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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.02.1921
- Strukturtyp
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- 1921-02-17
- Erscheinungsdatum
- 17.02.1921
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 4V, 17. Februar 1021. Zu Punkt 1 der Tagesordnung schildert der Vorsitzende kurz die Entstehung der gegenwärtigen Krisis und erklärt, der Vorstand werde heute nur die formale Leitung der Versammlung zu übernehmen haben und die Begründung der An träge den Antragstellern überlassen müssen. Herr Paul Nitschmann -Berlin begründet in längeren Ausführungen den Antrag und kommt auf die Wirtschaft- lichen Verhältnisse und die letzten Verhandlungen der Organisationen zu sprechen. Das Sortiment sei wohl bestrebt, abzu bauen, doch seien die wirtschaftlichen Voraussetzungen noch nicht gegeben. Redner begründet das borgeschlagene Siammrollen- system und wendet sich gegen die in die Wege geleiteten Sonderabmachungc» zwischen einzelnen Verleger- und Soriimenter- gruppen. Er verurteilt auch den durch die Umgestaltung des Deutschen Verlegervereins hervorgerufenen Umsturz der alten Buchhändlerorganisation und bezeichnet als Hauptziel der heutigen Verhandlungen die Wiederausrichtung des festen Laden preises. Hierfür sei der Weg im vorliegenden Antrag gegeben; nicht einfache Verneinung der Vorschläge führe zum Ziele, sondern es müsse heule auf alle Fälle durch Eingehen auf die einzelnen Punkte des Vorschlags, der durchaus nicht nur als ein Ganzes zur Erörterung stehe, eine Einigung erzielt werden. Der Vorsitzende verliest im Anschluss hieran auszugsweise ein Schreiben des Reichzwicischaftsmiirtstcrimns, das Aus- Hebung der Nolslandsordnung und Regelung der schwebenden Fragen innerhalb des Buchhandels ohne Verteuerung für dar Publikum als nötig darstelli. Herr vr. Georg P a e t e l-Berlin entgegnet als Vorsteher des Deutschen Verlegervercins auf die Ausführungen des Herrn Nitschmann. Der Verlag streite dem Vörsenverein und dem Reichswirtschaftsministerium das Recht ab, sich in die geschäft lichen Beziehungen der Hersteller und Verbreiter untereinander «inzumischen. Den heutigen Antrag müsse der Verlag abtehnen, weil er ungesetzlich und mit dem Vereinszweck des Börsenvereins nicht vereinbar sei. Redner schlägt Aufrechterhallung der Nolslandsordnung vom 5. Oktober 1020 als Interimistikum bis Kantate d. I. vor. Auch der Verlag sc! bereit, durch Be seitigung des Vorrechts des Verlegers, für seinen eigenen Verlag die Besorgungsgebühr nicht erheben zu müssen, gewisse Opfer zu bringen. Er lehn! aber grundsätzlich das System der schablonenhaften Zwangsregelung durch den Verein ab, da das Ziel die Rückkehr zur freien Vereinbarung von Firma zu Firma oder gegebenenfalls von Gruppe zu Gruppe bilde. Be sondere Vereinbarungen zwischen Sortimentern und Verlegern mutzten daher zulässig sein; dagegen müßten Zeitschriften ohne Besorgungsgebühren geliefert werden. Herr vr. Oskar S i e b e ck-Tübingen führt aus, daß der wissenschaftliche Verlag nie einer schematischen Regelung der Lieferungsbedingungen zustimmen könne, weil eine solche schematische Behandlung durch Vereinsbeschlutz unvereinbar sei mit dem höchst persönlichen Charakter der Verlegerläiigkeit und da st« aller schöpferischen individuellen Beläligungsmöglichkcit eine unerträgliche Fessel anlege. Er sieht deshalb die freie Vereinbarung von Firma zu Firma als einzige Rettung aus der jetzigen Lage an. Redner will auf den wissenschaftlichen Verlag dahin einwirken, daß möglichst liberal bei Einräumung der Bezugsbedingungen Verfahren werde, die sich nicht nur auf den Kreis beschränken sollen, der bisher gewissermaßen als Ver suchsballon benutzt worden sei. Nach Meinung des Redners muß der Sortimentszuschlag auf wissenschaftliche Literatur fallen. Herr Hans Speyer-Freiburg schildert, daß in der Jetztzeit nicht nur die Interessen Von Sortiment und Verlag, sondern die Verpflichtungen gegenüber dem wissenschaftlichen Bücherkäufer ausschlaggebend sein müssen, da die Vorwürfe des Publikums gegen das wissenschaftliche