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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.04.1919
- Strukturtyp
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- 1919-04-04
- Erscheinungsdatum
- 04.04.1919
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. .X» 65. 4. April 1919. vom 25. 2. 19, sich beziehend auf ei» Projekt der Zcnsuroorschriften für Bücher, Broschüre» »sw., bestimmt der Warschau »o» Frankreich, Höchsttonlinandierender der alliierte» Armee»: A rtikcl 1. Kein aus dem »»besetzte» Deutschland stammendes Buch, Bro schüre. Lraktat, keine literarische oder künstlerische Veröffentlichung darf direkt weder von Privatpersonen in das besetzte Gebiet cinge- führt, »och direkt an sie gerichtet werde». Die Buchhändler allein sind befugt, sich gcmäh nachstehender Vorschriften die Werke, deren sie für ihre Kundschaft bedürfen, schicken zu lassen, Artikel 11. Es ist genehmigt: alle Schulbücher lind Wörterbücher, wissen schaftliche und künstlerische Arbeiten (mathematische, medizinische, in- dnstrietechnische, Kunstkritiken, musikalische Partituren usw.j, die Werke der deutschen und fremden Klassiker, die vor dem 1. August 1914 herauSgcgcbencn Dichtungen und Theaterstücke einzufllhrcn. Artikel III. Wenn ein Buchhändler in das besetzte rheinische Gebiet ein Wert kommen lassen möchte, dqs zu keiner der im Artikel II vorgesehenen Kategorie gehört, muß er deswegen ein Gesuch au den interalliierten Wirtschaftsausschuß richten lind ihm ein Exemplar des Werkes, uni dessen Einführung nachgcsncht wird, unterbreiten. Artikel IV. Die Einführung in das besetzte rheinische Gebiet von politischen, literarischen, industriellen, Handels- und fachwissenschaftliche» Zei tungen ist und bleibt verboten. Artikel V. Der Versand von Büchern, die zn den unter Artikel II genehmig ten Kategorien gehören, oder besonders der gemäß Artikel III zugc- lassene», müssen unter besonderer Angabe des Namens und der Adresse des Empfänger-BuchhändlcrS an den Bürgermeister der Stadt, in der der betreffende Buchhändler wohnt, gerichtet werden. Artikel VI. Der Bürgermeister darf unter seiner Verantwortlichkeit die Bii- cherpakete an die Empfangsbuchhändler erst ausliefern, nachdem die mit der Kontrolle der GemB»devcriv,altungen beauftragten und im voraus von der Eisenbahn über die Auskunft besagter Büchersendun- gcn iil Kenntnis gesetzten Militärbehörden die Nachprüfung vorgenom- inen und festgestcllt haben, daß sie keine Werke, Traktate und Bro schüren enthalten, deren Einführung verboten ist. Artikel VII. 'Wenn es sich zeigt, daß ein zn den Kategorien des Artikels II gehöriges Wert oder das gemäß den Bcrfügnnge» des Artikels III Gegenstand einer besonderen Erlaubnis wurde, nicht ohne Gefahr ver teilt oder verkauft werden kann, hat die Militärbehörde immer das Recht, dessen Ausstellung oder Verkauf zu verbieten und zu beschlag nahmen. Artikel VIII. Die Zensur der Druckschriften aller Art, die in dem besetzten Ge biet gedruckt und herausgegeben werden, untersteht der Amtsbefugnis der Armee-Kommandanten in jeder der besetzten Zonen. Artikel IX. Die Gemeindeverwaltungen, Buchhändler, Kolporteure oder Pri vatpersonen, die den Verfügungen des vorliegenden Beschlusses zu- widerhandeln, wären den Kriegsgerichten zu überweisen nnd mit einer Gefängnisstrafe bis zu 8 Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 5009 Mark zu verurteilen. (»Die Wirtschaft!. Demobilmachung« Nr. 76 vom 1. April 1919.) Personalnachrichten. Frhr. Oktavio v. Zcdliß-Neukirch -f..— Der bekannte freikonser- oalivc Parlamentarier Freiherr Oktavio von Zedlitz-Neukirch ist am 31. März in Berlin ini Alter von 78 Jahren gestorben. Als Schrift steller trat der Verstorbene 1901 mit dem umfangreichen Werke: »Dreißig Jahre preußischer Finanz- nnd Steuerpolitik« hervor. Außer dem ist eine große Zahl von Schriften nnd Artikeln seiner Feder ent flossen. Sprechsaal. Preisfestsetzungen im Duchdruckgewerbe. Im Sprechsaal der Nr. 53 vom 21. März 1919 des Börsenblattes erörtert Herr Otto Weitbrecht in Fa. K. Thienemanns Verlag in Stuttgart Angriffe des »Korrespondent«, die infolge seiner, des Herrn Weitbrecht, Aufforderung, angesichts der andauernden Lohnforderun gen der Bnchdrnckergehilfcn mit der Erteilung von Druckaufträgcn zn- rückzuhaltcn, seitens des genannten Gehilfenorgans gegen ihn erhoben worden sind. Herr Weitbrecht nimmt dabei auch auf den Deutschen Buchdrucker-Verein Bezug, mit dem er wegen der gleichen Angelegen heit in Briefwechsel getreten sei, und kommt dann auf den Buchdruck- Preistarif zu spreche», wobei er ansführt: »Die Hauptsache wäre aber eine gemeinsame Aufstellung der Satz- und Druckpreisc durch den Buchdrncker-Verein und den Deutschen Verlegerverein. Hier auch Bnchbruckergehilfc» beratend hinzuzuziehen, wäre wünschenswert. Gegenseitige Offenheit nnd Klarheit stärkt das Vertrauen . Wir glauben davon absehen zu könne», ausführlich nachzuweiscn, daß dieser Weg aus vielerlei Gründen nicht gangbar ist, was auch die in den Jahren 1909 und 1910 mit dem Deutschen Verlegcrvercin ge führten Verhandlungen ergeben haben. Am einleuchtendsten wird das wohl, wenn das Verlangen auf andere Verhältnisse übertragen und z. B. der Sortimentsbuchhandel vorschlagen würde, daß die Fest setzung der Bücherpreise nicht einseitig durch den Verleger erfolge, sondern daß dabei auch der Sortimenter mitwirke nnd die Berlags- gchilfen beratend hinzuzuziehen seien, weil gegenseitige Offenheit das Vertrauen stärke. In weiterer Gedankenfolge würden dann die Bü cherkäufer vorschlagen können, in ähnlicher Weise zur Förderung der vertrauenstärkcnden gegenseitigen Offenheit bei der Festsetzung der Verkanfsbedingungen hinzngezogen zu werden. Inwieweit diese Entwicklung der Dinge lebensfähig sein würde, untersuchen wir nicht. Wir wissen nur, daß das, was Herr Weitbrecht den Buchdruckereibesitzern vorschlügt, nicht klar durchdacht ist. Ties würde sich unter anderem ohne weiteres auch aus den, bei nur müh sam anfrechtcrhaltencr Ernsthaftigkeit ausgedrücktcn unverhohlenen Erstaunen ergeben, dem ei» Vorschlag der Buchdrucker bei ihren Liefe ranten — den Maschinenfabriken, Farbenlieferanten, Schriftgießern nnd nicht zuletzt den Pnpierlieseranten — begegnen würde, daß diese die Preise, die sie dem Bnchdruckereibesitzer zu berechnen gedenken, zuvor mit diesem gemeinsam anfstellen sollten, wobei die betreffen de» Arbeiterschaften beratend mit hinzuzuziehen wären. Was Herr Weitbrecht hier wünscht, ist Kommunismus, Sozialisierung in weitest gehender Form, bezüglich deren man selbst in den Kreisen der un abhängigen Sozialdemokratie der Meinung ist, man solle nichts über stürzen. Dieser letzteren Anschauung dürfte wohl auch in Verlags kreisen allseitig beigetreten werden. Leipzig, 29. März 1919. D e r H a » pt v o r st a n d des Deutsche n B u chdrucker- Vereins. kB . V. Klinkhardt, Jul. Köhler, 1. Vorsitzender. Generalsekretär. Dc^Hanptvorstand des Deutschen Buchdrncker-Vercins irrt in der Annahme, daß eine Übertragung der Forderung des Herrn Weitbrecht ans das Verhältnis zwischen Verlag und Sortiment am einleuch tendsten ihre Haltlosigkeit erweisen tönne. Zunächst wird man immer nur Gleiches mit Gleichem in Verbindung bringen können. Gleich aber sind die Verhältnisse hüben nnd drüben schon deswegen nicht, weil cS sich bei dem BnchdrnckpreiStarif um die Festsetzung von Nor men in Anwendung ans ganz bestimmte, der Mechanisierung zugäng liche Arbeitsvorgänge handelt, während jedes einzelne Buch unter ganz besonderen Voraussetzungen steht, die nur von den unmittelbar Beteiligten nachgcprüft werden können, wobei sich fast in jedem einzel nen Falle durch die ungleiche, verschiedenartige Bewertung und wirt schaftliche Ansnutznngsmöglichkeit der geistigen Arbeit ein anderes Bild ergibt. Damit ist indes keineswegs gesagt, daß der Verleger in der Festsetzung seiner Preise so selbstherrlich ist wie der Buchdrucker. Tatsächlich wirken sowohl der Sortimenler als auch der Autor bei der Preisfestsetzung mit. Der eine, indem er einen Mindestrabatt be ansprucht (vgl. Z 7 der Verkaufsordnung), der andere durch sein Recht auf Einspruch bei einer Preiserhöhung. Bestimmt doch § 21 des Ver- lagSrechtsgesetzes ausdrücklich, daß es bei einer Preiserhöhung stets der Zustimmung des Verfassers bedarf. Soweit geht Herr Weitbrecht nicht einmal. Er will nur, daß man auch den Verlagsbuchhandel bei den Beratungen über den BnchdrnckpreiStarif, bei denen es sich doch stets nur um eine Erhöhung handelt, hinzuziehc nnd höre, was er dazu — vor allem auch über "den Zeitpunkt der Einführung neuer Be stimmungen — zu sagen habe. Wenn Herr Weitbrecht es ferner -als wünschenswert bezeichnet hat, bei der gemeinsamen Aufstellung der Satz- nnd Druckpreise auch die Buchdrnckergehilfen beratend hin-^ zuzuzichen, so ist das in deutlichem Hinblick darauf geschehen, daß das gegenseitige Vertraue» dadurch gestärkt und die Gehilfenschaft einen besseren Einblick in die Lebcnsbediugungcn ihres Berufs gewinnen könne. Wären doch alle Kommunisten so bescheiden in ihren Forde rungen und alle anderen so klug, das Mißtrauen beseitigen zu helfen,> in dem der Kommunismus seine stärksten Wurzeln hat! Red.
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