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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.02.1921
- Strukturtyp
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- 1921-02-10
- Erscheinungsdatum
- 10.02.1921
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^ 34. 10. Februar 1921. Redaktioneller Teil. wurde der Vorsitzende Sekretär, Herr Gehcimrat Stevers, gewählt. Ties- Tagung wird für die deutsche Wissenschaft hochwichtige Fragen behan deln, unter anderen über die Fortführung bedeutender wissenschaftlicher Werke zu entscheiden haben, die nach der Sprengung der bisherigen internationalen Assoziation durch die Gelehrten der feindlichen Länder von den Akademien der Mittelmächte allein in die Hand genommen wer den mühten. Die Internationale der Wissenschaft. — Ter frühere schwedische Rcichsantiquar Professor Oscar Monte! ins hat sich gegenüber »Dagens Nyheter« über Schwedens Pflicht, die Gelehrten der ehemals feindlichen Mächte wieder zusanimcnzufiihren, ausgesprochen. Er wies darauf hin, daß Schweden nach dem Kriege von 1870 auf diesem Gebiete ebenfalls vorangcgangen sei und in Stockholm im Sommer des Jahres 1874 einen archäologischen Kongreß veranstaltet habe, der in der Geschichte der archäologischen Forschung als Glanzpunkt ver zeichnet stehe und bei dem Deutsche und Franzosen vollkommen unge zwungen und ohne Bitterkeit miteinander verkehrten. Wenn das da mals, als Deutschland siegreich war, möglich gewesen sei, so müsse es auch diesmal möglich sein, obwohl die Feindschaft des siegreichen Frankreich gegen Deutschland diesmal stärker zu sein scheine als nach der Niederlage vor 50 Jahren. Zum Luxusstcuergcsetz schreibt Karl Lenz in der Unterhaltungs beilage der -Deutschen Zeitung« vom 22. Januar 1921: Einen Punkt, und zwar wohl den wichtigsten, möchte ich aber doch einmal unterstreichen. Atelierverkäufc sind steuerfrei. Von dieser Ver günstigung haben nur unsere ersten und bekannten Künstler einen Vor teil, denn nur diesen werden die Bilder von der Staffelei fortgekauft, und zwar zu Preisen, die durchaus noch eine Luxusstcuer vertragen, und von Leuten, die auch das Geld dazu haben, diese Luxussteuer noch drauf zahlen zu können. Die weniger bekannten Künstler, die jungen, ringen den .Kräfte, sucht niemand im Atelier ans, die sind auf den Zwischen händler angewiesen, der die Arbeiten zur Ausstellung bringt und sie dem großen kunstliebhabenden Publikum vor Augen führt. Es ist ein fach ungeheuerlich, daß bei der Schaffung dieser Vergünstigung, der Steuerfreiheit für Atelicrverkäufe, dieses Moment nicht beachtet worden ist, und daß diese ganze Steuerfreiheit Kreisen zugute kommt, die in der Lage sind, dem Staate Opfer zu bringen. Das ganze Lnxussteuergcsetz, soweit es Originalwerke und Nachbil dungen betrifft, ist äußerst berichtigungsbedürftig, und die in Betracht kommenden Kreise laufen seit Monaten Sturm gegen dieses Gesetz, ohne ine, Erfolg zu erzielen, trotzdem die Gründe seitens der betreffenden Behörden anerkannt werden. So wie das deutsche Buch, ausgenommen Lurusbände, steuerfrei geblieben ist, müssen auch die graphischen Erzeug- uisse von dieser Steuer befreit werden. Nachbildungen nach Böcklin, Thoma, Klinger, Menzel, Kaulbach, nach neuen und alten Meistern sind Volksbildungsmittel, genau so wie das deutsche Buch. Tie Teubner- und Voigtländerschen Künstlerstcinzeichnungen, die fast in jeder Schule hängen, sind schon dadurch als Anschauungs- und Fortbildungsmittel anerkannt, und trotzdem sind auch sie seit dem 1. August v. I. der Luxus steuer unterworfen. Die von der Kunstverleger-Vercinigung veranstaltete Rundfrage bei allen Kunst- und Buchhändlern hat ergeben, daß der Umsatz auf Erzeug nisse der graphischen Industrie seit dem Inkrafttreten des Luxussteucr- gesetzcs um mehr als 50 v. H. znrückgcgangen ist. Große Kunstanstal ten haben ihre Betriebe einschränken müssen, Arbeitgeber und Arbeit nehmer leiden gemeinsam unter der Einwirkung dieses von Nichtfach leuten im Galopp geschaffenen Gesetzes. Bezeichnend ist es, daß alle Eingaben an die Negierung, dieses Gesetz schnellstens einer Berichtigung zu unterziehen, von den großen Arbeitnehmervcrbänden der gesamten graphischen Industrie mituntcrschrieben wurden. Also der politisch ra dikal gesinnte Arbeiter, der im allgemeinen und mit Recht für eine Be steuerung des Luxus eintritt, verlangt die Aufhebung dieses Gesetzes für- graphische Kunsterzcugnisse. Ich meine, die gesamte Presse und Parla mentarier aller Partcirichtungen haben die Pflicht, die Bestrebungen zur Herabsetzung dieser Steuer auf ein Mindestmaß sehr energisch zu unterstützen. Festnahme des Herausgebers der in Leipzig erschienenen »Fackel«. Das Leipziger Polizeiamt gibt bekannt: Am Sonnabend, dem 5. d. M., ist der Herausgeber der -Fackel«, Paul