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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.02.1921
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- 1921-02-10
- Erscheinungsdatum
- 10.02.1921
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Redaktioneller Teil. X° 34, 10. Februar 1921. Eine Vorfrage zu der am 13. Februar in Leipzig zu erörternden »N o t st a n d s o r d n u n g«, 8 1,2. »S ch ö n w i s s e n s ch a f t l i ch e Werke« sollen mit 45°/, rabatticrt werden. Darunter »werden im Sinne dieser Ordnung solche Werke verstanden, die nach Anlage und Ausstattung in der Hauptsache der Un terhaltung und Belehrung (nicht der wissenschaftlichen oder praktischen Ausbildung) dienen«, Das Wort »schönwissenschaftlich« birgt eine ernste Gefahr. Es ist eine an sich falsche Wortbildung ohne bezeichnenden Wert, hier mißbräuchlich für »schöne Literatur« gesetzt. Möge cs sich als Wesen bestimmende Bezeichnung, begünstigt durch die Verwendung an so grundsätzlich bedeutender Stelle, nicht in die Praxis einschleichen. Es würden sich zahllose mit der bekannten Zähigkeit verfochtene Streitig keiten zwischen Verlegern und Sortimentern an dieses Wort anhängeu. Denn um die vorgcschlagene Nabattsatzsteigerung von 10°/, gegenüber den rein »wissenschaftlichen« mit 35"/, zu rabattiercndeu Werken zu er langen, würde der Sortimenter möglichst viele wissenschaftliche Bücher unter Benutzung der Dehnbarkeit des Wortinhaltcs als »s chön - wissenschaftliche« anznsprechen versuchen.. Ist beispielsweise ein Kon versationslexikon, die Bibel, Martins Naturgeschichte, Henne am Nhpns Kulturgeschichte des deutschen Volkes von wissenschaftlicher oder schön wissenschaftlicher Art? Und wenn ihnen letztere Einschätzung zukommt, ist es berechtigt, praktisch nützliche Bücher dem Publikum zu über teuern? Man rechne: Herstellungskosten etwa 20 Vertriebs- usw. Unkosten und Uberschuß für den Verleger etwa 10 .Vi ergeben einen Nettopreis von 30 und bei 35°/, Rabatt den Ordinärpreis von rund 46 Dieser wächst bei 45°/, Rabatt, um den Nettopreis von 30 halten zu können, auf 54.50 ^ ord. Also 8.50 Verteuerung für das Publikum. Das bedeutet: am Publikum zum Uberteurer und am Buche, bzw. seinen idealen Zielen, sowie am Verfasser und Ver leger zum Schädiger werden, denn ein so großer Preisunterschied wirkt auf die Verkäuflichkeit verringernd, damit aber auch auf den Gesamt ertrag des Geschäfts des Sortimenters nachteilig zurück. Der Preis des Buches sollte nicht abhängig werden von dem bloßen Erstreben einer Vcrdienststeigerung des Handels. Die Grundlage der Preisbildung sollte ein sachgemäße, angemessene Wertschätzung des Buches sein. M. B. Alle diese Erwägungen veranlaßten mich zu der Einführung eines Staffelrabatts, der ganz auf diese Gewichts- und Verpackungsverhült- nisse zugeschnittcn ist und zurzeit folgende Form hat: einzelne Stücke mit 35°/,; — 17 Bände (— 1 Zehnkilopaket) mit 3714°/, ; — 51 Bände (— 3 Zehnkilopakete) mit 40'/,; — 102 Bünde (— 6 Zchnkilopakete) mit 42X'"/,; — 204 Bände (— 12 Zehnkilopakete) mit 45°/, (Höchst rabatt). Ich wiederhole, daß die erwähnten Nabattsätze bei meiner heutigen Betrachtung keinerlei Nolle, also auch nicht die eines Vorschlags spielen sollen, sondern möchte lediglich auf das unbedingt notwendige