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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.02.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1921-02-17
- Erscheinungsdatum
- 17.02.1921
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. X- 4», 17. Februar 1921. Herr Walther Jäh-Halle empfiehlt als Vorsitzender des Verbandes der Kreis-und Ortsvereinc ebenfalls Annahme des Antrags Slcsfcn-Giesecke. Er schlägt vor, der einzusetzendcn Kommission die Anträge des Vcrlegerveretns mit zu über weisen, ferner schlägt er einen Zusatz zu dem Anträge Stesfen-Gicsecke vor, der den Vorstand ausdrücklich ermächtigt, mit Zu stimmung der Vorstände des Verlegervcreins und der Gilde Neuregelungen in Kraft zu setzen. Herr Carl Po lti er < W eeber-Lörrach legt die Notwendigkeit dar, daß das Sortiment einen auskömmlichen Ra batt erhalte. Er klagt über direkte Lieferung des Verlags. Seiner Überzeugung nach müsse der Börsenverein so gestärkt werden, daß er eine größere Macht Hab«, auch gegenüber etwaigen Übergriffen der Regierung. Herr Alexander von G r u ch a l l a-Saarlouis spricht namens der Buchhändler des Saargebiets über di« wirt schaftlichen Schwierigkeiten der Buchhändler im abgetretenen Saargebiet. Er bekSnrpft die von den wissenschaftlichen Verlegern geplanten Sonderrabatte, wenn sie nicht auch für die dortigen Buchhändler zu erreichen seien, verlangt vielmehr für diese Buch händler die günstigsten Bedingungen. Im Gegensatz zu dem Verhallen der deutschen Verleger hebt er das Entgegenkommen der französischen Buchhändler hervor. Herr Max Geißler -Berlin wünscht Berücksichtigung der Interessen des Zeitfchriftengeschäfts (Ausnahme von Zu schlägen). Herr vr. Oskar S i e b e ck-Tübingen gibt im Einvernehmen mit der Gruppe der wissenschaftlichen Verleger die Erklärung ab, daß sich letztere an das Abkommen gebunden erachtet. Deshalb sei der Antrag Nitschmann unannehmbar und der Antrag Stessen nur in einer entsprechend abgeänderten Fassung annehmbar, die Redner verliest und die folgenden Wort laut hat: Die außerordentliche Hauptversammlung wolle beschließen: 1. Die Bekanntmachung des Vorstandes des Börsenvereins vom 5. Oktober 1920 bleibt zunächst bis Kantate 1921 als all gemein verbindliche Ordnung bestehen, aber von heute ab unter Aufhebung der Bestimmungen unter L 2, Absatz 2. 2. Zwischen den Organisationen von Verlag und Sortiment sind unverzüglich Verhandlungen einzuleiten, mit dem Ziel der endgültigen Aufhebung aller Tcuerungszuschläge, in dein Umfange, in dem sic wirtschaftlich notwendig und möglich ist. Verhandlungen von Firma zu Firma oder Gruppe zu Gruppe zur Wiederherstellung des Ladenpreises, welche abgeschlossen sind oder bis Kantate 1921 abgeschlossen werden, bleiben bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft. Nachdem die Rednerliste erschöpft ist, wird die Versammlung zum Zwecke der Besprechung der Anträge im engeren Kreise für etwa zwei Stunden unterbrochen. Nach Wiedereröffnung der Versammlung gibt der V o rs i tz e n d e als Ergebnis der inzwischen geführten Verhandlungen einen Antrag bekannt, der sich auf den Antrag des Herrn Steffen unter Berücksichtigung anderer Wünsche aufdaut. Der An trag lautet: Die außerordentliche Hauptversammlung wolle beschließen: 1. Die Bekanntmachung des Vorstandes des Börsenvereins vom 5. Oktober 1920 bleibt zunächst bis Kantate 1921 als all gemein verbindliche Ordnung bestehen, aber mit der Einschränkung, daß vom Tage der Bekanntmachung ab die Bestim mung unter v 2, Abs. 2 auf Zeitschriften des eigenen Verlags beschränkt wird und daß akademische Lehrbücher, die all gemein mit mindestens 33hh°/» geliefert werden, inzwischen von jedem Tcuerungszuschläge und von jeder Besorgung?