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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1886
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1886-04-24
- Erscheinungsdatum
- 24.04.1886
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- Deutsch
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^ Sprechsaal. Die »Schleudere»«, das »solide Sorti ment« und die Litteratur. VII. (Vergl. Börsenbl. Nr. 54. 60. 66. 71. 77. 89.) Es ist dem Schreiber dieses unbekannt, ob Herr V. ernst genommen sein will oder nicht. Herr V. ging von wissenschaftlicher Litte- ratnr aus, er konstatierte darin einen Absatz verlust; auf diesem Wege sind wir ihm gefolgt, nur daß wir ein anderes, ihm nicht zusagen des Resultat zogen und die s. g. Schleuderer und die s. g. soliden Sortimenter auch mal von anderer Seite beleuchteten. Jetzt wo Herr V. nicht mehr recht weiter kann, verlaßt er die Basis der Diskussion und springt zu der gewöhnlichsten Litteratur, »der eigentlichen Speise des Volkes« über. Da wir indessen nur die erste Auslassung des Herrn V. benutzten, um an der Hand eines Feindes der s. g. Schleuderet den Beweis zu führen, daß diese Frage noch verschiedene hoch wichtige Gesichtspunkte aufzuweisen hat, die im einseitigen Interesse des Sortiments gänz lich vergessen wurden, können wir die Debatte mit Herrn V. wohl schließen. Seine letzten Prozcntberechuungen tragen ja so sehr das Ge präge des Scherzes, daß ein ernsteres Eingehen darauf nicht möglich ist, wenn wir unsere bis herigen sehr ernst gemeinten Auseinandersetzungen der Wichtigkeit der Sache gemäß, in ihrer Ruhe erhalten wollen. Sollte die s. g. Schlcuderfrage aber wieder um höchst einseitig zu Gunsten eines s. g. soliden Sortiments aufgebauscht werden, so steht der Fortsetzung einer energischen Diskussion nichts im Wege. Die vielfachen Erfahrungen der Verleger machen es sogar sehr wünschens wert, daß man sich über den Begriff »solides Sortiment« recht bald ganz klar wird, wenn das Sortiment zu seinen« eignen Schaden nicht erfahren will, daß der Verlag sich schließlich seinen Absatz nimmt, wo er ihn findet, ganz unbekümmert um ein solides, aber ihm nicht genügend thätiges Sortiment. Daß schließlich zu den verschiedenen Stimmen aus dem Verlage, welche über ein Nachlassen der Initiative des Sortiments für den Vertrieb geklagt haben, noch ein Sorti menter und geschworner Feind der s. g. Schleuderer kommen muß, um einen faktischen Absatzverlust wissenschaftlicher Litteratur zu konstatieren, ist die Ironie des Schicksals ein seitig geschaffener Verhältnisse, aber auch der Humor von der Geschichte. —i—. Druckfehlerberichtigung. — In Nr. 89, im Artikel »Schleuderer« rc. VI., bitten wir zu be richtigen« 1000 Bibliotheken (statt Leihbiblio theken). Zur nächsten Delegierten-Vcrsammlung. Von der letzten Generalversammlung des Krcisvereins der rheinisch-westfälischen Buchhandlungen und von einer durch die selbe eingesetzten Kommission wurde ein Antrag von N. Voigt länd er jun. in Kreuznach in folgender Fassung angenommen: »Um möglichst baldige und ausnahms lose Wiederherstellung des Ladenpreises zu erzielen und grundsätzliche Unterbietungen desselben wirksam zu vereiteln, ist es wünschenswert, daß die Kommissionsplätze Leipzig, Berlin und Stuttgart gesperrt werden für solche Firmen, welche von dem Vorstand des Börsenvereins als »Schleuderer« bezeichnet werden sollten. Zur Sperre diene Entziehung der Kommission und Ausschluß der Beschlüsse und Geschästspapiere von der Beförderung«. Dieser Antrag ist zur Tagesordnung der nächsten Delegierten-Versammlung angenieldet worden. Nachstehend schon jetzt einige Worte dar über. Der Antrag fußt auf der Thatsache, daß die grundsätzlichen Unterbietungen des Laden preises neuer Bücher nur von ganz wenigen Firmen ausgehen. Die Masse der Sortimenter folgt nur notgedrungen. Jene wenigen Firmen fügen also dem Gesamtbuchhandel alljährlich einen Verlust zu. der in Nr. 60 d. Bl. auf 1 200 000 geschätzt worden ist. Kann der Buchhandel sich diesen Verlust nicht ersparen? Eine vollständige Wiederherstellung des Ladenpreises ist unmöglich, solange jene wenigen nicht zur Unterordnung ihrer besonderen Interessen unter die der Gesamtheit gezwungen werden können. Solchen Zwang versucht bereits die vom Vorstande des Börsenvereins veranlaßte Liefe- rungseinstcllung seitens einer Anzahl Verlags handlungen. Aus bekannten, nicht zu be seitigenden Ursachen wird dieses Eingreifen des Verlagsbuchhaudels