Berner, Leipzig-Schleußig, Stieglitzstraße 9, wegen versuchter Erpressung festgenommen worden. Auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft werden alle Personen, die außer den bereits bekannten Geschädigten durch strafbare Handlungen Berners finanziell benachteiligt worden sind, ersucht, sich sofort bei der Kriminalabteilung zu melden. Personalnachrilhten. Verleihung des Eisernen Kreuzes. — Herrn HansNanft, Angestell tem in der Bibliographischen Abteilung des Börscnvercins, lange Zeit in französischer Kriegsgefangenschaft, ist nachträglich das Eiserne Kreuz 2. Klasse verliehen worden. ^ SvreWal. Zum 13. Februar! Der Antrag der Herren Paul Nitschmann und Genossen in Nr. 29 des Börsenblattes bedeutet meines Erachtens eine Ungerechtig keit denjenigen regulären Sortimentcrfirmen gegenüber, die sich spezia lisieren und demgemäß bei einer beschränkteren Anzahl von Verlegern offenes Konto haben und haben können. Ich z. B. betreibe seit 25 Jahren ein wissenschaftliches Sortiment, decke meinen Bedarf in der Hauptsache gegen bar und stehe nur mit wenigen, für mich vornehm lich in Frage kommenden wissenschaftlichen Verlegern im Nechnungs- verkehr. Bet meiner ausgiebigen Verwendung für einschlägige Litera tur und dem Umsatz, den ich auf diesem Gebiete erziele, möchte ich als kein »gelegentlicher Besorger« doch wohl mit Recht Anspruch darauf erheben, als wirklicher »ouchervertreiber« angesehen zu werden, ob gleich ich nicht bei mindestens 100 Mitgliedern des Deutschen Verleger vereins offenes Konto habe. Voll und ganz schließe ich mich den Aus führungen des Herrn Fritz Holzapfel in Nr. 27 des Börsenblattes an, nach denen zu einem festzusetzendeu Mindestrabatt nur an Mitglieder des Börsenvcreins, und zwar an sämtliche geliefert werden, allen an deren Bücher Verkaufenden dieser Rabatt jedoch nicht gewährt werden dürfte. Selbstverständlich muß es jedem Verleger außerdem freistchen, Firmen, die sich ganz besonders für seine Werke verwenden, nach eige nem Ermessen weiterhin cntgegcnzukommen. Leipzig, den 7. Februar 1921. Albert Warnecke. Zum Antrag der Buchliändlergilde! Es ist durchaus berechtigt, einen Unterschied zwischen Büchervertrei- bern und Bücherbesorgern zu machen und die für erstere erforderlichen Nabattsätze nicht jedem Auchbuchhändler zu gewähren. Doch dürfte die vorgeschlagene Art, die des Rabatts würdigen Firmen feststellcn zu wollen, nicht als glückliche zu bezeichnen sein. Die vorgcschlagene Sortimentcrstammrolle wird dauernd viel Schwierigkeiten und Ärgernisse bereiten. Schon die Bestimmung, daß alle diejenigen Firmen ohne weiteres Aufnahme finden sollen, die bei mindestens 100 Mitgliedern des Deutschen Vcrlegervereins offenes Konto haben, ist anfechtbar. Kann nicht ein Betrieb, der nur mit 50 Verlegern arbeitet, einen größeren Umsatz haben und bedeutungsvoller sein als ein anderer, der mit 100 Verlegern kleine Umsätze macht? Uber alle anderen Sortimenter, die den Antrag auf Eintragung in die Stammrolle stellen, soll also abgestimmt werden! Wenn schon, dann wäre es doch wohl eine reine Angelegenheit der Verleger, aber nun sollen auch die Sortimenter mitstimmen oder wohlgemerkt allein ent scheiden! Denn wenn auch alle 5 Verleger ja sagen, dann können sie nie die erforderliche Zweidrittel-Majorität aufbringen, wenn alle 5 Vertreter der Buchhändlergildc oder auch nur 4 derselben nein sagen. Die Errichtung eines neu entsteheuden Geschäftes ist dauu wohl so gut wie ausgeschlossen oder mindestens sehr erschwert. Wie will solch ein junger Sortimenter 7 Stimmen zwecks Aufnahme in die Stamm rolle erlangen? Die Mitglieder des Ausschusses würde» audauernd mit Abstimmungen zu tun haben. Oder sollen die Antragsteller warten, bis es allen 10 Ausschussmitgliedern paßt, wieder einen Termin zur Er ledigung von Abstimmungen im Großbetriebe anzusctzen? Warum soll denn überhaupt ein so umständlicher Apparat geschaf fen werden? Wäre es nicht einfacher, zu erklären: Ein Vollsortimen ter ist derjenige Buchhändler, der von seinen Verlegern in der Regel ganze Partien bezieht? Die meisten Büchervertreiber werden gelegent lich auch nur Blicherbesorger sein. Sie würden nach dem Anträge in jedem Einzelfalle die Vorteile der Notstandsordnung voll beanspruchen können, sobald sic nur in die Sortimenterstammrolle eingetragen sind. Es kann aber doch nicht dem Verleger zugemutet werden, die Ver packungskosten ganz und die Versendungskosten zur Hälfte zu tragen, wenn der Stammrollen-Sortimenter nur ein oder nur wenige Exem plare bestellt! Das könnte bei den heutigen Verhältnissen nur bei Großbezügen in Erwägung gezogen werden, und zur Beurteilung, was Großbezug ist, bedarf es keiner Stammrolle. Neuhof (Kreis Teltow). Zentralstelle zur Verbreitung guter deutscher Literatur. F. W. Brepoh l. 163
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