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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.05.1886
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- Erscheinungsdatum
- 12.05.1886
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- Deutsch
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108, 12. Mai 1886. Nichtamtlicher Teil. 2511 Publikum schwerer Anstoß erregt werde, und er hat die Figuren dennoch nicht aus den Schaufenstern entfernt. Da hiernach alle Thatbestandsmerkmale der in Frage stehenden Übertretung nachgewiesen sind, so war die Revision unter Kosten folge zu verwerfen. Die englische Oop^rixdt MI. Im englischen Unterhause hat die letzte, endgiltige Lesung der International anä Oolonial Lop^ri^bt Lill nunmehr stattgefunden. Ein Amendement des Unterhausmitgliedes F. H. Bolton zu tz 2, diejenigen Länder von der Wohlthat des Gesetzes auszuschließen, welche Nicht Mitglieder der allgemeinen Litterarkonvention seien, wurde abgelehnt. Zu ß 6 begründete Mr. Acland unter Hinweis auf Fälle, in denen unter bisherigem gesetzlichen Schutz litterarisches resp. künst lerisches »Eigentum« geschaffen wurde, welches durch die Bill ver nichtet werden würde, ein bezügliches Amendement, daß die Bestim mungen dieses Paragraphen denjenigen Rechten und Interessen weder Abbruch thun noch präjudizieren sollen, welche bei Erlaß dieses Ge setzes in gültiger Weise bestanden haben. Dieses Amendement wurde angenommen. — Mit der Annahme dieses Antrages fällt eine wichtige Voraus setzung, welche für den Wert der internationalen Übereinkunft von höchster Bedeutung war. Wenn es auch im allgemeinen nicht üblich ist, den Gesetzen rückwirkende Kraft zu geben, so haben doch die Litterarverträge der großen Kulturvölker mit gutem Bedacht ge glaubt, eine Ausnahme von der Regel machen zu müssen. Wir beschränken uns heute, eine einschlägige Anmerkung vr. Otto Dambachs zum Protokoll des deutsch-französischen Litterar- vertrages hier wörtlich wiederzugeben: »Rückwirkende Kraft. Sowohl die deutsche Gesetzgebung, als auch der preußisch-französische Litterar-Vertrag*) sprechen den Grundsatz aus, daß auf dem Gebiete des Urheberrechts das neue Gesetz, bezw. der neue Vertrag rückwirkende Kraft ausüben sollen. Auch solche Werke, welche vorher erschienen sind, aber bisher einen Rechtsschutz gegen Nachdruck rc. nicht genossen haben, sollen der Wohlthat der neuen Gesetzgebung, bezw. des neuen Vertrages teil haftig werden. Es konnte keinem Bedenken unterliegen, diesen Satz auch im vorliegenden (deutsch-französischen) Vertrage zum Ausdruck zu bringen. Es darf hiergegen auch nicht eingewendct werden (wie es geschehen ist), daß hierin ein Eingriff in wohl erworbene Privatrechte derjenigen liege, welche die bisher schutzlosen Werke nachgedruckt, nachgebildet oder aufgeführt hätten und nun plötzlich in der Fortsetzung dieser Thätigkeit gehindert würden. Wenn die Staaten zu der Überzeugung gelangen, daß eine Handlung, welche bisher erlaubt war, fortan zu verbieten und zu bestrafen sei, so kann niemand verlangen, daß er die Handlung un gestraft weiter fortsetzen dürfe, weil er dies bisher gethan habe. Lediglich aus Billigkeitsgründen und zur Vermeidung von Härten sind Übergangsbestimmungen getroffen, welche sich im allgemeinen an die deutsche Gesetzgebung, bezw. an den preußisch französischen Litterar-Vertrag anschließen.