nur lückenhaft stattfinden. Manche Verlagsfirmen sind eben bewußte Förderer der Schleuderei, oder wollen sich wirklichen oder vermeintlichen Verlusten durch Kontosperrung nicht aussetzen. Auch die bereits bestehende Sperre der Leipziger Bestellanstalt für »Schleuderer« ge nügt noch nicht; sie wird umgangen. Ein wirksamer Zwang kann nur durch völlige Abschneidung des Verkehrs über die Kommissionsplätze, in erster Reihe des über Leipzig, ausgeübt werden. Es muß dahin komme», daß dem von dem Vorstand des Börscnvereins als solcher bezeichneten »Schleu derer« in Leipzig, Berlin, Stuttgart kein Paket mehr befördert, daß er von seinem Kommissionär aufgegeben wird und keinen neuen findet. Daß diese Zwangsmaßregel wirksam sein würde, ist kaum zu bezweifeln; keine Sorti mentsfirma, auch die größte nicht, würde sich ohne Gefahr schnellen Unterganges ihr aussetzen können. Wenn die Delegiertenversammlung und später die Hauptversammlung des Börsen vereins dem Beschluß des Rheinisch Westfälischen Krcisvereins beitreten sollten, so würden die Kommissionäre vom Vorstande des Börsen vereins in ähnlicher Weise um Unterstützung zu ersuche» sein, wie seit zwei Jahren die Verleger. Manchem Kommissionär könnte es auf den ersten Blick eine Zumutung erscheinen, be deutenden zahlungsfähigen Kommittenten, wie die großen »Schleuderer« ja sind, vielleicht langjährigen Geschäftsfreunden, die Thüre weisen zu sollen. Diesem erklärlichen Bedenken stehen gegenüber: 1. Das erhebliche eigene Interesse der Kommissionäre an der Erhaltung der jetzigen, durch die »Schleuderet« gefährdeten Organi sation des Buchhandels. 2. Die Erwägung, daß voraussichtlich nur einzelne AuSschließungssälle praktisch werden können. Gerade wegen des ein schneidenden Charakters der Maßregel wird vielleicht nie über die bloße Drohung hinaus- zugehen nötig sein. 3. Dürfte eine angemessene Entschädigung, die der Börsenvercin als Vertreter der Gesamt heit zu leisten die Pflicht und die Mittel haben würde, an den betreffenden Kom missionär nur der Billigkeit entsprechend sein. Es sei, bis zum Erweis des Gegenteils, angenommen, daß unter diesen Voraussetzungen der Gesamtheit oder überwiegenden Mehrzahl der Leipziger, Berliner und Stuttgarter Kom missionäre die Eingehung bezüglicher streng bindender Verpflichtungen (Ehrenwort, Kon ventionalstrafe) nicht schwer fallen könnte. Die Einzelheiten der im Falle zu verein barenden Geschäftsordnung brauchen hier noch nicht erörtert zu werden. Es würde sich von selbst verstehen, daß bei deren Festsetzung den Erfordernissen des Geschäftsbetriebs der Kom missionsgeschäfte sorgsam Rechnung getragen werden müßte. Es unterliegt keinem Zweifel, daß noch mancher Einwaud zu widerlegen, manche Schwierigkeit zu überwinden sein wird, ehe der Antrag des Rheinisch-Westfälischen Kreis- vereins die Zustimmung der Mehrzahl der Berussgenossen gefunden haben dürfte. Aber es würde sich lohnen, den Versuch zu wagen. Sollte die gewünschte Einrichtung ins Leben treten, so wäre damit der Zeitpunkt ge kommen, wo die berufene Vertretung des Gesamtbuchhandels öffentlich die Ab schaffung des Kundcnrabatts ankün dig eu kann. Jede einzelne Firma wird dem Folge leisten müssen; sie wird es unbedenklich können, weil sie dann bestimmt weiß, daß ihre Konkurrenten mit ihr in Reih und Glied stehen, daß der eine nicht den Rabatt zugesteht, obgleich oder weil ihn der andere verweigert. Jeder würde im Bewußtsein gesicherter Rücken deckung handeln. Daran, daß diese Rücken deckung jetzt mangelt, krankt heute noch die ganze Reformbewegung. V. Anfrage. Ein Sortimenter ersucht einen Verleger mittelst besonderen Zettels um unverlangte Zu sendung aller Novitäten in zweisacher Anzahl. Diesem Wunsche wird regelmäßig entsprochen, auch dann noch, als das Geschäft in andere Hände übergegangen ist, da ein Widerruf nick-^ erfolgt. Der neue Besitzer nimmt vielmehr die un verlangten Sendungen zwei Jahre hindurch, ohne etwas dagegen einzuwenden, an; weigert sich jedoch plötzlich, eine solche Sendung an zunehmen, und will dieselbe nur gegen Ver gütung von Spesen zurücksenden. Dabei ver weist er auf eine angeblich mehrmalige Ankün digung im Börsenblatt, wonach unverlangte Sendungen gegen Spesenuachnahme zurückgehen. Ist der Sortimenter im vorliegenden Falle berechtigt, die betreffenden Artikel dem Verleger vorzuenthalten, und muß der letztere sür die vom Sortimenter geforderten Spesen aufkommen?
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