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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.01.1862
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.01.1862
- Sprache
- Deutsch
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schon der Schnelligkeit wegen, abgesehen vom Postzwangc, in der Regel durch die Post bezogen; Anzeigeblätter sind, wie gesagt, nicht postzwangspflichtig. — Was gilt nun mehr, das Passgesetz oder das Regulativ über die Zeitungsstcuer? III. Der Verfasser des Artikels in Nr. 149 spricht die An sicht aus, daß nach der ihm ertheiltcn Antwort des Haupt-Steucr- amtcs in Berlin literarische Beilagen (die ein Verleger in seiner eigenen Ofsicin oder auf eigene Kosten hat drucken lasten) eben falls unter die bezahlten Inserate zu rechnen sind, wenn eine Gebühr für das Beilegen oder Beiheften berechnet wird. Die sen Sinn kann man freilich der citirtcn Antwort unterlegen; doch ist auch eine dem Buchhandel günstigere Auslegung des Be griffs „bezahlte Inserate" anzunehmen. Bei Handhabung des alten Gesetzes würden dergleichen literarische Beilagen nicht als steuerpflichtig erachtet, sobald weder die Beilage, noch die Zei tungsnummer, mit welcher zugleich sie ausgegeben wurde, einen Vermerk über das Beilegen enthielten (vergl. Ncscripr des Ge- ncral-Directors der Steuern vom17.Juli 1852, Börsenbl. 1852. Se. 1195). 139. Ein literarischer Diebstahl. Das Arcnds'sche System einer rationellen Stenographie (Leitfaden re. Berlin 1860, F. Schulze), welches vermöge seiner leichten Erlernbarkeit und sichern Ausführung sich in kurzer Zeit nicht nur in Berlin, sondern auch in den meisten übrigen Städ ten Deutschlands viele Freunde erworben, hat auch anderseits die Beachtung eines Spcculantcn, beziehendlich Plagiarius, ge sunde». Derselbe, Elementarlchrer und früherer Schüler Arcnds', versucht gegenwärtig einen von ihm herausgegebcnen „Leitfaden einer deutschen Stenographie, von I. A. Grote", der im Wesent lichen das Arcnds'sche System wiedergibt, als eigene Erfindung durch den Buchhandel zu verbreiten. Wir können deshalb nicht Unterlasten, auf nachstehende Erklärung (Voßischc Zeitung 1862. Nr. 8, und Volkszeitung 1862. Nr. 10) aufmerksam zu machen: „Der Lehrer Grote erlernte 1852 die Arcnds'sche Stenographie bei dem Meister, streute in dessen System einige Bastarde von Lautbildcrn als sogenannte Verbesserungen ein und trat dann als Erfinder der Stenographie auf. Da derselbe noch heute in Instituten durch pomphafte Ankündigungen die Erfolge angeb lich seines Systems rühmt, so sieht sich der Unterzeichnete Verein gezwungen, nach sorgfältiger Prüfung des Grote'schc» Lehrbuchs dies Machwerk als Plagiat und Verunstaltung des Arends'schen Schrift-Systems zu erklären. Der Eentral-Verein der Arends' schen Stenographen in Berlin." M—. Zur Herabsetzung des Briefportos. Wir erlauben uns hiermit einen Gegenstand anzuregcn, zu dessen baldiger und günstiger Erledigung die Mitwirkung des deutschen Buchhandels vieles beitragen kann. Bekanntlich beträgt die einfache Bricftaxc im deulsch-ocsicr- rcichischcn Postverein stoch immer 3 Sgr. — 9 kr. südd. und 15 kr. ocsterr. Währung. Diese Taxation ist, mit der anderer Postgcbietc verglichen, viel zu hoch, dreimal höher z. B. als das englische und das fran zösische Briefporto. Schwierigkeiten im Bezüge der Journale schaffen und schon in der Sen dung auf anderem Wege als durch die Post oder durch Boten ein straf bares Vergehen erblicken! ein Vergehen, wofür