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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.01.1885
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- Erscheinungsdatum
- 14.01.1885
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- Deutsch
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174 Nichtamtlicher Teil, 10, 14. Januar. Nichtamtlicher Teil. Generalversammlung der Berufsgenossenschaft des Biichdruckgrwcrbes. Am Nachmittag des 7. d. fand in Leipzig im Saale der Bnchhändlcrbörse die konstituierende Generalversammlung der Berufsgenossenschaft für das Buchdruckgewerbe, Schriftschneiderei und -Gießerei und Holzschnitt statt. Die Versammlung erhielt eine sür ganz Deutschland erhebliche Wich tigkeit durch den Umstand, daß sie die erste war, die auf Grund des Unfallversicherungsgesetzes einberufen worden war. Der Präsident des Reichsversicherungsamtes, Herr Bödiker, gab diesem Umstande in beredten Worten Ausdruck, indem er die Versammlung, der bereits am Margen eine Vorbesprechung vorausgegangen war, kurz nach 3 Uhr mit folgender Ansprache eröffnete: „Das Reichsversicherungsamt hat mittelst Einladungsschreiben vom 10. Dezember v. I. die Unternehmer des Buchdruckgewerbes hierher eingeladen, damit dieselben gemäß dem Unfallversiche rungsgesetze über den bei dem Reichsvcrsicherungsamt gestellten Antrag auf Bildung einer Bcrufsgenossenschaft im Sinne des Unfallversicherungsgesetzes Beschluß fassen. Als Vertreter der genannten Behörde eröffne ich die heu tige Versammlung, indem ich die aus allen Teilen Deutschlands zahlreich hier eingctroffenen Herren sekundlichst begrüße und Ihnen für Ihr Erscheinen danke. Dank der Einigkeit, die unter Ihnen herrscht, war Ihr Antrag unter allen aus den Kreisen der Industrie gestellten der erste und konnte die Einladung unmittelbar nach dem Eintreffen der gemäß tz 11 des Unfallversicherungsgesetzes dem Reichsver sicherungsamte vorgelcgtcn Anmeldungen der einzelnen Betriebs unternehmer erfolgen. Mit dieser Versammlung tritt die Ausführung des Unsall- versicherungsgesetzes in ein neues Stadium. Nachdem bisher die gesetzgebenden Faktoren auf dem Boden der Allerhöchsten Bot schaft vom 17. November 1881 das für das Gebäude der Un fallversicherung bestimmte Terrain abgesteckt, die Grundrisse und die Pläne festgestellt und das einzuschlagende Verfahren bestimmt haben, ist nunmehr nach einer kurzen vermittelnden Thätigkeit des Reichsversicherungsamtes die Aufführung des Baues in Ihre Hand gelegt, und Sie, meine Herren, sind berufen, heute ge wissermaßen den ersten Spatenstich für diesen Bau zu thun, dem in rascher Aufeinanderfolge alle weiteren Arbeiten folgen werden. So gewinnt Ihre Versammlung als Ausgangspunkt der ins Leben übertretenden, auf öffentlich rechtlicher Grundlage beruhen den und durch korporativen Zusammenschluß der Berufsgenossen zu verwirklichenden neuen Gestaltung der Fürsorge für die ar beitende Klasse eine historische Bedeutung. Gewiß ist es ein gutes Omen, daß aus allen Gauen Deutschlands die Vertreter eines Gewerbes, dessen Wiege Deutsch land ist, und dessen gegenwärtige hohe Entwickelung unserem Vaterlande stets zum Ruhme gereicht hat, zu einer so wichtigen Versammlung einträchtig sich zusammengefunden haben, um die aus der Initiative und unter den Auspicien Sr. Majestät des deutschen Kaisers von den verbündeten deutschen Regierungen und dem Reichstage beschlossene neue sozialpolitische Gesetzgebung in das Leben einführen zu helfen. Ich beglückwünsche Sie, meine Herren, daß Sie an dieser Versammlung, an dieser praktischen