Bestreben, Verpackung und Porto auSzunützen, Hinweisen. Viele andere belletristi sche Verleger werden in ähnlicher Lage sein wie mein Verlag, und jeder von ihnen wird Tabellen haben, auf denen er die Stückzahl, die zur Ausnützung des Portos nötig ist, verzeichnet. Die Forderung, die ich somit aufstelle, geht dahin, daß man in Got tes Namen über Mindestrabatte und dergleichen beschließen soll, was immer man will; daß man uns aber keinesfalls weiter mit der Frci- stück-Licferung quälen möge. Ebenso halte ich es bei gutgehenden belletristischen Sammlungen für ausgeschlossen, daß die von mir vvrgeschlagenen Staffelrabatte auch in Form von »Partie-Ergänzungen« gewährt werden können. Ich mache das Steigen der Staffclrabattc davon abhängig, daß der Sortimenter die betreffende Stückzahl auf einmal bar bezieht. Würde ich mich auf Nachlieferungen u. dgl. einlassen, dann hätte ich nicht nur erheblich vermehrte Kosten (für Erledigung der Rechnung, der Sendung, der Buchführung usw.), sondern ich würde auch noch besondere Angestellte beschäftigen müssen, die immer nachprüfen, ob denn der betreffende Be steller wirklich im Laufe des Jahres diese oder jene Menge bezogen hat. Die Verpackungs- und Porto kosten sind für den ge samten Handel fast unerträglich geworden; ertragen können sie nur dann werden, wenn man jeden dabei möglichen Vorteil, vor allem also die Gewichtsgrenze, ausnützt. Dieses Ausnützen der Gewichts grenze ist für mich und für viele meiner Kollegen unmöglich, wenn man uns mit dem Zwang des Freistücks behaftet. Bei der Staffelung der Rabatte je nach der Anzahl der auf einmal bezogenen Menge läßt sich jedoch der Mißstand des unausgenützten Portos stets leicht und sicher beseitigen. AllgemeinerDeulscherBuchhandlungs-Gehilfen-Dkrband «Vgl. Bbl. Nr. 29, S. 127.) Freistücke oder Staffelrabatte? Von I)r. E. A. Schmid. Die bevorstehende Tagung des Bärsenvcreins wird sich vor allem mit der Frage beschäftigen, welcher Rabatt im allgemeinen dem Sor timent gewährt werden soll. Uber die notwendige und mögliche Höhe eines solchen Rabatts möchte ich nichts sagen, sondern ich will nur einen Punkt berühren, der mir sehr beachtenswert erscheint. Es ist bei fast allen Forderungen der Buchhändlergilde die Rede von einem Mindcstrabatt und von Frcistückeu; besonders häufig begegnet mir dabei die Partie 11/10, also beim Einkauf von 10 Stücken ein Frcistück und dies sogar bei allmählichem Bezug der Bände. Bei großen wissenschaftlichen Werken und überhaupt beim wissen schaftlichen Verlag mag das althergebrachte, wenngleich in vieler Hin sicht wohl auch lästige Freistückverfahrcn richtig sein. Bel uns bel letristischen Verlegern aber wird es in vielen Fällen eine Last und Qual bedeuten, und ich glaube, beide Parteien, sowohl Verlag wie Sor timent, sollten diesen Ballast des Frcistücks auswerfen. Es sei mir, dem Karl Map-Verleger, gestattet, an der Hand meiner eigenen Ver- lagswcrke zu erklären, warum ich vor einem Halbjahr den Partic- bczug völlig und dauernd beseitigte und au seine Stelle Staffel - rabatte treten ließ. Von unfern allbekannten Map-Bänden gehen seit Jahren mit ganz belanglosen Abweichungen — 8 Stück auf 5 k§. Von meinem Vorgänger und Sozius übernahm ich das Gewohnheitsrecht und die Gewohnhcitspflicht der Partie 11/10. Wer also eine Partie bezog, mußte das Porto für zwei Fiinfkilopakete bezahlen, in denen er zu sammen 11 Bände erhielt, während in Wirklichkeit 16 hätten unter gebracht werden können. Bei zwei Partien benötigte man drei Fünf- kilopaketc, die dann 22 Bände ohne Auffüllung der Gewichtsgrenze ent hielten. Für drei Partien (33 Bände) brauchten wir vier Fünfkilo pakete und außerdem eine Drucksache für den 33. Band; oder aber, man mußte ihn als Nest über Leipzig schicken, wobei der Nachzügler, beson ders seit Fortdauer des Krieges, häufig abhanden kam. Seitdem die Zchnkilopakete cingeführt wurden, bietet sich ein klei ner Vorteil dadurch, daß wir auf 10 1<x 17 Bände bringen können. In der Bekanntmachung des Vorstandes über die letzte außeror dentliche Hauptversammlung ist als Übergangsbestimmung angeführt, daß die neue Satzung rückwirkende Kraft vom 1. Januar 1921 ab erhält mit Ausnahme von 8 4 Absatz 2, der erst 14 Tage nach Bekannt machung dieser Bestimmung verbindlich sein soll. Aus der unscheinbaren Vorstandsfassung geht die Tragweite dieser Übergangsbestimmung für die den Verhandlungen Fcrngeblicbcnen nicht ohne weiteres mit voller Klarheit hervor. Es sei deswegen hier durch nochmals ausdrücklich darauf hingcwiesen, daß nach den alten Satzungen der Austritt aus dem Verbände zu jeder Zeit gestattet war, während das neue Statut den Austritt nur zum Schluß des Ka lenderjahrs gestattet, und nur dann, wenn eine schriftliche Kündigung bis zum 30. September vorangcgangcn ist. Um aber Härten zu vermei den, wurde auf Anregung der Vertrauensmänner hin beschlossen, eine Karrcnzzcit von 14 Tagen cinzurichtcn, innerhalb welcher noch sofor tige Austritte erklärt werden können. Die Frist hierfür würde also am 1 2. F e b r u a r d. I. ablaufen. Selbstverständlich sollten Austritte nach Möglichkeit unterbleiben, im Interesse derjenigen Mitglieder aber, die glauben, die Schwenkung unseres Verbandes nach dem Dcutschnatio- nalen Handlungsgchilfen-Verband zu nicht mitmachen zu können, er scheint cs geboten, auf das bestehende Recht zur Austrittserklärung innerhalb 14 Tagen nochmals besonders hinzuwciscn. Mit dem Aus tritt aus dem Verband gehen natürlich alle Ansprüche an die Hilfs kassen verloren, soweit nicht mit Beitragsrückgewähr versichert war. Vor übereiltem Austritt kann nicht genug ge warnt werden. Solche Mitglieder, denen die neue Gemeinschaft mit dem Deutschnativnalen Handlungsgchilfen-Verband widerstrebt, seien dagegen auf die von den Vertrauensmännern angeregte, vom Vor stand bereits bekanntgegcbenc Entschließung verwiesen, nach der sic unter Verzicht auf die Rechte der ordentlichen Mitglieder dem Verband als unterstützende Mitglieder mit einem Jahres beitrag von 20 und als solche auch weiter unseren Hilfskassen angc- hören können, ohne etwas von den bisher erworbenen Ansprüchen an die Kassen einzubüßcn. Die Anträge auf Uberschrcibung als unter stützendes Mitglied sind an den Vorstand zu richten, und zwar späte- st e n s bis zum 31. März d. I. Jena, 7. Februar 1921. Stiminel. Verantwort!. Red. t. V.: R t ch a r d A l b e r t t. - Verlas,: DerBörsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhändlerhauS. Druck: Ramm L L-eemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 (Buchhändlerhausl. 164
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