmer gefolgt. Es genüge zu constatiren, daß der Commers in dem prächtig geschmückten, schönen Raum (auch die Leipziger Buch händler-Fahne fehlte nicht!) einen sehr animirten, würdigen Ver lauf nahm, wozu außer begeisterten Reden auf Kaiser und Reich rc. nicht wenig die Festlieder, in einem spendlid ausgestatteten Heft chen (8. 20 Seiten), beigetragen haben. Aus dem Inhalte des eben erwähnten Opus sind als von besonderem buchhändlerischen Interesse zu nennen: „'s Juwellied vom Leibz'ger Buchhandel" von Edwin Bormann, und „Lied vom Buchhändler-Heim" von M. Otto. Eine veranstaltete Sammlung zu Gunsten der Buch- Händler-Fechtanstalt erbrachte 52 Mark. — a — In dem Nachlaß der Frau von Heinrich Heine, die bekanntlich erst vor kurzem in Paris gestorben ist, befinden sich der Allg. Ztg. zufolge eine ganze Reihe von Briefen und Schriften, die entweder von dem großen deutschen Dichter herrühren oder an denselben gerichtet wurden. Die rechtlichen Erben der Frau Mathilde Heine sollen Hrn. Henri Julia, Prä- fecten a. D., der nach Heine's Tod von Frau Heine beauftragt wurde, die posthumen Werke ihres Mannes: einen französischen Band im Verlag von Michel Levy und einen deutschen im Verlag von Hoffmann L Campe herauszugeben, ebenfalls be auftragt haben, diese Schriften zu sichten und zu classificiren. Unter diesen Papieren sollen sich die vor einiger Zeit in deutschen Blättern lebhaft besprochenen „Memoiren" nicht be finden; dagegen gibt cs ansehnliche Fascikel von Briefen, welche hervorragende Persönlichkeiten, Politiker, Künstler, Gelehrte u. s. w. an Heine gerichtet haben, und deren Veröffentlichung von höchstem Interesse wäre. Die Erben beabsichtigen die Bibliothek, die Original-Manuscripte von der Hand des Dichters und das vom berühmten Bildhauer David dÄngers verfertigte Medaillon, welche Gegenstände bis zu ihrem Tode im Besitze der Frau Mathilde Heine geblieben sind, zu veräußern. In der Reclam'schen Universal - Bibliothek ist eben eine Textausgabe vom „Preßgesetz, nebst den Gesetzen über das Urheberrecht (1. an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Compositionen und dramatischen Werken; 2. an Werken der bildenden Künste; 3. an Photographien), dem Musterschutz-, Markenschutz- und Patentgesetz" erschienen, die von einem prakti schen Juristen mit kurzen Anmerkungen sowie auch zur bequemen Orientirung mit einem Sachregister versehen ist. Wir machen auf diese handliche Ausgabe um so lieber auch an dieser Stelle aufmersam, als der geringe Preis (brosch. 20 Pf., geb. 60 Pf.) Gelegenheit zur allgemeinsten Verbreitung eines für jeden Buch händler unentbehrlichen Vademecum bietet.
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