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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.12.1868
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- Erscheinungsdatum
- 14.12.1868
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- Deutsch
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289, 14. Decernber. Nichtamtlicher Theil. 3535 Nichtamtlicher Theil David Leopold Voß.*) Vor wenigen Wochen wurde das 50jährige Jubiläum einer Buchhandlung gefeiert, deren Gründer sich .ins Privatleben zurück gezogen hat, aber, eine geachtete Persönlichkeit, noch unter uns lebt. Es war das Jubiläum der Firma „Leopold Voß", die am 21. März 1818 an die Stelle der Firma Georg Voß getreten ist. An jenem Tage übernahm nämlich David Leopold Voß das Geschäft, das sein Vater 1791 gegründet und zu dessen Verlagsunternehmungen auch Spazier's „Zeitung für die elegante Welt" gehört hatte. David Leopold Voß wurde am 17. December 1793 zu Leipzig geboren. Im Hause stand er unter der Fürsorge einer trefflichen Mutter, außerhalb des Familienkreises genoß er des besten Unter richts, den die Schulen von Leipzig und Dessau zu ertheilen ver mochten. Denn nach Dessau überstedclte der Vater mit der Buch handlung , als Leipzig von Kriegslasten fast unerträglich heimgesncht wurde. Als der älteste Sohn sollte Leopold Voß das Geschäft einst übernehmen und verschaffte sich die Vorbildung dazu von 1809 bei Friedrich Vieweg und dessen Schwiegervater I. H. Campe. Als er seine Lehrzeit 1812 beendet hatte, lastete aus dem Buchhandel ein so schwerer Druck, daß der junge Mann zum Waarenhandel überzu gehen beschloß und in das Leipziger Geschäft von Lattermann L Sohn eintrat. Da kam der große Umschwung und zündete auch in seiner Seele. Er trat in das Banner der freiwilligen Sachsen und zog mit an den Rhein. Nach Beendigung des kurzen Feldzuges nahm er als Offizier seine Entlassung. Als sein Vater seinen Entschluß aussprach, die Stelle eines Wechselsensals anzunchmen, die ihm angeboten worden war, hatte der Sohn sich zu entscheiden, ob er Kaufmann oder Buchhändler werden wolle. Dem Wunsche der Familie und seiner eigenen Nei gung folgend, gab er der Uebernahme des väterlichen Geschäfts den Vorzug. Die wissenschaftliche Literatur hat von diesem Entschluß großen Nutzen gezogen. Seine Verlagsthätigkeit hat sich vorwiegend Werken zugewendct, auf deren Gediegenheit der hohe Ruf deutscher Gelehrsamkeit beruht, die aber dem Verleger selten einen Geldgewinn bringen, jedenfalls nicht den großen und schnellen Gewinn, der von populären Artikeln zu erwarten ist. Die Verzeichnisse der Verlags und Commissionsbücher von Leopold Voß weisen eine stattliche Reihe großer Werke nach, die im Verlage der Firma erschienen sind. Um nur einige der berühmtesten zu erwähnen, nennen wir die Werke von K. Fr. Burdach, Castro«, Choulant, Sömmering und Rudolf Wagner, die „Allgemeine Encyklopädie der Physik" von G. Karsten, die Ausgaben der sämmllichen Werke von Kant und Herbart und die beiden großen Ehrenberg'schen Werke „Mikrogeologie" und „Die Jnfusionsthierchen als vollkommene Organismen". Das Schön geistige war übrigens von diesem Verlage nicht ausgeschlossen und fand seine Vertretung unter anderin in den geistvollen Schriften, die Fechner unter dem Namen „Mises" veröffentlicht hat. Im Jahre 1832 wurde Leopold Voß der Commisstonär der kaiserlichen Akade mie der Wissenschaften zu Petersburg und knüpfte nun zahlreiche Verbindungen im russischen Reiche an, die ihn zu einem der nütz lichsten Vermittler des buchhändlerischen Verkehrs zwischen Deutsch land und Rußland machten. In seiner bürgerlichen Stellung wurde Voß häufig durch Ehren ämter ausgezeichnet. Unter anderem war er lange Jahre Sachver- ') Nachdem wir unlängst den seligen Heimgang dieses würdigen