noch dazu der inländi sche Empfänger des Journals trotz gänzlicher Schuldlosigkeit zu bü ßen haben würde, weil das Gesetz den ausländischen Absender nicht er reichen könnte. Anm. d. Eins. Von verschiedenen Seilen wird bereits auf Ermäßigung dieses hohen Ansatzes hingearbcitct. Auch der deutsche Buchhandel sollte, glauben wir, als ein Ganzes für sich, mit allem Einfluß, den er besitzt, auf eine gleich mäßige, den ganzen deulsch-oesterreichischcn Postverein umfassende Herabsetzung des Portos für den einfachen Brief auf 1 Sgr. — 3 k r. s ü d d. un d 5 kr. ocsterr. Währung hinwirkcn und zu erlangen suchen, daß künftigKreuzband- s e n du ngcn b i s z um G clv i ch t v on mindestens 2 Pfund zu der in England bestehenden Taxe von nur 4 Sgr. -—12kr. — 20 kr. ocsterr. Währung per Pfund mit Briefpost befördert werden. Zu diesem Zwecke richten wir an den verehrlichcn Vorstand des Börscnvcrcins den Antrag, durch den tüchtigsten auf diesem Gebiete orientirten Publicisten, der zu gewinnen, eineDenkschrift, in welcher die Nothwendigkeit einer solchen Porto - Ermäßigung allseitig und klar dargcthan wird, ausarbciten zu lassen, dieselbe den Postvcreins - Negierungen amtlich vorzulegen und durch den Buchhandel tüchtig im Publicum verbreiten zu lassen. Sind Sie mit uns einverstanden, so bitten wir Sie, unser» Antrag zu unterstützen und überhaupt zur Erreichung dieses Zweckes alles aufzubiclcn, was Sic dafür zu thun vermögen, namentlich auch, indem Sic diese Angelegenheit bei jeder passen den Gelegenheit zur Sprache bringen, Ihnen bekannte Abgeord nete zu den deutschen Kammern auffordern, für gemeinschaftliche und baldige Erledigung derselben zu wirken, und in Ihrem Ver lag erscheinende Blätter womöglich zur öfter» Besprechung der selben veranlassen. Der Erfolg wird die Bemühungen lohnen. Frciburg, Neujahr 1862. Herder'sche Verlagshandlung. Miscellen. Ein Berliner Blatt macht zu der neuesten Verfügung in Betreff der Z e i t u n g s st eu c r (Nr. 7) folgende Bemerkungen: Aus den Verhandlungen über den vorliegenden Gegenstand in der Presse ist aber zur Evidenz klar geworden, daß die preußische Negierung überhaupt gar kein Recht hat, die Zeitungen des Zoll- vercinsgebictes zu besteuern. Es handelt sich prinzipiell darum, daß nach den Vereinsverträgcn eine solche Belastung absolut un zulässig ist, abgesehen davon, daß die nichldcutschen Zeitungen auch nach der erfolgten Modifikation eine Begünstigung, nämlich volle Steuerfreiheit, genießen. Die Sache ist also keineswegs erledigt durch die neue Maßnahme, die nur als ein unbefriedigen des Werk der Halbheit bezeichnet werden kann. A us Paris, 14. Ja», schreibt dicDtsch. Allg. Ztg.: Die Willkür, mit welcher die Eommission, welche die Hausirerei mir Büchern und Druckschriften zu überwachen har, ihr Amt erfüllt, beeinträchtigt derart den Buchhandel, daß die fran zösische» Verleger die Absicht hegen, sich in einer Petition an den Senat zu wenden und denselben um Schutz ihrer Interessen zu bitten, indem er ein Gesetz beantragen würde, das denHausirhan- dcl micBüchern ausgesprochenen Bestimmungen unterwürfe und der Eommission der Coiportage die unbeschränkte Entscheidung über Zulassung und Nichtzulassung vonDruckschriflcn auf öffent lichen Plätzen entzöge. Man weiß übrigens im voraus, daß das Haus der Alten es nicht unternehmen wird, der Regierung irgend eine Gewalt, und wäre diese noch so peinlich und widersinnig, zu entwinden.
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