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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.02.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-02-17
- Erscheinungsdatum
- 17.02.1921
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
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>5 40, 17. Februar 1921. Redaktioneller Teil. «IrsrnilaU s. d. Dtsch». v»chh»»d«l. Unter »schönwissenschaftlichen Werken- im Sinne dieser Ordnung werden solche Werke verstanden, die nach Anlage und Ausstattung in der Hauptsache der Unterhaltung und Belehrung dienen, ohire als wissenschaftliche gemäß oben stehender Auslegung gelten zu können. 2. Antrag der Herren vi. Ignatz Kafka und Otto Erich Deutsch in Wien: Die Hauptversammlung wolle beschlichen, dah zwischen dem Börsenverein einerseits und dem Verein der österreichisch- ungarischen Buchhändler andererseits folgender Vertrag abgeschlossen wird: »Der Börscnvcrein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig und der Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler verpflichten sich, bei ihren Mitgliedern darauf hinzuwirken, daß die Erzeugnisse des deutschen Buchhandels an das Publi kum in Österreich nur zu dem vom Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler auf Fs 1.— — Kr. 10.50 festge setzten Umrcchnuugsschlüsscl ohne Berechnung eines Sortimenterzuschlags geliefert werden, oder in deutscher Währung mit einem auf 35"/° festgesetzten Verkaufszuschlage, der an Stelle der sonst in Deutschland üblichen Sortimenterzuschläge tritt. Unter grundsätzlichem Ausschluß direkter Lieferungen des deutschen Verlages an alle Bibliotheken, wissenschaftlichen Institute, Schulen, Anstalten und Einkaufsgenossenschaften in Österreich wird für diese, soweit ihr jährliches Anschaffungs- budget nachweislich mindestens Kr. 100.000.— ausmachi, bei Lieferung in Markwährung der Prozentuale Aufschlag um 107» herabgesetzt. Sinngemäß ist auch der Umrechnungsschlüssel in Kronen zu ermäßigen. Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig verpflichtet sich, solange seine Verkaufsordnung für Ausland lieferungen besteht und dementsprechend die jeweiligen Zwangsumrechnungskur'sc, bzw. Markaufschlägc im Börsenblatt be kanntgegeben werden, diesen Bekanntmachungen einen Zusatz anzufügen, dah alle Erzeugnisse des deutschen Buchhandels an das Publikum in Österreich zu den obengenannten Bedingungen zu liefern sind. Der in die vorstehend erwähnte Bekanntmachung jeweils aufzunehmende Umrechnungsschlüssel, bzw. Verkaufszuschlag ist von Zeit zu Zeit gemeinsam zwischen den Vertragschließenden zu vereinbaren und dementsprechend in der Bekannt machung zu verändern. Eine solche Veränderung kann beantragt werden, wenn der letzte zur Berechnung des Schlüssels dienende Warenkurs der Wiener Devisenzentrale sich um mindestens 50 Punkte erhöht oder erniedrigt hat. Die vom Vor- stände des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler bei den deutschen Vereinen — dem Börscnvercin und dem Deutschen Verlegerverein — telegraphisch zu beantragende Änderung des Umrechnungsschlüssels, bzw. Verkaufszuschlages tritt für Österreich jeweils sofort in Kraft, für Deutschland — falls kein Einspruch vom Vorstand des Deutschen Verleger- Vereins erfolgt — innerhalb acht Tagen durch besondere Bekanntmachung im Börsenblatt. Wird von keiner Seite eine Än derung beantragt, so bleibt die bisherige Abmachung ohne weiteres in Gültigkeit, ebenso für den Fall, daß keine Einigung über die beantragte Abänderung des Umrechnungsschlüssels, bzw. Verkaufszuschlags erzielt werden kann. Der Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler verpflichtet sich, auf seine Mitglieder hinzuwirken, ihre Verbindlich keiten gegen die deutschen Verleger zeitgerecht zu erfüllen. Er wird mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln dahin wirken, die aus dem Zahlungsverkehr zwischen dem österreichischen Sortiment und dem deutschen Verlage erwachsenden Unstimmig keiten zu vermeiden, Beschwerden einzelner Verleger aber, die der Deutsche Verlegerverein übermittelt, nach gewissen hafter Prllsung mit größter Beschleunigung erledigen. Dieser Vertrag ist für beide Teile unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist jederzeit kündbar; er tritt sofort in Kraft. Nach Annahme dieses Vertrages durch die Hauptversammlung sind diese Bestimmungen für die Mitglieder der drei Vereine bindend.- 3. Antrag des Herrn vi. Otto Bielefeld, Freiburg (Br): Die Hauptversammlung wolle beschließen, daß die nach H 56o vorgesehene zweite Beschlußfassung über die durch die neuen Satzungen des Deutschen Verlegervereins und die Weimarer Erklärungen nötig gewordenen, gemäß tz 58a der Kantateversammlung von 1921 vorzulegenden Anträge auf Abänderung der Satzungen des Börsenvereins einer spä testens auf Oktober 1921 einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung vorgelegt werden soll. 4. Antrag des Vorstandes des Deutschen Verlegervereins: Die Hauptversammlung möge beschließen, daß schleunigst ein Ausschuß eingesetzt und mit der Aufgabe betraut werde, eine zweckmäßige, allen Bedürfnissen entsprechende Änderung der Verkaufsordnung für Auslandlieferungen mit dem Ziele ihrer Vereinfachung sowie ihres allmählichen, aber völligen Abbaues vorzubereiten. Dieser Ausschuß soll aus zwei Mitgliedern des Börsenvereinsvorstandes und fünf weiteren Mitgliedern bestehen, die der Deutsche Verlegervcrein vorschlägt und die von der Hauptversammlung zu bestätigen sind. Der Ausschuß soll mit Stimmenmehrheit endgültig beschließen können und berechtigt sein, zu seinen Beratungen den Leiter der Außenhandels nebenstelle sowie andere, ihm zweckmäßig erscheinende Herren zuzuziehen. Anwesend sind vom Vorstand des Börssnvereins die Herren Hofrat vr. Meiner, Geheimrat Siegirmund, Paul Schumann, Otto Paetsch, Hans Volckmar,MaxRöder. Herr Hofrat vr. Meiner eröffnet die außerordentliche Hauptversammlung gegen 10 Uhr vormittags und stellt deren fristgemäße Einberufung fest, nachdem er die Anzahl der Antragsunterzeichner bekanntgegebeu hat, die mehr als das erforder liche Viertel der Mitglieder ausmacht. Nach Begrüßung der Mitglieder, insbesondere des erschienenen Vertreters des säch sischen Wirtschaftsministeriums und nach Ernennung der Stimmzähler weist der Vorsitzende in seinen Eingangsworten darauf hin, daß seitens des Vorstandes Anträge für die heutige Versammlung nicht vorliegcn. Er warnt vor bloßen Majoristernngs- beschlüssen und gibt zum Schluß der Hoffnung Ausdruck, daß auch die heutige Versammlung den Grundsatz beherzige »Einig keit macht stark--. Herr Regterungsrat l)r. Hlln «feld wünscht namens der Sächsischen Regierung den heutigen Verhandlungen besten Erfolg. Er hebt hervor, daß der Regierungsvertreter nicht etwa als Aufsichtsbehörde erschienen ist, sondern um sich über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Buchhandels zu unterrichten. ist
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