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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.02.1883
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.02.1883
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18830205
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29, 5. Februar. Nichtamtlicher Theil. 543 MiScellen. Eine Strafpredigt. — Die „Berliner Börsen- Zeitung" sieht sich zu nachstehender geharnischten Erklärung an die Berleger veranlaßt: „Zwischen den Verlegern von Büchern und den Zeitungsredactionen hat sich ein Mißstand herausgebildet, gegen den einmal energisch Front gemacht werden muß. Es hat bei ersteren eine unglaubliche Begriffsverwirrung Platz gegriffen. Die Herren Verleger nehmen an, daß die Zeitungen es ihren Lesern schuldig seien, von jeder Erscheinung des Büchermarkts Notiz zu nehmen, und daß sie den Journalen einen Dienst leisten, wenn sie ihnen die Bücher zur Besprechung gratis einsenden. Das Verhältniß ist aber anders und es darf den Herrschaften vorgehalten werden. Durch die Besprechung eines Buches erspart der Verleger das Inserat, denn eine Kritik wird von ungleich mehr Menschen gelesen, als eine Annonce. Das Opfer ist also auf Seiten des Blattes, denn der dem Buche gewidmete Raum würde bedeutend theurer sein, als das Freiexemplar. Ferner ist der Uebelstand damit verknüpft, daß die Zeitungen aus Höflichkeit die ihnen zugehenden Bücher der Kritik werth halten und ihnen einige meist empfehlende Zeilen mit auf den Weg geben. Läge diese sanfte Nöthigung nicht vor, dann würden die Zeitungen sich einzelne werthvolle Bücher herausgreifen und ihnen eine literarische Kritik widmen, denn die Kosten für ein solches Buch spielen bei den von den Herren Verlegern meist kaum geahnten Kosten einer Zeitung nicht die geringste Rolle. Aber das zur Kritik eingesandte Buch wird nicht einmal als Geschenk, als freies Eigenthum des Em pfangenden betrachtet — und da ist die weitere Begriffsverwirrung zu eonstatiren — sondern als eine Gabe, die gleichsam nur den Zweck hat, dem Beruf der Zeitung entgegen zu kommen. So und nicht anders ists aufzufassen, daß die Verleger die zur Recension eingesandten Bücher unbrauchbar, sagen wir unverschenkbar machen — denn selbst wenn sie dem Antiquar verkauft würden (was übrigens von keiner anständigen Zeitung nur im ent ferntesten anzunehmen ist), so würde dies noch lange kein Aequi- valent für die dem Verleger geopferten Kosten an Arbeit, Zeit und Raum bilden — indem sie ihren Stempel und die Bezeichnung: ,Recensions-Exemplar' oder ,Zur gefälligen Besprechung' aufs Titelblatt oder gar auf die erste Seite des Textes drucken, wie dies von noch — Klügeren geschieht. Den Büchern liegt meist eine für den Zeitungsgebrauch geschickt abgefaßte, natürlich lobende Besprechung bei, welche zum mindesten ein günstiges Vorurtheil weckt. Warum genügt die Zuschrift an die Redaction, worin um Besprechung des Buches ersucht wird, nicht? Womit haben die Zeitungen diese Beleidigung, dieses Mißtrauen verdient? Was uns betrifft, so ersuchen wir die Herren Verleger, uns in Zukunft die zur Recension einzusendenden Bücher unbefleckt und unbedruckt zu überreichen, denn wir weisen jeden mit dem Bedrucken eines Buches verbundenen respective ausgesprochenen Verdacht auf das entschiedenste zurück. Und wir denken, es bedürfte nur dieser An regung, um die Herren Collcgen zu gleichem Vorgehen gegen diesen Affront zu veranlassen, der zur bösen Gewohnheit wurde. Sollten die Herren Verleger uns darob grollen, so wird das Publicum keineswegs darunter leiden, denn wir werden pflichtgemäß warnen und empfehlen, ob wir die Bücher eingesandt erhalten oder kaufen. Mit der Zusendung der Bücher an die Redaction handeln die Herren Verleger einzig in ihrem eigenen Interesse, und