Durchführung eines segens reichen Gesetzes teil nehmen können. Dem Gesetze gemäß habe ich Sie nunmehr einzuladen, einen Vorstand für die heutige Versammlung zu wählen, welcher aus einem Vorsitzenden, zwei Schriftführern und mindestens zwei Beisitzern zu bestehen hat. Bevor ich dazu übergehe, möchte ich mir gestatten, Ihnen die 88 12—14 des Unfallversicherungsgesctzes zu verlesen, welche die Basis unserer heutigen Verhandlung bilden." Nachdem dieses geschehen, findet die Wahl des Vorstandes der Generalversammlung statt. Auf Vorschlag wurde diese Wahl durch Acclamation vollzogen und ergab als Resultat, daß Herr vr. Eduard Brockhaus (Leipzig) als Vorsitzender, die Herren Kommerzienrat G. Jaenecke (Hannover) und Br. Klink Hardt (Leipzig) als Schriftführer, sowie die Herren G. F. Grunert (Berlin), P. Kröner (Stuttgart), W. Georgi (Bonn) und » H. Oldenbourg (München) als Beisitzer gewählt wurden. Als Protokollführer wurde vom Vorsitzenden Herr vr. Schmidt berufen. Herr vr. Brockhaus: „Indem ich den Vorsitz übernehme, schlage ich Ihnen vor, sich von den Plätzen zu erheben und auf den Urheber dieser segensreichen Gesetzgebung, Seine Majestät den deutschen Kaiser, ein dreifaches Hoch auszubringen." (Es geschieht das seitens der Versammlung in begeisterter Weise.) Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden nunmehr die Voll machten seitens der Herren Delegierten dem Bureau übergeben. Die Ermittelung ergiebt, daß die Versammlung aus 96 Teil nehmern besteht, die 1251 Betriebe vertreten. — Angesügt sei hier, daß nach den Mitteilungen des Reichsversicherungsamtcs in Deutschland insgesamt 1558 Betriebe im Buchdruckgewerbe existieren, die im ganzen 38214 versicherungspflichtige Arbeiter beschäftigen. Es sind also vier Fünftel sämtlicher Betriebe vertreten. Nachdem die Überreichung der Vollmachten geschehen, geht Herr vr. Brockhaus in warmen Worten auf den Hauptzweck der Versammlung, die Gründung einer Berufsgenossenschaft für das Buchdruckgewerbe, näher ein. Der Vorsitzende hofft, daß das Resultat der Beratungen ein recht ersprießliches sein werde, und zählt auf den einmütigen Geist der Versammlung, so wie er sich im Gewerbe selbst dokumentiert habe. Sodann ergreift Herr Präsident Bödiker das Wort und giebt zunächst eine Übersicht der speziellen Branchen, welche der zu begründenden Berufsgenossenschaft angehören dürften. Her vorzuheben ist aus dieser Übersicht, daß die Papierfabri kationsbranche eine eigene Berufsgenoffenschaft bilden wird. Herr vr. Brockhaus macht darauf aufmerksam, daß sei tens der Messinglinienfabrikation Anträge um Aufnahme in die Berufsgenoffenschaft des Buchdruckgewerbes vorliegen. Herr Buchdruckereibesitzer Köpsel (Berlin) verliest einen Antrag des Messinglinienfabrikanten Berthold zu Berlin, wo nach derselbe um Aufnahme in die Berufsgenosienschaft der Buch drucker bittet. Herr Präsident Bödiker giebt der Versammlung anheim, hierüber eine Entscheidung zu treffen, denn unstreitig seien die Versammelten hierzu kompetent. Nach lebhafter und eingehender Debatte über diesen Antrag wird durch die Abstimmung festgestellt, daß die Vertreter von nur 245 Betrieben sich dagegen erklären. Die Aufnahme der Messinglinienfabrikcn ist damit ausgesprochen. Das Gleiche ge schieht hinsichtlich der Satinieranstalten. Eine kurze Debatte entspinnt sich über die Zugehörigkeit der Anstalten für Stereotypie und Galvanoplastik. Allgemein ist man der Ansicht, daß wohl erstere, aber nicht letztere An stalten zur Berufsgenossenschaft zu gehören haben.
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