Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.02.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-02-17
- Erscheinungsdatum
- 17.02.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19210217
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192102178
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19210217
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-02
- Tag1921-02-17
- Monat1921-02
- Jahr1921
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
itzt- 40, '17. Februar 1921. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel Rach längerer Aussprache und nachdem ein Antrag, die Verkaufsordnung sofort aufzuheben, gegen fünf Stimmen ab gelehnt worden ist, wird unter einstimmiger Annahme des Antrages beschlossen: Der Ausschuß soll bestehen aus vier Mitgliedern des Börsenvereinsvorstandes und den Herren Eduard Urban-Berlin, Geheimrat vr. Volkmann-Leipzig, Hermann Lazarus-Berlin, Gustav Kirstein-Letpzig, Karl W. Hierse- mann-Leipzig, Walter Bangert-Hamburg, Gustav Kilpper-Slutlgart; mindestens ein Buchhändler des Auslandes soll als Sach verständiger befragt werden. Pnnkt 3 der Tagesordnung. Antrag der Herren vr. Ignatz Kafka und Otto Erich Deutsch in Wien betreffend Abschluß eines Vertrags zwischen dem Börsenverein und dem Verein der österreichisch-ungarischen Buch händler. Herr Hugo Heller-Wien bedauert, daß wegen der vorgerückten Zeit eine Beratung des Antrags in der erhofften Weise nicht möglich ist. Er setzt voraus, daß das dem Schweizer Buchhandel gezeigte Interesse auch dem deutsch-österreichischen Buchhandel entgegcngebracht werde und bittet unter Zurückziehung des Antrages um Annahme folgender Resolution: Die Besonderheiten der sozialen und der Steuergesetzgebung Deutsch-Österreichs, die enorm gestiegenen und weiter steigenden Fracht- und Portvsätze, die in den Städten herrschende abnorme allgemeine Teuerung, insbesondere aber das große valutarische Risiko, das den deutsch-österreichischen Sortimentern aus dem Tiefstand der österreichischen Währung und aus den Schwankungen des Markkurses erwächst, bedingen in Deutsch-Österreich für die Dauer dieser Verhältnisse eine An passung der Preisbildung für aus Deutschland bezogene Artikel des Buch-, Kunst- und Musikalienhandels, die des Schutzes des Börsenvereins und des Deutschen Verlegervereins bedarf. Die außerordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins ermächtigt daher den Vorstand des Börsenvereins etnvernchmlich mit dem Vorstand des Deutschen Verlegervereins, unverzüglich mit dem Verein der Deutsch-österr. Buch händler einen Vertrag im Nahmen der Auslandverkaufsordiiung abzuschließen (nach dem Vorbild des mit der Tschecho- Slowakci geschlossenen Vertrags), der unter voller Berücksichtigung der vom Deutsch-österreichischen Buchhändlerverein zu formulierenden Wünsche die Preisbildung in Deutschland verlegter Artikel des Buch-, Kunst« und Mustkalienhandels für Deutsch-Österreich regelt und unter den Schutz des Börsenvereins stellt. Es wild fcstgesteUt, daß die Resolution den Vorstand keineswegs binde, ihm in der Entscheidung vielmehr freie Hand lasse. Nach kurzer Aussprache wird die Resolution angenommen. Punkt 4. Antrag des Herrn vr. B t e l e fe l d-Freiburg t. Br. Nachdem der Vorsitzende die Erklärung abge geben hat, daß der Vorstand gegenwärtig einen neuen Satzungsentwurf vorbereite, mit dem der Satzungsänderungs-Ausschuß so bald als möglich beschäftigt werden solle, sodaß zu hoffen sei, daß bereits der Hauptversammlung Kantate 1921 Richtlinien für die Satzungsänderung vorgelegt werden könnten, zieht Herr vr. Bielefeld-Freiburg seinen Antrag zurück. Damit ist die Tagesordnung