- gebühr frei bleiben. 2. Zwischen den Organisationen von Verlag und Sortiment sind unverzüglich Verhandlungen einzuleiten. Hierbei sollen die in den Verhandlungen zwischen der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger und den wissenschaftlichen Sortimentern gemachten Vorschläge unter Einbeziehung der Vorschläge des Herrn Walther Jäh in dem Aufsatz »Neue Wege- (siehe Börsenblatt vom 20. Januar 1921), sowie die von den Herren Nitschmann und Genossen, vom Vorstand des Deutschen Verlcgervereins und von anderen Seiten in der außerordentlichen Hauptversammlung eingebrachten An träge als Material berücksichtigt weiden. I. Zwecks Vorbereitung der Entschließung des Vorstandes des BörsenvercinS hinsichtlich des Schutzes der in Vorstehendem bczeichneten Vereinbarungen wird sofort ein Ausschuß eingesetzt, der unter dem Vorsitz eines Mitglieds des Börssnver- einsvorstandes aus je b vom Deutschen Verlegerverein und von der Deutschen Buchhändlergilde zu wählenden Mit gliedern besteht. An den Beratungen dieses Ausschusses können alle Mitglieder des Börsenvereinsvorstandes teilnehmen. Nach eingehender Aussprache hierüber stellt der Vorsitzende im Gegensatz zu der Ansicht des Herrn Or. Springer vor der Abstimmung fest, daß es sich um einen Antrag handelt, der aus einem auf der Tagesordnung stehenden Gegenstand her- vorgegangcn ist und daß daher Stimmvertretung zulässig ist. Hierauf erfolgt die Abstimmung, als deren Ergebnis der Vorsitzende feststellt, daß heute ungefähr 2000 Stimmen ver treten sind, und daß der Antrag gegen 106 Stimmen angenommen ist. Der Vorsitzende gibt noch bekannt, daß 21 Mitglieder dagegen gestimmt haben, wenn nur die persönlich Anwesenden gezählt werden. Nach kurzer Debatte wird beschlossen, den zur Beratung über die Neuregelung einzusetzenden Ausschuß aus sechs Vor standsmitgliedern des Börsenversins, sechs vom Gildevorstand, sechs vom Verlegervereinsvorstand und sechs vom Verbands vorstand benannten Mitgliedern der Kreis- und Ortsvereine, von denen drei Verleger und drei Sortimenter sein sollten, zu wählen. Die verschiedenen Jutercssentengruppeu sollen möglichst vertreten sein. Damit ist Punkt 1 der Tagesordnung erledigt. Als Punkt 2 folgt gemäß dem heute gefaßten Beschlüsse der Antrag des Vorstandes des Deutschen Verlegcrvereins aus Einsetzung eines Ausschusses zur Beratung der Vereinfachung und des Abbaues der Verkaufsordnung für Anslandliefcrungeu (Punkt 4 der Tagesordnung). Herr vr. Georg Paetel -Berlin trägt einen veränderten Antrag vor, der folgende Fassung hat: Die Hauptversammlung möge beschließen, daß schleunigst ein Ausschuß eingesetzt und mit der Aufgabe betraut werde, eine zweckmäßige, allen Bedürfnissen entsprechende Änderung der Verkaussordnung für Auslandlieferringen mit dem Ziele ihrer Vereinfachung und Beseitigung der jetzt vorhandenen Mängel vorzubereiten. Die Hauptversammlung erklärt, daß zurzeit ein völliger Abba» noch nicht möglich ist, daß vielmehr das Ausfuhrverbot, die Ausfuhrkontrolle und die Autzenhandelsnebenstelle bis auf weiteres bestehen bleiben müssen. Dieser Ausschuß soll aus zwei Mitgliedern des Börsenvereinsvorstandes und fünf weiteren Mitgliedern bestehen, die der Deutsche Verlegerverein vorschlägt und die von der Hauptversammlung des Börsenvereins zu bestätigen sind. Der Ausschuß soll mit Stimmenmehrheit beschließen können und berechtigt sein, zu seinen Beratungen den Leiter der Außen- handelsnebenstelle sowie andere ihm zweckmäßig erscheinende Herren hinzuzuziehen. 194
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