das mußte endlich klar und deutlich gesagt werden. — Als ein Mißbrauch ist es ferner anzusehen, wenn von Lieferungswerken den Redactionen die erste oder im besten Falle auch die zweite Lieferung zugeht und dann keine mehr. Gleich bei der ersten Lieferung wird aber in üblicher Weise eine das Gesammtwerk lobende Besprechung bei- gelcgt, deren Abdruck erbeten wird und zumeist auch darum erfolgt, weil man dem Verleger das Vertrauen schenkt, er werde das ein gegangene Versprechen wie die Clauseln eines Contractes halten. Das Blatt übernimmt also die Mitverantwortung den Lesern gegenüber, wird aber seitens des Verlegers nicht in die Lage gesetzt, durch einen Einblick in die ferneren Lieferungen sein Vertrauen zu befestigen, oder eventuell die Leser warnen zu können. — Ein anderer Punkt ist auch der, daß die Verleger den Zeitungen ohne deren Bestellung Bücher zur Besprechung mit der Brand marke: ,Zur Recension' einsenden und das Ersuchen beifügen, im Falle keine Recension erfolgt, das Buch zurückzusenden. Auch ists Usus, die Recension zu urgiren. Und doch gibt es ein Gesetz, welches jeden Empfänger berechtigt, von einer Sendung, die er nicht bestellt hat, einfach keine Notiz zu nehmen, geschweige gar, daß er für deren Verbleib verantwortlich sei. Aber die Zeitungen gehen in ihrer Höflichkeit so weit, dem Verleger die Mühe abzu nehmen, nach Recensionen zu suchen, also eventuell Zeitungen zu abonniren, zu kaufen oder zum mindesten in öffentlichen Localen zu lesen, indem sie demselben eine Nummer, in der das Buch aus seinem Verlag besprochen wurde, zusende». — Für alles dies ernten die Redactionen Willkürlichkeiten in der angedeuteten Richtung. Alle diese Dinge haben sich nicht nur uns, sondern, wie wir es ganz genau wissen, auch vielen anderen Redactionen aufgedrängt, und es geht damit wie mit allen anderen Zöpfen: endlich kommt der Tag, der die große Schere bringt — diesmal ists die ver leumdete Redactionsschere — mit der sie erbarmungslos ab geschnitten werden. Dann sieht man erst, welche Belästigung des willig sich beugenden Nackens der Zopf gebildet hatte. Aber Niemand weint ihm darum nach, ist doch sein Haar meist rauh, echt scheinendes Roß-Haar." Zur Schleuderei. — Als ein neuer Beitrag zu der leider nicht einzudämmenden Schleuderei niöge folgende Thatsache dienen. Die Lieferung sämmtlicher für die Magistrats-Bibliothek, die städti schen Schulen und die sonstigen städtischen Institute der Stadt Posen erforderlichen Bücher und Zeitschriften im Betrage von ca. 7000 M. jährlich wurde vom Magistrate im Wege der Submission ausgeschrieben. In dem am 29. Januar nunmehr abgehaltenen Termine hat die dortige Firma Louis Türk einen Rabatt von 26°/o, sage scchsundzwanzig Procent, offerirt und es ist unzweifel haft, daß ihr vom Magistrate der Zuschlag ertheilt werden wird. Zu bemerken ist noch, daß der weitaus größere Theil der zu liefern den Bücher in Schulbüchern und Zeitschriften besteht und daß nach den Submissionsbedingungen Karten, Globen, Zeichenvorlagen rc. sowie antiquarische Bücher von der Lieferung ausgeschlossen sind. Ueberdies hat der Lieferant eine Caution zu stellen und muß die Kosten für Inserate, Stempel rc. tragen. Ein Commentar hierzu ist nicht nöthig. l?aots. loquuutur! Posen, im Januar 1883. Dreitausend Mark sind der k. b. L.-M.-Universität in München überwiesen, um dieselben als Preis für die bis zum 1. Januar 1886 an dieselbe einzusendende beste Geschichte der deutschen Holzschneidekunst von der ältesten bis zur neuesten Zeit auszuschreiben; die näheren Bedingungen sind von genannter Stelle gratis zu beziehen. Personalnachrichten. Herrn Stadtrath Franz Wagner hier ist vom König von Sachsen der Charakter als Commcrzienrath verliehen worden.
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