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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.04.1862
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.04.1862
- Sprache
- Deutsch
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746 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. M 43, 9. April. oder cingebracht hat; rechnet er dazu: seine Außenstände (abge schätzt), seine Vorräthe anWaarcn(abgeschätzt), sowie sein übriges Bcsitzthum, entweder reelles oder noch abzuschätzcndcs, als: Ver mögen in Geld oder Wertpapieren nach Tagcscours, in Grund stücken, Maschinen (letztere zwei wieder abgcschatzt) ic., zieht er so dann vom Gesammtbelragc wieder das ad, was er noch aus dem abgelaufcncn Zeitraum für obige 3 Conti oder persönlich schuldet (vielleicht durch Aufnahme an Betriebskapitalien), so weiß er ge nau , wie er steht, d. h. so genau es überhaupt bei Benutzung der stets mißlich bleibenden persönlichen Abschätzungen möglich und durch Zahlen auszudrückcn ist. Er muß dann erkennen, wie viel Gewinn oder Verlust er überhaupt und durch welche Branchen habe, auch ohne doppelte Buchhaltung mit ihren zahllosen Conti. Wenn Hr. Rotcncr in seinem Aufsatze in Nr. 37 d. Bl. sagt: ,,... wenn sie (die Buchhändler) von ihrer irdischen Thä- tigkeit abgcrufen werden, hintcrlassen sie ihren Nackkommen ein Bcsitzthum als Zankapfel, über dessen Werth die verschiedenartig sten Ansichten und Uccheilc entbrennen, während bei einer wohl geordneten Buchhaltung (wahrscheinlich hierunter nur die dop pelte verstanden), welche das Bcsitzthum selbst mit allen einzelnen Theilen in Rechnung zieht, der letztes?) Buchabschluß der ein fachste und sicherste Zahlcnnachwcis sein würde." Ja wohl, der Zahlcnnachweis gewiß, aber weiter auch nichts; danach kann jedoch durchaus nicht dcrWerth der Hinterlassenschaft beurtheilt werden ; denn wenn heute ein Buchhändler stirbt, so ist's möglich, daß noch sein letztes Geschäftsjahr mit einem Reingewinn von 1000 Thlr. abschloß, und doch kann sein ganzes Bcsitzthum in Waaren keine 1000 Thlr. mehr werth sein, denn das, was uns bis heute 100 Proccnc Nutzen gewährte, kann von morgen ab nicht mehr mit 10 Procent rentiren. Eine neue von Sachverständigen zu erfolgende Abschätzung unter gewissenhafter Berücksichtigung der Gegenwart und Zu kunft ist in einem solchen Falle nothwendig, wenn selbst Todes tag und Abschlußtag zusammen gefallen wären. Denn die letzte Abschätzung des Verstorbenen bleibt immer eine individuelle, nicht vorurthcilsfrcie, und nach dem hinter lasscnen Z a h l e n n a ch w e i s läßt sich allein für die Erben nichts feststellen, sondern eine neue Abschätzung durch Sachverständige muß eintreten. Auch die doppelte Buchhaltung überhebt uns einer solchen neuen Ab schätzung nicht, denn wie überhaupt jede Buchhaltung, auch die doppelte, nur vollendete Thatsachen verarbeitet, sich nur des be reits Vergangenen bemächtigt, nie des Zukünftigen, so vermag wohl jede Buchführung nachzuweisen, was mit einer Waare ge« schah, nie aber was geschehen wird oder kann; dazu gehören viel seitige, vorurthcilsfrcie Erwägungen. Zweierlei gibt Hr. Rottner in seinem Aufsatze zu: daß die einfache Buchhaltung dem nothwendigsten (ich sage nothwendi- gcn) Bedürfniß genüge und daß die doppelte Buchhaltung mehr Arbeit verursache. Deshalb ist ja Derjenige gerechtfertigt, wel cher aus praktischen Gründen die doppelte Buchhaltung nicht cinführt! Was ich in dieser Hinsicht darüber in meinem Buche: „Calculation und Abschluß des Verlegers" gesagt habe, lasse ich ruhig gedruckt stehen, denn es beruht auf Wahrheit und Ueber- zeugung. Die doppelte Buchhaltung ist wohl in der ganzen Welt jetzt bekannt, aber Tausende von