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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.02.1921
- Strukturtyp
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- 1921-02-24
- Erscheinungsdatum
- 24.02.1921
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- Deutsch
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46, 24. Februar 1921. Redaktioneller Teil. Die Amerikaner lassen immer wieder ihren derben Humor spielen, es wird aber auch in den Vereinigten Staaten in man chen Gegenden heitzer als in den Tropen. Nur zwei Dinge dürfen in ein Krankenzimmer: Blumen und Bücher. Bücher verwelken nicht. Amerika gab im Jahre köl9 aus (in Millionen Dollar): 550 für Zigarren, 800 für Zigaretten, 800 für Tabak, 1000 für Zuckerwaren, 800 für Riechstoffe, 800 für Kaugummi, 33 für Bücher. Tausends starben in direkter Folge des Gebrauchs der vier ersten Dinge. Tausende sind zu neuem Leben erwacht durch Gebrauch der letzten. Helfen Sie die Bewegung fördern! a iZovK n IVeok! Fangen Sie sofort damit an! Oder ähnlich: Wissen Sie, daß Amerika im Jahre 1019 4 750 000 Dollars für Zuckerwaren, Tabak und Riechstoffs verbraucht hat, da gegen im Bücherverbrauch auf der Höhe Chinas steht? Helfen Sie die Bewegung fördern! usw. Sonderbarerweise fehlt in diesen Aufstellungen der Alkohol, er ist aber amtlich abgeschafft und erscheint daher nicht in der Statistik. In Wirklichkeit spukt er hinter den Kulissen weiter, was folgende Nachricht zeigt, in der man reklametechnisch gut gewählt Alkohol mit Büchern zusammenbrachte: »In der Stadt Grand Napids (welche von den 4 Städten dieses Namens, wird nicht gesagt) hat man vor einem Jahre den Alkohol abgeschassi. Die 165 geschlossenen Kneipen (Saloons sind innerhalb des Jahres bis auf 9 für andere Geschäftszwecke vermietet worden. Seitdem ha! sich das Familienleben im Städt chen gehoben (wo soll auch der geplagte Mer kamlUss jetzt abends hingehen?) und die Kaufkraft der Bevölkerung ist wesentlich stärker geworden. Die Bibliotheken und Buchhandlungen er freuten sich eines regeren Verkehrs, und Bücher über wirtschaft liche Fragen wurden mehr verlangt. Es ist auch fcstgcstellt wor den, daß die arbeitende Bevölkerung mehr Bücher kaufte, als dies unter der Herrschaft des Alkohols der Fall gewesen ist.« Man hat aber auch »SioMn-,» für einzelne Jahreszeiten und Monate ausgeheckt: »Im Winter mehr Bücher im Hause!-; im April: »Zurück zur Natur!-, darunter versteht man Bücher über Siedlung, Sport im Freien, Gartenbau und Blumen zucht, Hausbau usw. Im Mai soll es heißen »Frllhjahrszeit ist Bücherzeit»; der Juni ist der Wonnemond der Eheanwärter, es muß heißen: »Wird das neue Heim Bücher haben?-. Erklärend wird dazu bemerkt: niemals hatten Bücher die rechte Aufmerk samkeit der Bussteuerbeschaffer, bis jetzt kam auf 20 Stücke Silber oder Kristall ein Buch. In der Ferienzeit soll es dann wieder heißen »Nehmt Bücher mit!-. Bei Neuzrllndungen von Buchläden wird auch gleich die Reklametrommel gerührt. Es werden absonderliche Namen erfunden wie »Der Gespenstcrbuch- ladcn- n. dgl. Da die amerikanischen Zeitungen von den größten bis zu den kleinsten das Persönliche pflegen (bei uns sagt man nicht immer richtig »Klatsch«), wird auch jede Neugründung mit einem Sprüchlein begleitet, z. B. »Herr soundso, bisher Leiter der Spiel- warenableilung des Warenhauses L, eröffnet in der Straße U eine Kinderbuchhandlung. Seins Bekanntschaft mit der Seele des Kindes und sein« Beliebtheit bei unseren Kleinen wird ihm den wohlverdienten Erfolg sichern . . .- Andere Buchhandlungen wollen auch (was bei uns selbst verständlich ist, aber von der Käuferwelt immer noch zu wenig benutz! wird) Auskunftsstellen sein, da lautet eine Aufforderung: »Wir bemühen uns, unsere Buchhandlung zu einem Platz zu ge stalten, den jeder besucht, einerlei, ob er ein Buch kauft oder nicht. Wir wollen sie zu einer Auskunftsstelle machen für alles, was Bücher angeht.» Von gemeinnützigen Gesellschaften sind unter Leitung von bibliothekarisch gebildeten Damen auch schon solche Buchhandlungen gegründet worden, die mehr Auskunfts stelle als Buchhandlung sein wollen. Noch emfernler von dem Buche als der Alkohol steht das Schncidergewerbe, aber auch dieses bringt man mit der geistigen Welt zusammen. Der Herausgeber einer Reihe von Büchern über das Bekleidungsgewerbe