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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.02.1884
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- Erscheinungsdatum
- 25.02.1884
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- Deutsch
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Bei dieser Gelegenheit möge eine kleine Dürer-Anekdote Erwähnung finden, welche mit dem Neudrucke obigen Werkes in Verbindung steht. Hr. Holzhauscn entdeckte auf der Rück seite einer der Holzplatten nach geschehener Reinigung einige Zeichenstudien: ein Paar Füße, Hände, ein Köpfchen; daneben standen einige schriftliche Anmerkungen, welche die Zeichnungen unzweifelhaft auf Albrecht Dürer's Urheberschaft verwiesen. Der Entdecker machte sich den Scherz, die Worte zu ver decken und so den Stock dem rühmlichst bekannten Radirer Wil liam Unger vorzulegcn mit der Bitte um ein Urtheil über die Skizzen. Mit begeisterter Verwunderung soll der Künstler nach dem Urheber derselben geforscht und sein Entzücken laut und in erregter Weise kundgegeben; darüber aufgeklärt, aber freilich bezeichnend gelächelt haben: „Ja so, der!" — Lx ungus leonew! 8l>§. Zum Colportagr-Gcsetz. Der „Reichsanzeiger" vom 18. d. veröffentlicht folgenden Erlaß des k. preußischen Ministers des Innern: Nachdem durch die Anweisung zur Ausführung des Gesetzes vom 1. Juli 1883 vom 29. Dezember 1883 die Entscheidung über die Genehmigung des im tz. 56. Abs. 4. der Gewerbeordnung vorge- gesehenen Druckschriften-Verzeichnisses den oberen Verwaltungs behörden zugewiesen tvorden ist, darf ich zwar vertrauen, daß die bezüglichen Bestimmungen durchweg eine dem Sinne des Gesetzes entsprechende Handhabung erfahren werden. Im Interesse der wünschenswerthen einheitlichen Behandlung sehe ich mich indessen namentlich auch im Hinblick auf die in der Presse laut gewordenen Zweifel über die Auslegung der fraglichen Vorschriften noch zu nachstehenden Bemerkungen veranlaßt. Obwohl die Gewerbeordnung an der betreffenden Stelle nur die Einreichung des Druckschriftenverzeichnisses selbst vorschreibt, kann es doch füglich einem begründeten Zweifel nicht unterliegen, daß die mit der Prüfung desselben befaßten Behörden für berechtigt zu erachten sind, ihre Entscheidung von einer vorherigen Einreichung sowohl von Exemplaren der in dem Verzeichniß aufgeführten Druck schriften rc. als auch von etwa vorhandenen, auf die Art des Ver triebes bezüglichen Prospecten seitens der Extrahenten abhängig zu machen. Denn da die Behörden weder verpflichtet erscheinen, noch in allen Fällen überhaupt in der Lage sind, sich selbst das zur Prüfling erforderliche Material zu beschaffen, so würde bei entgegen gesetzter Auffassung in den zahlreichen Fällen, in denen die Druck schriften rc. ihrem Inhalt nach der prüfenden Behörde nicht bekannt sind, eine Beurtheilung der Frage, ob die gesetzlichen Voraus setzungen eines Colportageverbots vorliegen, überhaupt ausge schlossen sein. Eine derartige Auslegung würde also, was der Ansicht des Gesetzgebers nicht entspricht, in ihren Consequenzen dahin führen, die Vorschrift des ß. 56. Abs. 4. in einer großen Anzahl von Fällen zu einer leeren Formalität zu machen, und dürfte schon aus diesem Grunde von der Hand zu weisen sein. Andererseits würde es aber der Absicht des Gesetzes durchaus zuwiderlausen, wenn von der eben gedachten Befugniß seitens der Behörden in allen Fällen ohne Unterschied Gebrauch gemacht würde. Dasselbe will ausgesprochenermaßen mit seinen Bestimmungen nur die Auswüchse des Colportagebuchhaudels treffen; es liegt ihm aber vollständig