Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.11.1883
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1883-11-14
- Erscheinungsdatum
- 14.11.1883
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18831114
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188311141
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18831114
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1883
- Monat1883-11
- Tag1883-11-14
- Monat1883-11
- Jahr1883
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
264, 14. November. Nichtamtlicher Theil. 5165 kann natürlich nur eine Reichsbehörde sein, und cs sollte wohl möglich sein, dieselbe mit solchen Cautelen zu umgeben, daß jeder Mißbrauch ausgeschlossen wäre. Man könnte dabei sogar ein sehr schönes Stück Selbstverwaltung creiren, in dem neben juristisch gebildeten Beamten praktische Buchhändler und even tuell Schriftsteller über Ertheilung oder Versagung der Colpor- tagebefugniß entscheiden könnten. Die von dieser Reichsbehörde zugelassenen Bücher wären dann in ein Register einzutragen, und es wäre auf dem Titel derselben genau nach dem in Ihrem Blatte früher gemachten Vorschläge, zu bemerken: Eingetragen in das Reichs-Corportageregister unter Nr. . . . Dann allein wäre eine gleichmäßige Behandlung der Sache im ganzen Reichsgebiete zu erzielen, und dann allein wäre den Aufsichtsbeamten möglich, eine Controle wirklich zu üben, da sie sich nur zu überzeugen hätten, daß ein Colporteur nur Bücher mit solchem Vermerke bei sich führt. Die widerrechtliche An bringung des Eintragsvermerks könnte mit Fug und Recht als Urkundenfälschung betrachtet werden, und würde sich kaum, ein Verleger finden, der sie riskirt. Sie werden gerade denjenigen Buchhändlern, die sich mit dem Verlage oder Vertriebe guter Schriften durch Colportage befassen, einen Dienst erweisen, von Neuem auf diese Dinge hin gewiesen zu haben; daß große Theile des Buchhandels diese Ansichten theilen, geht schon daraus hervor, daß jetzt der „Central verein deutscher Colportage-Buchhändler" aus seiner Generalver sammlung in Leipzig am 17. September d. I. genau in diesem Sinne resolvirt hat, nachdem bereits in der vorjährigen Haupt versammlung der Berliner Buchhändler-Corporation dieselbe An schauung laut geworden war. Autorrecht und Leihbibliothek. In Folge meines Vortrages am Schriftstellerverbandstage zu Darmstadt über diese Fragen gelangen an mich Zuschriften, worin mir zum Vorwurfe gemacht wird, daß ich mich einer Sache angenommen habe, deren Zustandekommen die Leihbibliotheken schädigen werde. Es wird gesagt, daß ohne mein Eingreifen, ohne mein Zugeständniß die ganze Sache wieder hätte einschlafen müssen, weil die Ansprüche der Schriftsteller ungerecht seien, da dieselben heutzutage ohne die Leihbibliotheken nicht existiren können; daß überdies eine Reform in dieser Richtung überhaupt undurch führbar sei, und ich daher das Interesse der Leihbibliothekare preisgegeben habe. Nun habe ich allerdings nichts weniger erwartet, als diesen Vorwurf zu hören, weil ich der Ansicht bin, daß, wer meinen Vorschlag einigermaßen mit Aufmerksamkeit prüft, finden muß, daß derselbe nach keiner Seite hin schädigen kann, daß vielmehr das Interesse Aller darin berücksichtigt ist. Von anderer Seite wird mir gesagt: Wer bürge mir dafür, daß sich die Schriftsteller auch an meinen Vorschlag halten wer den; es könne wohl der Fall eintreten, daß dieselben nun, gestützt auf mein Zugeständniß, doch in einseitiger Weise Vorgehen werden, weil mein Vorschlag dem Einzelnen keinen directen Vortheil verspricht. Es ist allerdings wahr, daß das Zugeständniß, welches ich den Schriftstellern gemacht habe, ein schwerwiegendes ist, daß dadurch die Sache in eine Phase getreten ist, die ein im Sande- Berrinnen kaum mehr gestattet. Meine Ueberzeugung aber ist, daß dieser Fall auch ohne mein Eingreifen nicht mehr