Hai den besten Verkäufern seiner Ver lagswerke Preise versprochen, bestehend in 10 vollständigen An zügen vom Gesellschaftsanzug bis zur vornehmen Straßenbeklei- dung. Es werden an die Buchhandlungen Blocks ausgegebcn, auf denen die Namen der Verkäufer und die Anzahl der von ihnen verkauften Bücher zu verzeichnen sind. Die Preise sollten gleich nach Weihnachten ausgcgeben werden. Ein solcher Verleger würde auch bei unseren Buchhandlungsgehilfen ein Retter in mancher Kleidernot sein. In alter Zeit haben unsere Hansakaufleute den Engländern den Handel gelehrt, unsere Bergleute den Bergbau der ganzen Welt beeinflußt und überall deutsche Fachausdrücke hinterlassen. In der Neuzeit nahmen sich alle Kulturvölker unsern Buchhandel zum Muster, da brauchen wir nicht stolz zu sein und können auch einmal von unseren früheren Schülern lernen und das, was an ihrer geschickten Reklame brauchbar ist, übernehmen. ! Urheberrechtsreform und Kulturabgabe. In der Sitzung des Unterausschusses des Neichswirtschaftsrats zur wirtschaftlichen Förderung -der geistigen Arbeit ain 16. Februar 1921 kam der Plan einer durch Neichsgesetz einzuführendcn Kultur abgabe zur Behandlung. ! Der Berichterstatter Vr. Rösch führte nach gleichlautenden Berichten in der Tagesprcsse aus, daß durch diesen Plan eine dauernde Sicherstellung der künstlerischen Arbeit, nicht etwa nur eine vorübergehende Notstandsaktion bezweckt sei. Das bevor stehende Urheberrecht, für eine wirtschaftliche Blütezeit berechnet, versagt, so begründete vr. Rösch seinen Plan, bet der gegenwär tigen Notlage vollkommen. Früher hatte nach diesem Recht der Unter nehmer den Löwenanteil an den Einnahmen eines Werkes und war daher bereit, das Risiko auch für Werke noch unbekannter Autoren zu übernehmen. Heute stehen wir vor einem Versagen des privatwirt schaftlichen Verlagsbetriebes, weil bei der heutigen kolossalen Preis steigerung im Verlags-, Verbrcitungs- und Aufführungswesen kein Unternehmer ein künstlerisch wertvolles oder geistig bedeutendes Werk ohne finanziellen Zuschuß des Autors herausbringen kann. Nur marktgängige Massenware kann er ohne Risiko übernehmen. Die junge Künstlcrschaft verfügt aber im allgemeinen nicht über die Mittel, um einen Zuschuß leisten zu können, und steht infolgedessen vor der Un möglichkeit, überhaupt an die Öffentlichkeit zu treten, von der sonstigen starken Gefährdung ihrer Existenzgrundlage, die schon jedes erträgliche Maß überschritten hat, ganz zu schweigen. Was das aber für die Er haltung des allgemeinen Knlturniveaus bedeute, liege ohne weiteres auf der Hand. Noch einen weiteren Nachteil habe das heutige Ur heberrecht. Mit dem 3V. Jahre nach dem Tode des Autors ist der Rechtsschutz aufgehoben, das Werk wird ohne weiteren Anspruch der Erben frei und fällt an die Allgemeinheit. In Wirklichkeit heimst die Gewinne der Unternehmer ein, der es aufführt oder verbreitet. Hier hätte nun eine Reform des Urheberrechts zum Wohle der geistigen Arbeit und damit zur Hebung von Kunst und Kul tur einzusetzen. Eine Kulturabgabe von 10 Prozent müsse er hoben werden, die in eine allgemeine Kultnrkasse fließe. Der Er trag, der bei der großen Verbreitung klassischer Werke gerade in Deutschland ziemlich hoch anzusetzen sei, soll von einem unter öffent licher Kontrolle stehenden aus Autoren aller Kunstgebiete zusammen gesetzten Selbstvcrwaltungskörper für folgende Zwecke verteilt wer den: 1. Unterstützung verdienter, bedürftiger Autoren: 2. Veröffent lichung wertvoller neuer Werke; 3. Verbreitung solcher Werke in den weitesten Bevölkerungskreisen zu billigen Preisen. Ter Berichterstatter I)r. Rösch forderte weiter: auf die noch ge setzlich geschützten Werke ist ebenfalls eine Kulturabgabe zu erheben, dis ungeteilt dem Autor oder seinen Erben — abgesehen von sonstigen Abmachungen mit dem Verleger usw. — zuzuleiten ist. Um eine unnötige Belastung der Bevölkerung durch die Kulturabgabe zu ver meiden, muß 1. eine Umgestaltung der Lustbarkeitssteuer und 2. eine Reform des Sortimcntsliandcls eintrcten, dein heute der größte An teil an einem Werke zufällt, während sich Autor, Verleger und Drucker in den Nest teilen müssen. Dieser unhaltbare Zustand bedürfe noch einer eingehenden Prüfung im Ausschuß. Die allgemeinen Folgen, die 227
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