erledigt. Herr Bernhard Hartman.n -Elberfeld dankt den Vorstandsmitgliedern für die geleistete Arbeit. Der Vorsitzende schließt il.30 Uhr abends die außerordentliche Hauptversammlung. Vorgelesen und genehmigt: Leipzig, den 14. Februar 1921. vr. ArthurMetner. Kurt Schroeder. WaltherJäh. OttoPaetsch. Siegismund. Paul Schumann. Hans Volckmar. vr. A cke rm a n n als Protokollführer. D e g e n e r. Otto Voigtländer. Hermann Ntemeysr. M. Röder. Dis Lieferung von Titelblättern und Inhaltsverzeichnissen bei Zeitschriften. Von Syndikus A. Ebner. Bald nach dem Einsetzen der Knappheit des Druckpapiers und des Steigens der Papierpreise begannen einige Verleger von Zeitschriften damit, die bis dahin von ihnen am Schlüsse des Jahrgangs gelieferten Titelblätter und Sachverzeichnisse nicht mehr herzustellen. Manch« erklärten in einem Vermerk, sie würden denjenigen Beziehern liefern, die den Wunsch darnach aussprächen i andere gaben auf Anfragen von Beziehern den Bescheid, Titel und Verzeichnis seien nicht erschienen oder nicht gedruckt. Das Börsenblatt Hut in seinem Sprechsaal im Jahre 1918 (Nummern 172, 176, 227, 23S, 239, 242) eine Reihe von Äußerungen über die Frage gebracht, ob der Verleger zur Liefe rung rechtlich verpflichtet sei. Die dort vorgebrachten Ansichten weichen zum, Teil erheblich voneinander ab. Justizrat Hille brand meint, der Bezieher könne die Lieferung nur verlangen, wenn sie ihm vom Verleger ausdrücklich zugesichert sei; eine stillschweigende Zusicherung, wie sie in der Ausführung der Be stellung des Blattes liege, genüge nicht; Titelblatt und Ver zeichnis seien bisher lediglich aus Rücksicht auf guten Geschmack den Zeitschriften beigegeben, der Verleger sei berechtigt, wegen der Papierknappheit alles überflüssige wegfallen zu lassen. Gegen diese Ansicht haben sich schon damals mehrere Ver leger gewandt, sie ist auch, wenigstens in der von Justizrat Hillebrnnd ausgesprochenen Allgemeinheit, nicht haltbar. Zu nächst bildet bei wissenschaftlichen Zeitschriften, die doch in der Regel für späteren Gebrauch aufbewahrt und oft gebunden wer den, wenigstens das Inhaltsverzeichnis einen wesentlichen Be standteil der Zeitschrift, es ist für die Benutzung häufig geradezu unentbehrlich; das Bedürfnis nach dem Titelblatt ist allerdings nicht so stark, aber immerhin groß genug, wenn man berück sichtigt, daß häufig das Einbinden der Jahrgänge wegen der hohen Kosten unterlassen wird; hier erleichtert das Titelblatt wesentlich das Unterscheiden der Jahrgänge voneinander. Mir ist auch kein Fall bekannt, wo bei wissenschaftlichen Zeitschriften Titelblatt und Sachverzeichnis gefehlt haben; die Lieferungs- Pflicht des Verlegers wird sich hier nicht bestreiten lassen. Der gute Geschmack kommt nicht in Frage; eine ausdrückliche Zu sicherung ist nicht nötig. Zeitschriften, deren Zweck lediglich Unterhaltung der Leser ist, haben wohl kaum jemals ein Sachverzeichnis beigegcben, auch kein Titelblatt. Die Verleger nehmen meistens an, daß sie nicht aufbewahrt werden. Es gibt aber eine große Zahl ge diegener Blätter, die ihren Lesern einen sehr guten Unterhal- Inngsstoff und zugleich belehrende Aufsätze von hervorragenden Verfassern mit Bildern, oft auch sehr wertvollen Kunstbeilagen bringen; von vielen Beziehern werden sie der Aufbewahrung für wert erachtet; bei ihnen ist ein Inhaltsverzeichnis wenn auch nicht gerade unentbehrlich, so doch sehr wünschenswert, und das Fehlen des Titelblattes wirkt nicht nur störend, son dern vermindert den Wert des Jahrgangs. Haben die Verleger solcher Blätter bis dahin regelmäßig Titelblatt und Sachver- iss
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder