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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.02.1883
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.02.1883
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18830207
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574 Nichtamtlicher Theil. 31, 7. Februar. Verträge der deutschen Einzelstaaten theils im Gange, theils in Aussicht genommen sind". Wir werden diese wichtigen Fragen und zunächst die Angelegenheit des deutsch: französischen Vertrags, über welchen den öffentlichen Blättern zufolge die Unterhand lungen inzwischen bereits begonnen haben, im Interesse unseres Vereins und des Leipziger Buchhandels auch ferner im Auge behalten. Eine zweite wichtige Angelegenheit allgemeinerer Art bildet die Petition, welche wir im Namen des Vereins unterm 18. Mai v. I. an den Deutschen Reichstag richteten wegen Abänderung der den Buchhandel berührenden Bestimmungen des von den verbündeten Regierungen dem Reichstage vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes, betreffend Abänderung der Ge werbeordnung". Auf den Inhalt dieser Petition gehen wir hier nicht ein, da wir dieselbe Ihnen seinerzeit gedruckt vorlegten und auch ihren Abdruck im Börsenblatte veranlaßten; wohl aber glauben wir Ihnen mittheilen zu müssen, warum wir dieselbe erlassen haben. Da es sich bei dieser Angelegenheit durchaus nicht bloß oder vorzugsweise um Interessen des Leipziger, sondern um die des gesammten deutschen Buchhandels handelte, so hätten wir die Vertretung der letzteren gern nnd ausschließlich dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler als der dazu vorzugs weise berufenen Corporation überlassen. Der Vorstand desselben hatte auch in dankenswerther Weise bereits unterm 10. Mai die Initiative ergriffen, indem er den Reichstag in einer Petition ersuchte, den Regierungsentwurf, soweit er das Colportagewesen betreffe, abzulehnen und die Reichsregierung zu veranlassen, nach Anhörung der buchhändlerischen Organe einen anderweiten Ent wurf eiuzubringen. Da indeß der Reichstag inzwischen den, auch andere als buchhändlerische Angelegenheiten betreffenden Gesetz entwurf bereits einer Commission zur Vorberathung überwiesen hatte und nach unserer Kenntniß der Verhältnisse im Reichstage sowie nach uns zugekommenen Mittheilungen keine Aussicht vor handen war, daß der Reichstag das Petitum des Börsenvereins erfüllen werde, so hielten wir uns verpflichtet, selbst eine Petition an den Reichstag zu richten. In dieser schlossen wir uns zwar zunächst dem Petitum des Börsenvereins an, dasselbe als „den auch uns erwünschtesten und am zweckmäßigsten erscheinenden Weg" bezeichnend, baten aber den Reichstag, falls er nicht geneigt sein sollte, jenem Petitum zu entsprechen, die das Colportage wesen betreffenden Bestimmungen des Gesetzentwurfs nur unter den von uns eingehend begründeten Abänderungen zu genehmigen. Daß Gefahr im Verzüge gewesen war und daß unsere Ver- muthung sich wenigstens in Betreff der Reichstagscommission bestätigte, geht daraus hervor, daß letztere bald nach Eintreffen unserer Petition in Berlin in die Berathung auch der den Buch handel betreffenden Bestimmungen jenes Gesetzentwurfs eintrat und, statt dieselben einfach abzulehnen, Beschlüsse darüber faßte. Auch hatten wir die Genugthuung und die Freude, daß diese Beschlüsse der Hauptsache nach dem entsprachen, was wir vor- gcschlagen und erbeten hatten, wie uns auch von verschiedenen unterrichteten Seiten versichert worden ist, daß die Ausführungen unserer Petition wesentlich dazu beigetragen hätten, viele Mit glieder der Reichstagscommission über manche ihnen bisher un bekannte Verhältnisse aufzuklären und dadurch den die Regie rungsvorlage nach unseren Wünschen abändernden Beschluß her- beizuführcn. Die Angelegenheit ist noch nicht beendet: zunächst liegt nichts vor als ein Mehrheitsbeschluß der Reichstagscommission in erster Lesung, der »och eine