Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Auch in diesem Jähre werden die Oflermeßabrechnungsarbeiten nvch durch' die Nachwirkungen des Kriegs und ferner durch die Besetzung deutscher Gebiete ungünstig beeinflußt. Es erscheint daher recht und billig, diejenigen Sortimenter, die da durch unmittelbar betroffen und geschädigt werden, bei der Abrechnung und den Rücksendungen mit Nachsicht zu behandeln. Wir empfehlen daher, ihnen entgegenzukommen, und bitten, das Nähere aus der untenstehenden Erklärung des Deutschen Berlegervereins entnehmen zu wollen. Leipzig, den 31. März 1919. Der Vorstand des Vörsenvereins der Deutschen Buchhändler Zu Leipzig. vr. Arthur Meiner. Paul Schumann. Hans Volckmar. Karl Siegismund. Otto Paetsch. Max Röder. Ostermeßabrechnung 1919. Erklärung. Da nunmehr die Demobilmachung im wesentlichen beendet ist und die Geschäftsinhaber in ihre Betriebe zurückgekehrt sind, kommen bei der diesjährigen Ostermeßabrechnung die bisher in den Vorjahren gewährten Erleichterungen in Wegfall. Wir geben jedoch den Firmen, die durch Nachwirkungen des Krieges bzw. die in den von den Feinden besetzten Ge bieten ansässig und an pünktlicher Abrechnung verhindert sind, anheim, ein Gesuch unter offener Darlegung der Verhältnisse bis zum 20. April an die Geschäftsstelle des Deutschen Verlegervereins in Leipzig, Gerichtsweg 26, zu übersenden. Dem Gesuch muß mindestens ein Beweisstück oder Zeugnis des Vorstandes des betr. Kreis- oder Ortsvereins beiliegen. Nach Prüfung der Unterlagen wird sodann den Mitgliedern in den vertraulichen „Mitteilungen des Deutschen Verlegervereins" mitgeteilt werden, für welche Firmen in diesem Jahre nach Ansicht des Verlegervereins eine besondere Schonung empfohlen werden kann. Eine Anzeige der betr. Firma im Börsenblatt, ohne daß der Deutsche Verlegerverein vorher davon Kenntnis bekommen hat, kann unter keinen Umständen berücksichtigt werden, auch hat die betr. Firma kein Anrecht darauf, daß ihre in der Anzeige dargelegten Verhältnisse unseren Mitgliedern entsprechend bekanntgegeben werden. Diesen schonungsbedürftigen Firmen gilt nachstehende Erklärung: 1. Es soll ausnahmsweise gestattet sein, die Abrechnungsarbeiten um drei Wochen, also bis Sonnabend, den 14. Juni, zu verschieben, ohne daß einer Firma ein Makel anhaften darf, der sonst schlechten Zahlern zuge sprochen wird. 2. Das Meßagio von 1 °/o wird dagegen nur für die Zahlungen gewährt, die rechtzeitig bis Sonnabend nach Kan tate, den 24. Mai 1919, geleistet werden. 3. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, von Fall zu Fall zu entscheiden, ob sie allen diesen Firmen das übliche Meßagio bewilligen wollen, wenn sie bis spätestens den 14. Juni zahlen, remittieren- und disponieren. Wegen Gewährung des Meßagios wollen sich die betr. Sortimenter bis zum 1. Juni vor Anweisung ihrer Zahlungen beim Kommissionär mit den Verlegern rechtzeitig verständigen. Die Ostermeßzahlungen, die nach der allgemeinen Abrechnung erfolgen, müssen den Kommissionären in der tatsächlich zu leistenden Höhe angegeben werden, also bereits um das Agio gekürzt sein, weil es technisch unmöglich ist, daß der Kommissionär in Leipzig bei der nachträglichen Ostermeßabrechnung von einzelnen Posten das Meßagio noch in Abzug bringt. In jedem Falle muß aber auch bei diesen Firmen beansprucht werden, daß sie nicht nur das im Jahre 1918 fest Be- " zvgene zur Ostermesse bezahlen, sondern auch für den Absatz aus L cond.-Bezügen eine entsprechende Zahlung leisten, und daß sie innerhalb der ruhigeren nächsten beiden Monate, keinesfalls später als 30. Juni, die glatte Abrechnung fertigstellen, wenn sie sich nicht den Nachteilen aussetzen wollen, die säumige Zahler treffen. Der Vorstand des Deutschen Verlegervereins vr. Georg Paetel. Eduard Urban. Georg Thieme. vr. Erich Ehlermann. Paul Oldenbourg. Gottfried Spemann. 33S