Col lege« mit kurzen Worten berichtet haben ;Nr. 277), theilen wir unfern Lesern mit gefälliger Erlanbniß des Hr». Verlegers vorstehend eine Lebens skizze desselben mit. welche die Jllustrirtc Zeitung im vorigen Frühjahr bei Gelegenheit seines SOjährigeu Geschäftsjubiläums gebracht hat. D.Red. ständiger für literarische Erzeugnisse. Als er 1865 nach 47jähriger selbständiger Thätigkeit seine Kraft erlahmen fühlte und sich die ver diente Ruhe gönnte, ehrten ihn die Monarchen von Sachsen und Rußland durch die Verleihung des Verdienstordens und des Annen» ordens dritter Classe. Das Geschäft übernahm sein zweiter Sohn Julius. Zum Preßgesetz in Neuß j. L. Gera, 7. Dec. Im Börsenblatt vom 17. Juni d. I. machte sich ein arg bedrückter Buchhändler durch einen Schmerzensschrei Luft, dem, wie wir in heutiger Geraer Zeitung lesen, jetzt endlich und zwar nach zweijährigem Kampf sein Recht geworden ist. Der Bericht über die betreffende Sitzung des reußischcn Landtages vom 30. November lautet wie folgt: Der vierte Gegenstand der Tagesordnung: Bericht über die Petition des Buchhändlers Paul Strebe! hier, war, weil es einer Gcsctzesände- rnng galt, dem Gesetzgebungs-Ausschüsse zur Vorberathung überwiesen worden. Die Petition geht dahin, daß der jetzige Landtag das von dem vori gen Landtage geschaffene Ausnahmegesetz bezüglich der Anlegung von Leih bibliotheken wieder aufheben möge, und war in der Eingabe dies näher und ausführlich motivirt. Dagegen war auch von dem Besitzer der Bren- del'schen Leihbibliothek hier ein Gesuch an den Landtag ergangen, worin derselbe um Aufrechterhaltung jenes Ausnahmegesetzes bat. Der Ausschuß hatte bei dec Berathung sich in eine Majorität und eine Minorität gelheilt; die erstere beantragte: der Petition des Buchhändlers Strebe! Folge zu geben und jene Be stimmung wieder auszuheben, weil es eine Inkonsequenz sei, gerade diese eine Branche der Preßgewerbe (die Leihbibliotheken) noch der Con- cession zu unterwerfen; wogegen der Antrag der Minorität lautete: über die Petition des Buchhändlers Strebet zur Tagesordnung überzu gehen, weil man ein Gesetz doch nicht nach einem halben Jahre schon wieder abändern könne. In der nun folgenden längeren Debatte kamen alle die Gründe für und wider das Gesetz aufs neue zur Erörterung, wie sie schon im vori gen Landtage angeführt worden, ohne dabei etwas wesentlich Neues hin zuzufügen. Der in ihrer Einrichtung so vortrefflichen Brendel'schen Leih bibliothek hier wurde auch jetzt allseitig Anerkennung gegeben; eine solche Rücksichtnahme dem Gesetz gegenüber aber doch nicht als statthaft erachtet und somit vom Landtage der Antrag der Majorität mit S gegen 3 Stimmen zum Beschluß erhoben. Zur gefälligen Erwägung. Die immer häufiger vorkommenden Baar-Artikel, sowie Circu lare über solche Werke, welche gegen baar mit erhöhtem Rabatt zu beziehen sind, veranlassen einen Sortimenter, nachstehende Frage aufzuwerfen: Wäre es nicht zweckmäßig und zeitgemäß, alles fest Ver langte nur gegen baar mit 50U zu liefern, und die Abrechnung der Commissions-Artikel, Novitäten und Fortsetzungs-Werke auf die Michaelis-Messe zu verlegen? Durch die Annahme von diesem Modus würde die allgemeine Abrechnung wesentlich vereinfacht werden; die vielen kleinen Posten, welche größtentheils durch fest verlangte Artikel von kleineren Handlungen herrühren, würden wegfallen, die vielen Streitigkeiten wegen Remittirens fest verlangter Artikel würden aufhöcen, und den Sortimentern würde die lebhafte Verkehrszeit von Januar bis April nicht durch das anerkannt zu frühe Remittenden-Geschäft gestört werden, was jedenfalls auch den Herren Verlegern zum Vortheil gereichen würde. Ein Sortimenter, welcher dem Grundsatz huldigt: „Zeit ist Geld". 526*
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