Lesung folgt, worauf erst der Bericht der Commission an den Reichstag und dann die Berathung desselben über diesen Bericht stattfindet. Bei diesem Stande der Sache war es gewiß sehr zweckmäßig, daß der Börsenverein der Deut schen Buchhändler am 30. November v. I. eine neue Petition an den Reichstag richtete, worin er in eingehenderer Weise als in seiner ersten, die Ablehnung der betreffenden Bestimmungen erbittenden Petition eine Abänderung derselben befürwortete. Diese und ähnliche inzwischen auch von anderen buchhändlerischen Corporationen erlassene Petitionen bieten der Commission des Reichstages und den übrigen Mitgliedern desselben neues werth volles Material und werden hoffentlich gleich unserer Eingabe gebührende Beachtung finde». Die Berathungen der Commission wurden bekanntlich durch die Vertagung des Reichstags vom 19. Juni bis 30. November unterbrochen und es läßt sich noch nicht absehen, wann sie beendet sein werden und der Reichstag zu einer Beschlußfassung darüber gelangt. Jedenfalls werden wir diese auch für den Leipziger Buchhandel wichtige Angelegen heit weiter im Auge behalten und erforderlichenfalls zur geeignetsten Zeit, wahrscheinlich sobald der Commissionsbericht vorliegt, im Einvernehmen mit dem Vorstande des Börsenvereins weitere Schritte darin thun. Dabei wird sich auch Gelegenheit bieten, über diejenigen nicht wesentlichen Punkte, in denen unsere Petition von denen der anderen buchhändlerischen Corporationen abweicht, zu einer Einigung zu gelangen. In Betreff des Verhältnisses unseres Vereins zu dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler haben wir Sie zunächst daran zu erinnern, daß wir, dem in unsrer vorjährigen Generalversammlung gegebenen Versprechen gemäß, diejenigen Mitglieder unseres Vereins, welche zugleich Mitglieder des Börsen- vereins sind, zu einer Versammlung vor der Cantateversammlung behufs Besprechung über die Wahlen zum Vorstande und zu den Ausschüssen einluden. DieseVersammlung fand am17.Aprilv.J. statt und wir haben ihre Beschlüsse ausgeführt. Da in dieser Versammlung der Wunsch ausgesprochen wurde, derartige Be rathungen künftig etwas zeitiger zu veranstalten, und auch wir nicht verkennen, daß es zweckmäßiger ist, wenn Ihre Deputation auf Grund von der Generalversammlung des Vereins geäußerter Wünsche und gefaßter Beschlüsse mit anderen Vereinen sich in Verbindung setzen kann, so haben wir die Besprechung über die in der nächsten Hauptversammlung des Börscuoereins vorzu- nehmenden Wahlen als sechsten Punkt auf die heutige Tages ordnung gesetzt. Wir werden Ihnen später Näheres darüber mittheilen und Ihnen Vorschlägen, damit auch eine Besprechung über die Betheiligung unseres Vereins an der voraussichtlich wieder vor jener Hauptversammlung stattfindenden Delegirtcn- versammlung des Verbandes der Provinzial- und Local vereine im Deutschen Buchhandel zu verbinden, eventuell die Wahl unserer Delegirten für jene Versammlung vorzunchmen. Ueber die Verhandlungen und Beschlüsse der am 5. Mai v. I. stattgehabten vierten Delegirtenversammlung des Verbandes sind Sie dadurch unterrichtet worden, daß wir Ihnen die gedruckten „Mittheilungen" desselben regelmäßig zugehen ließen, weshalb wir hier nicht weiter darauf eingehen. Aus dem Kreise unserer Deputation ist im Laufe des vergangenen Jahres das stellvertretende Mitglied Herr Carl Geibel jun. zu unserm lebhaften Bedauern wegen Gesundheits rücksichten ausgeschieden. Wir haben uns deshalb geuöthigt ge sehen, die Wahl eines Stellvertreters auf die Zeit von dessen Amtsdauer mit auf die heutige Tagesordnung zu setzen. Ueber unsere Vereinsanstalten ist aus dem vergangenen Jahre nichts zu berichten, als daß sie, insbesondere die Bestell- anstatt und die Lehranstalt, fortwährend ihre Zweckmäßigkeit be wiesen. Durch Verordnung des Ministeriums des Innern vom 5. Mai v. I. ist die von uns beantragte Befreiung der Schüler
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