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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.09.1868
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- Erscheinungsdatum
- 18.09.1868
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- Deutsch
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217, 18. September. Nichtamtlich r Theil. 2546 Nichtamtlicher Theil. Eine Streitfrage. Die bisher vergeblich von mir angestrebte Lösung einer zwischen dem Bibliographischen Institut in Hildburghausen und mei ner Firma bestehenden Differenz gibt mir Veranlassung, das Ent stehen und den Verlauf dieser Streitfrage zur Kenntniß des Ge- sammlbnchhandels zu bringen, hoffend, daß einer oder der andere meiner Herren Collegen seine Ansicht darüber im Börsenblatte ver öffentlichen Werve, welche der beiden Parteien im Rechte ist. Das Bibliographische Institut in Hildburghausen gibt in sei nem Circulare cl. ä. 15. Mai 1861 (abgedruckt im Börsenblatte 1861 Nr. 69) die Bezugsbedingungen bekannt, mittelst deren die zweite Auflage von Meyer's Convcrsationslcrikon der Verwendung des Sortimentsbuchhandels empfohlen wird, und sagt darin u. a.: „Nach dem Vorgänge des Erfolges der ersten Auslage glauben wir nicht zu irren, wenn für so entschieden Besseres und Schöneres wir uns der Gunst des Publicums versichert halten; um aber auch Zhrer geschäftlichen Unterstützung gewiß zu sein, erhöhen wir die Vortheile des Vertriebes, indem wir allgemein den hohen Rabatt von 409h gewähren, bei einer festen Continualion von 100 Exemplaren ab er 400 Thlr., bei 50 E remp laren 150 Thlr. zur Bestreitung Ihrer Colportagespesen »ertra« ver güten, resp. am Schlüsse des Werkes gutbringen re. re." Es hat mir Vergnügen gemacht, mich für das genannte Unter nehmen kräftigst zu verwenden, und mehrte sich die Zahl der Abon nenten demnach auch der Art, daß ich vom 12. Bande schon 100 Ercmplarc als Fortsetzung bezog, welche Anzahl ich durch fortgesetzte Verwendung gegen Schluß des Werkes auf 200 Eremplare lau fende Continualion hinausbrachte. Selbstverständlich ersuchte ich das Bibliographische Institut nach Beendigung des Werkes um Gutschrift der in seinem oben er wähnten Circulare versprochenen Ertra-Prämie von 400 Thlr. pr. 100 Erpl.. also 800 Thlr. pr. 200 Erpl. Davon will nun das Bibliographische Institut nichts wissen. Es bedeutet mir vielmehr in seinem Schreiben vom 6. September 1867: „daß sich das erwähnte Versprechen nur bei einmaliger Bestellung einer festen und regelmäßigen Continua- tion verstände, und da ich es nur durch Nachbezüge zu einer regel mäßigen Continuation von 100 Exemplaren gebracht habe, so hätte ich eigentlich nur 150 Thlr. zu bean spreichen(!). In Aner kennung meiner sonst thätigcn Verwendung für dieses Werk wolle man mir indcß ausnahmsweise dennoch 400 Thlr. gut- schreiben." Pon der Ansicht ausgehend, daß die Schwierigkeiten und pecuniären Opfer bei Gewinnung des zweiten Hunderts Abon nenten sicher nicht geringer sind, als bei dem erste» Hundert, worin mir jeder Sachverständige beipflichtcn wird, und im Vertrauen auf mein gutes Recht hielt ich meine Forderung aufrecht und verweigerte die Einlösung einer seitens des Bibliographischen Institutes auf mich gezogenen Tratte — ich bezog Meyer'sLerikon auf Baar-Conto —, da ich jetzt durch den mir zukommenden Betrag von 800 Thlr dem Bibliographischen Institut nichts mehr schuldete. Daraufhin verweigerte mir das Bibliographische Institut die Auslieferung der Schlußheftc von Meyer's Lexikon, wie meiner übrigen Bestellungen, indem es mich durch diese Maßregel zu zwingen hoffte, meine Ansprüche fallen zu lassen. Um die Rcchtmäßigkcit der letzteren prüfen zu lassen und um eine Entscheidung in der vorliegenden Frage herbeizuführen, machte ich dem Bibliographischen Institut in meinem Briefe vom 12. Oct. 1867 den Vorschlag, die Angelegenheit einem aus 7 Mitgliedern be stehenden Schiedsgericht vorzulegcn, zu welchem jede der beiden Par teien 3 Leipziger Buchhändler wählen und als dessen Präsident ein dortiger Rechtskundiger, dessen Wahl diesen 6 Herren zu überlassen wäre, fungiren sollte. Das Bibliographische Institut lehnte dieses Anerbieten in sei nem Schreiben vom 16. Oct. unter dem Vorwände, daß wir uns in der Wahl unparteiischer Buchhändler schwerlich einigen würden, ob, erbot sich aber gleichzeitig, mir des lieben Friedens wegen eine Prämie von 600 Thlr. gut zuschreiben, aber nur unter der Bedingung, daß ich meine Zustimmung binnen 8 Tagen vom Datum des Briefes an gerechnet, kundgäbe und dabei ausdrücklich erkläre, keine weiteren Ansprüche aus meinem Absätze des Mcyer'schen Lexikons mehr erheben zu wollen. Da ich keinen Grund hatte, von meiner gerechten Forderung abzugehen, lehnte ich die gebotenen 600 Thlr. ab und bezog, da mir das Bibliographische Institut noch immer auch gegen baar jede Aus lieferung verweigerte, meinen Bedarf aus dritter Hand, wobei ich mir vorbehielt, die dadurch entstandenen Spesen für Porto-Auslagen, verkürzten Rabatt re. dem Bibliographischen Institut zu belasten. Endlich machte ich das Bibliographische Institut unterm 26. und 28. Oct. nochmals auf das Ungerechte seiner Handlungsweise auf merksam, wies auch auf die mir eingeholten Gutachten hochgeachteter Firmen hin, die sich dahin aussprachen, daß meine Forderung eine ganz gerechte sei, und worin die Weigerung des Bibliographischen Instituts, dieselbe anzuerkennen, mit scharfen Worten getadelt wurde. Daraufhin erklärte sich das Bibliographische Institut endlich bereit, meine Aufträge gegen baar zu effectuiren, ohne indeß betreffs der Prämie weitere Zugeständnisse zu machen. So blieb die Angelegenheit der mittlerweile herangekommenen Ostermcß-Arbcitcn wegen liegen, bis die Erledigung der Rechnungs- Differenzen dieselbe wieder zum Vorschein brachte. Und zwar will mir das Bibliographische Institut statt der zuletzt angeborenen 600 Thlr. jetzt wieder nur 400 Thlr. zugestehen. Ich überlasse dem Bibliographischen Institut gerne den vorge- schlagcnen Rechtsweg, den ich, durch den Stand unserer Conti glück licherweise gedeckt, nicht einzuschlagen brauche, bringe aber den Fall hiermit vor das Forum der Oeffentlichkeit, überzeugt, daß derselbe für manchen meiner Herren Collegen von Interesse sein wird. Brünn, im September 1868. Fr Karafiat. Pcrsonalnachrichten. Am heutigen Tage begeht der Chef der Hahn'schen Hofbuch- handlnng in Hannover, Herr Obcr-Commerzrath H. W. Hahn, den Jubcltag seines vor 50 Jahren erfolgten Eintritts als Theilhaber in das väterliche Geschäft. Nach dem Ableben seines Onkels Bern hard Dietrich Hahn wurde er von seinem hochverdienten Vater Heinrich Wilhelm Hahn senior in das schon damals weithin rühmlich bekannte Ehrenhaus eingeführt, das zu immer größerem Glanze zu führen er berufen war. — Leider ist er im Buchhandel seines Stam mes und Namens der letzte. Zwei hoffnungsvolle Söhne gingen vor ihm ins frühe Grab und nur die Hoffnung auf die begabten Enkel kinder ist dem würdigen Mann, einem Ehrenmann in jeder Hinsicht, übrig geblieben. Verbote. Vom Ratb der Stadl Leipzig ist unterm 12. d.Mts. die Schrift: Jllustrirter Familien-Kalcnder für 1869. Leipzig, Payne. wegen mehrfachen widerrechtlichen Nachdrucks provisorisch mit Be schlag belegt worden.
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