fern, der legitimen Druckschriften- rc. Colportage un- nöthige Hindernisse in den Weg zu legen. Auf eine derartige über flüssige Behelligung der letzteren würde es aber hinauslanfen, wenn auch in den Fällen die Einreichung von Exemplaren gefordert wird, in welchen entweder der Inhalt allgemein bekannt, oder in denen, sei es mit Rücksicht auf den Namen des Verfassers, des Verlegers u. s. w. oder aus anderen Gründen nach verständigem Ermessen an genommen werden darf, daß Verbotsgründe nicht vorlicgen. Was die formelle Behandlung der Gesuche um Genehmigung von Druckschriftenverzeichuissen anlaugt, die selbstredend im be schleunigten Geschäftsgang zu erledigen sind, so würde es nicht correct sein, diejenigen Druckschriften rc., deren Zulassung zur Colportage ohne gleichzeitige Einreichung eines Exemplars be antragt wird, lediglich aus den: Grunde einfach zu streichen, weil eine vorherige Einsicht in dieselben für erforderlich erachtet wird. Ein solches Verfahren würde einer Versagung der Geneh migung aus einem gesetzlich nicht vorgesehenen Grunde gleich kommen, während es sich nach Wortlaut und Sinn des Gesetzes in derartigen Fällen nur um eine vorläufige Beanstandung der Genehmigung handeln kann. Es wird daher gegebenen Falles den Petenten zu eröffnen sein, daß die Entscheidung über die Zulassung der betreffenden Werke zur Colportage aus gesetzt werden müsse, bis der Behörde durch Einreichung eines Exemplars derselben die Möglichkeit einer Prüfung des Inhalts gegeben werde. Indem ich mir weitere, namentlich auf thunlichste Verminde rung der Geschäftslast der Behörden auf diesem Gebiete ab zielende Aenderungen Vorbehalte, ersuche ich Ew. Hochwohlgeboren ergebenst, bei Behandlung der vorgedachten Gesuche nach Maßgabe der oben erörterten Gesichtspunkte bis auf Weiteres gefälligst zu verfahren. Berlin, den 28. Januar 1884. Der Minister des Innern, von Puttkamer. An die Herren Regierungs-Präsidenten in den Kreisordnungs- Provinzen und den Hohenzollern'schen Landen, den Polizei- Präsidenten in Berlin, die Königlichen Regierungen und Landdrosteien in den übrigen Provinzen. Mr FMic^/reLmese-r. LsrauSA. von l)r. 0. llartvvi-- nnä I)r. lk. Lobulx. I. 3abr§an§. 1. Holt, llanuar 1884. Inba.lt: 2ur klinkübrunA. — Oie Ver- binännA xvvlsoben den cksutsobsn Libliotbslren, v. kl. l?örsts- inann. — 2ur Ceseblobte ck. Lariser lnsckerbancksebrikt im 17. llabrb., v. .416. Vuneber. — Var Inibeebsr Unbekannte, v. Leslrnann. — Lersonalvsrrsiobniss cksutseber Libllotbsks- bsaintsn. -— Ilebersiobt ck. Leistungen des Lreussisvben Ltaatss kür ötksntliebs Ilibliotbsksn. —- Nittbeilungen aas n. übsr Libliotbeksn. — Reoensionsn n. ^ureigen. — Usus klrsobeinungsn ank dein (lebiets des Libliotbsksvessns. — Nittbeilungen aus dein antiguarisoben Luobbandel. — Lsrsonalnaebriebtsn. 2. lkekt. l?ebruar 1884. Inbalt: Oie Libliotbsken u. dis Le- vsgungsn ank dein kleinste des deutsebsn lluebbandsls. — Oie königl. biandesbibliotbsk ru "Wiesbaden, v. l>r. .4. v. cl. Innds. — ^4us einem llrieks Oslisls's über die karissr Insdsrbandsebrikt, v. Ulbert Ounoker. — lllissals Llogun- tinuin, sine loco, 1482, v. k'alk. — Lersonalvsrrsiebniss dsutsobsr Libliotbsksbsamten. (bortsskunA.) — llsbsr- siobt <!. bisistungsn ckss kramösisobsn Ltaates kür ötksntliobe Libliotbsksn. — Rsesnsionsn n. ^.ureigen. — Heus klr- sebsinungsn ank ä. kleidete cles llibliotbsksvvsssns. — Llit- tbsilungen aus äs in antiguar. Luebbandel. — kersonal- naabriobten. — i4nkrags. — llsnutrungsstatistik d. llniver- sitüts-Libliotbsk Halle 1876—-1882.
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