« Miscellrn. Die Wiener Hofbibliothek. — Der »Neuen Jllustr. Zeitung« entnehmen wir nachstehende Mitteilung über die Wiener Hofbibliothek: »Lange Zeit hindurch war die Wiener Hofbiblio thek der Schauplatz der Thätigkeit der ersten Gelehrten Wiens. Ihre Gründung geht auf das Jahr 1440 zurück; damals bekamen Aeneas Sylvius Picolomini, der nachmals als Pius II. die *) Gesetz vom 11. Juni 1870, § 68; Gesetz vom 9. Januar 1876, 8 18; preußisch-französischer Vertrag vom 2. August 1862, Art. 12. Tiara trug, und Georg Peurbach, der große Humanist und Wiedererwecker der Astronomie, von Friedrich III. den Auftrag, seine Bibliothek an Handschriften zu ordnen. Kaiser Maximilian I. setzte dann das Werk des Vaters fort; Konrad Celtes, der große lateinische Poet, war sein Vertrauensmann. Wolfgang LatziuS und Busbeck standen der Anstalt nahe, und der wackere Humanist Hugo Blotius war der Erste, der sie zu einer öffentlichen Biblio thek im modernen Sinne und dem allgemeinen Besuche zugänglich machte. Das sind glänzende Namen, wie man sieht; sie und alle ihre Nachfolger waren emsig bemüht, die Bücherschätze zu mehren. Bis in die Zeiten Karls Vl. hinein wurden unglaubliche Summen für den Ankauf von Büchern geopfert; es liest sich, wenn man den Stillstand von heute kennt, wie ein Märchen, daß 80 000 Gulden für die Erwerbung einer Bibliothek ausgegeben werden konnten, daß die Erben des Prinzen Eugen eine lebenslängliche Rente von 10 000 fl. für die Überlassung der Bücherei des großen Feldherrn zugesichert erhielten. Eine stattliche Summe selbst für moderne Verhältnisse, gewiß; unglaublich groß aber für jene Zeit, in der 5000 Gulden als Fond Karl VI. genügend erschienen, Herrn Gundackcr Grasen von Althan im Jahre 1726 den Auftrag zu erteilen, mit dem Neubau der Hof bibliothek durch Fischer von Erlach beginnen zu lassen. Denn die Bücherschätze der Anstalt waren gewaltig gewachsen; aus der Cor- vina waren Seltenheiten erworben worden; manches Kleinod brachte die Bibliothek Tycho de Brahes hinzu. Und zu alledem waren noch in aller Welt Sendboten thätig; sie durchforschten, abschreibend und aufkaufend, die Bücher und Handschriftensäle aller apulischen und deutschen Klöster und brachten manches Kleinod, so die beiden vielberühmten Handschriften von des Dioskorides »tckatsris, msäiea,«, heim, die besonders durch ihre künstlerisch höchst wertvollen Illu strationen merkwürdig sind. Durch Fischer von Erlach nun erhielt die Hofbibliothek ihre heutige Gestalt. Das Schönste des ganzen Gebäudes ist der große Saal. Höchst stattlich in seinen Maßen — er ist bei einer Höhe von 62 Fuß, 240 Fuß lang und 45 Fuß breit — ist er dabei ungemein reizvoll in seinen Verhältnissen. Durch eine Kuppel empfängt er sein bestes Licht; unter ihr erhebt sich Karls VI. Stand bild; sechzehn Fürstenstatuen aus dem Hause Österreich, ferner zwölf Büsten, von denen die Hälfte antiker Arbeit sind, schmücken ihn, und die Decke ziert ein allegorisches Gemälde das Winckelmann noch für dje höchste Leistung in dieser Art Kunst seit Rubens' Zeiten erklären konnte. Hier sind die größten Schätze der Bibliothek verwahrt; ringsum stehen die kostbarsten Wiegendrucke, die ersten Erzeugnisse der Buchdruckerkunst, die Inkunabeln, an den Wänden; unter Glas verschluß liegen aufgeschlagcn die herrlichsten Handschriften, nach ihrer Entstehungszeit übersichtlich geordnet. Das sind die »Cimelien«, richtiger wohl die »Keimelien«, die Kleinode. Auf blaue Seide — so der berühmte 6o<Zsx Ocunnsni — oder Perga ment geschrieben, mit Malereien auf Goldgrund verziert, bieten sie einen Anblick, der jedes Bücherfreundes Herz schwellen machen muß. Mehr als 29 000 Inkunabeln und noch mehr Handschriften nennt die Hofbibliothek ihr eigen, abgesehen von den übrigen 500 000 Bänden, unter denen sich freilich auch Seltenheiten ersten Ranges, so das einzige wohlerhaltene Exemplar von der »Wieder herstellung des Christentumes« des armen Servet befindet, der seinen Glauben an religiöse Toleranz in Genf — auf Calvins Andrängen — so teuer bezahlen mußte. Ihn und sein Werk betraf ein gleiches Los: der Feuertod. Es soll bei reichen Leuten nicht selten der Fall sein, daß sie den ganzen Umfang ihrer Habe nicht kennen. Bei der Hofbibliothek
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