Sortiment aushören müssen. Er führt aus, datz die durch die Notstandsordnung be- schrittenen Wege nicht zum Ziele führen und verteidigt die Sonderabmachungen zwischen wissenschaftlichem Sortiment und Verlag. Herr Wieland Herzfeld -Berlin nimmt zu den von beiden Seiten gemachten Vorschlägen Stellung, die der Not des kaufenden Publikums nicht genügend Rechnung trügen. Ter Verlegervorschlag laufe auf Vertrustung hinaus, im Sorti mentervorschlag müsse der Stammrollengedanks Wegfällen und die 4ö"/>ige Rabattierung als Höchstgrenze gelten. Herr Albert Diederich-Dresden hält nicht Verhandlungen von Firma zu Firma, sondern nur von Organi sation zu Organisation für möglich. Wenn der Buchhandel trotz der gestiegenen Spesen keine Preiserhöhung eintreten lasse, so sei dies ein Abbau. Entgegen den Ausführungen vr. Paetels begründet er die Notstandsordnung als einzige kaufmän nische und für das Sortiment unbedingt erforderliche Regelung. Die freien Vereinbarungen seien für das Sortiment unan, nehmbar. Die Annahme des Antrages Nitschmann sei die einzige Brücke; deshalb bitte er, in Beratungen dieser Vorlage ein- zutreien. Herr Friedrich Steffen -Dortmund stimmt den Ausführungen des Herrn Diederich zu und gibt als seinen Antrag einen Vorschlag der Buchhändler-Vereinigung des Rheinisch-Westfälischen Industriegebiets bekannt, wonach die alte Notstands ordnung bis Kantate 1921 unter Aufhebung von 0 2, Abs. 2, des sogen. -Giftzahns», vorläufig bestehen bleiben soll, aber durch neue Verhandlungen dem Ziele der endgültigen Aushebung der Ladenpreise und der Rabatte zuzusteuern ist. Der Antrag lautet: Die außerordentliche Hauptversammlung wolle beschließen: 1. Die Bekanntmachung des Vorstandes des Börsenvereins vom 5. Oktober 1920 bleibt zunächst bis Kantate 1921 als all gemein verbindliche Ordnung bestehen; aber von heute ab unter Aufhebung der Bestimmung unter L 2, Absatz 2. 2. Zwischen den Organisationen von Verlag und Sortiment sind unverzüglich Verhandlungen einzuleiten mit dem Ziel der endgültigen Aufhebung aller Teuerungszuschläge und deren Ersatz durch erhöhte Ladenpreise und Rabatte. Hierbei sollen die in den Verhandlungen zwischen der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger und de» wissenschaftlichen Sortimentern von der Arbeitsgemeinschaft gemachten Vorschläge unter Einbeziehung der Vorschläge des Herrn Walther Jäh in -Neue Wege» (siehe Börsenkllatt Nr. 16 vom 20. Januar 1821) sinngemäß auSgestaliet werden. Herr Direktor Gustav K i l p p e r-Stuttgart hält ebenfalls Regelung der Beziehungen zwischen schönwissenschaft- lichem Verlag und Sortiment unter sich für erforderlich. Das Grundnbel sei, datz der Buchhandel nicht zur richtigen Zeit rich tige Preispolitik getrieben habe, und daß zwischen Herstellungs- und Verkaufspreis ein Mißverhältnis bestehe. Auch Redner sieht jetzt die vom Verlegerverein vorgeschlagene Vereinbarung von Firma zu Firma als Ausweg an, zunächst als Provi sorium bis Kantate 1921, um die Einheitsfront nach außen zu wahren. Herr Nitschmann -Berlin bestreitet die Darlegungen De. Paetels, daß der heutige Antrag satzungswidrig sei. Redner erklärt, nur wenn die wissenschaftlichen Verleger den vorgcschlagenen Kompromiß als verbindlich anerkennen und wenn der Börsenvereinsvorstand gegen Zuwiderhandelnde Firmen unbedingt Vorgehen wolle, könne das Sortiment darauf eingehen, vorausgesetzt, daß die Bestimmungen über Sondcraburachungen fallen, die das Chaos immer mehr vergrößern wurden. Nach der Entschließung in der gestrigen Gildeversammlung könne von Sonderabmachungen keine Rede sein, da von den anwesenden 160 wissenschaftlichen Sortimentern sich 130 verpflichtet hätten, Sonderabmachungen zu lösen, bzw. nicht mehr abzuschließen. Ein Abkommen zwischen dem wissenschaftlichen Sortiment und Verlag sei Wohl möglich, aber unbedingte Voraussetzung sei, eine auskömmliche Grundlage für die Allgemeinheit zu schaffen. Eine Verquickung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1920 mit den Sonderabmachungen sei unannehmbar, isr
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