Kauflcuten verstehen sie doch nicht oder haben sic trotzdem nicht eingeführt (in Hamburg kam sie erst Ende des vorigen Jahrhunderts nach und nach zur Einführung); warum nicht? ebenfalls aus praktischen Gründen. Ich habe manche Prinzipale unseres Geschäfts kennen gelernt, die aus dem Kaufmannsstande zu uns übecgetreten sind, die aber gar nickt das Bedürfniß fühlten, die erlernte doppelte Buchhaltung einzuführcn, ja in Leipzig selbst gibt cs deren einige, und meines Wissens haben sic die doppelte Buchhaltung nicht, sondern die bei uns übliche, vielleicht mit einigen praktischen Buckeinrichtun- gen. Auch größere kaufmännische Geschäfte in Leipzig verzichten sogar auf die doppelte Buchhaltung; ich kann deren nennen, und bei ihnen existirt doch die genaueste Uebersicht, die größte Ord nung, und sie prosperiren. Zuletzt berufe ich mich auf das Urtheil des Handlungsinsti- tuts-Directors Ochs in Cöln, der viele Lehrbücher geschrieben und sich erst wunderte, warum wir in unserm Geschäft die dop- I pelte Buchhaltung nicht einführten, schließlich aber, nachdem ich ihm alles aä oculos dcmonstrirt hatte, sich dahin äußerte: „Durch- zuführcn ist die doppelte Buchhaltung auch bei Ihnen (daran zweifelt ja Niemand, wer sic kennt), ich kann aber nicht dazu rathen, weil sic zu viel Zeit und Mühe kosten würde; bleiben Sie bei Ihrer Manier." Das Resultat meiner Erwägungen bleibt: die doppelte Buchhaltung erfordert mehr Zeit und Mühe, die wir nicht zu verwenden haben; sie überhebt uns der stets mißlich bleibenden Abschätzung unseres Besitzstandes nicht; sie bewahrt uns nicht vor Fehlern und Differenzen und sie hat nicht das Privilegium, daß nur sic allein Gcschäftsüber- sichten gewähre, cesp. leichter schaffe, als >ede andere gewissen hafte Buchführung. Einverstanden bin ich übrigens milHrn. Rottner'sWunsche, daß auch die Buchhändler das Wesen der doppelten Buchhaltung kennen zu lernen sich bemühen sollten, weil dadurch ihre Kennt nisse überhaupt sich mehren und sic dadurch es lernen, Geschäfts- Übersichten über einzelne Zweige sich anzulegen, und ich empfehle schließlich die Wecke von Hrn. Rottner bestens zum eifrigsten Studium. Leipzig, den 30. März 1862. E. Wcngler. Uebcr obscöne Literatur. Wenn wir auf dies, im Börsenblatt mehrfach erörterte Thema zurückkommen, so befürchte man ja nicht eine eingehende Erwähnung neuerdings erschienener Schandartikcl. Diese wissen sich leider ohnehin bekannt genug zu machen. Gegcnthcils ist unser Zweck, anzuregen, daß der Verbreitung dieser elenden Er zeugnisse der Preßfreiheit namentlich da energisch entge- gengetretcn werde, wo dieselben noch der dem deut schen Buchhandel gemeinsamen Verkehrsmittel sich bedienen. Das Börsenblatt hält ihnen seine Spalten verschlossen; kürzlich ist der Naumburg'schc Wahlzettcl dem gefolgt; der Cen tralanzeiger von Retemeyer und R. Hoffmann steht noch darin zurück. Aber es bleibt noch ein wichtiger Vcrmittelungsweg zu er wähnen: die Leipziger B e st e l l a n sta l t. Unser Vorschlag geht dahin: von geeigneter Seite an compctcntcr Stelle darauf anzutragen, daß dort die Unzulässigkeit der Beförderung alles die obscöne Literatur Betreffenden offen ausgesprochen und die Zurückwei sung aller solcher dennoch eingehenden Scripturen ic. unter näheren Bestimmungen angcordnet werde. Wir verhehlen uns keineswegs die Schwierigkeit (wenn nicht Unmöglichkeit) der stricken Durchführung einer solchen Maßregel und überlassen cs Männern, die mit der Leitung und Einrichtung dieses vortrefflichen Instituts vertrauter sind als wir, zu erwägen, ob, beziehentlich wieweit ein solcher Vor schlag ausführbar ist. Unmaßgeblich bemerken wir nur, daß
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