eintreten wird; ich kann nur zugeben, daß meine Thätigkeit diese Ange legenheit vielleicht um einige Jahre früher zum Abschluß führen wird. Dieser Abschluß zu Gunsten der Schriftsteller kann wohl von uns aufgehalten, aber nie verhindert werden, weil sie das moralische Recht auf ihrer Seite haben, und weil ähnliche Ein richtungen bereits gesetzlich existiren und sich weiter entwickeln. Mehr begründet erscheint mir der letzterwähnte Vorwurf. Indessen die Debatten der srüheren Schriftstellertage, die dieses Thema berührten, zeigten, daß Besonnenheit und Einsicht in den Kreisen der Verbandsmitglieder vorherrschen, daß es nur ver einzelte Heißsporne sind, die den Knoten mit dem Schwerte durch- hauen wollen, und diese werden zu keiner Ausschlag gebenden Macht gelangen. Von dieser Einsicht durchdrungen, hielt ich cs für ein Gebot der Klugheit, eine Sache zu fördern, die man nicht verhindern kann; besonders dann, wenn sie so zu wenden ist, daß alle Theile, selbst der, der ursprünglich bedrückt werden sollte, darin einen Vortheil für sich finden können. Wer meinen Vortrag mit Aufmerksamkeit verfolgt hat, muß finden, daß ich nicht nur das Interesse der Schriftsteller, der Verleger und der Leihbibliothekare berücksichtigt habe und zu vereinen wußte, sondern auch das Allgemeininteresse in Rech nung gezogen habe. Um letzteres klar zu legen, muß ich darauf Hinweisen, daß die Bücherproduction schöner Literatur in Deutschland in ein Stadium getreten ist, das ein weiteres Herabkommen kaum mehr als möglich erscheinen läßt. Diese Bücherproduction, wie sie heute betrieben wird, ist eine Schädigung des Nationalwohlstandes, sie ist im Großen und Ganzen eine Schädigung des Ansehens unserer deutschen Literatur. Wollten doch sämmtliche Herren Verleger ein Jahr hin durch bei einer Centralstelle anzeigen, wie viel Capital in dem Jahre für diese Bücherproduction aufgewendet worden, und wel cher Theil davon wieder herein gekommen ist. Sie würden mit Schrecken gewahren, wie jährlich ungeheure Summen auf diese Weise verloren gehen. Könnte in den Hinrichs'schcn Verzeich nissen, wo jede Erscheinung des Jahres registrirt wird, zugleich auch das Schicksal derselben jeder einzelnen Nummer beigefügt werden, so würde Manchen ein Grausen überfallen, das wohl- thätige Folgen haben könnte. Wenn man nicht längst zu dieser Einsicht gekommen ist, so liegt das daran, daß die Verluste sich auf eine große Zahl der Betroffenen vertheilen. Die Verlustträger sind heute in erster Linie die Schriftsteller, deren Vertrauensseligkeit auf ihre Geistes kinder nicht auszurotten ist. Für einen Autor, der durch Schaden gewitzigt worden ist, denselben begreiflicherweise nicht an die Glocke schlägt, treten zwei andere auf, welche dieselbe Erfahrung zu machen nicht umhin können. Die Herren Verleger sind in ihrer Mehrzahl allerdings zur Erkenntniß der Gefahr gekommen, der sie sich beim Roman verlag aussetzen. Sie fassen daher die Sache klüger an und lassen den Autor den Schaden tragen; sie selber begnügen sich mit einem geringen Nutzen, den sie sich als Geschäftsträger des Autors bedingen und zu sichern wissen. Ist es nun zu verwundern, daß bei diesem Zustand der Dinge eine Masse von Büchern erscheint, die besser nngedruckt geblieben wären? Es ist ja Niemand da, der das Werk vorher prüft, als der Autor selbst. So lange der Verleger sein Geld daran riskirte, war er vorsichtig, sah sich die Sache vorher an; jetzt zwingt ihn dazu kein dringendes Interesse. Es liegt viel mehr in seinem Interesse, möglichst viele solche Artikel auf Anderer Kosten zu verlegen, denn dann resultirt für ihn doch ein namhaftes Einkommen. Die Folge davon ist aber die stetige Abnahme der Bücher- känfer; selbst wir Leihbibliothekare sind vorsichtig geworden und sehen uns vorher an, und Prüfen, bevor wir kaufen. Im Ver-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder