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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.11.1883
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1883-11-17
- Erscheinungsdatum
- 17.11.1883
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18831117
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188311176
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Ak 267, 17. November. Sprechsaal. 5263 Sprechsaal. Ein Beitrag zur Reform. Kürzlich erschien in diesen Blättern ein Artikel „Zur Jnnungssrage", dem später ein solcher von der gegnerischen Seite folgte. Schreiber dieses ist der Meinung, daß auf beiden Seiten wieder einmal zu scharf aus gefahren wurde. Eine Berechtigung hat die Schleuderei und das „moderne Sortiment", man mag da gegen sagen, was man will; denn die Logik ist doch höchst einfach: daß da, wo eine An lage zur Krankheit vorhanden ist, letztere bei jeder günstigen Gelegenheit ausbricht. Es fragt sich nur, wo die Anlage zur Schleuderei und das Auskommen ihrer Vertreter zu suchen ist. Und da scheint es mir, als ob ein Jeder — Freund und Feind — um einen „heißen Brei" herumgeht. Das alte Sortiment mit seiner alten Geschäftspraxis rc. läßt sich durchaus nicht in allen Theile» in die neue Zeit mit ihren veränderten Zuständen und Anforderungen u. s. w. verpflanzen. Dem alten Sortiments inhaber mag es recht schwer fallen, daran zu glauben; aber sie sind zum Theil selbst schuld, daß die Berufsschleuderei so hart einriß. Das Buch als bloße „Waare" zu betrachten und wie Heringe rc. zu behandeln, daran denke ich nicht; aber einen festen Ladenpreis für „ewige Zeiten" zu stipnliren, ist nicht möglich. In den „Mittheilungen des Provinzial- Verbandes" 1883, Nr. 3, S. 12 ist z. B. schon eine ziemlich nüchterne „kaufmännische" Praxis eingeschlagen, was mit „Ladenhütern" geschehen darf. Es ist dies aber noch nicht genug; man sollte folgenden Vorschlag acceptiren: Von Werken — auch wenn sie „Laden hüter" sind — deren Erscheinungsjahr nicht älter als 10 Jahre ist, darf eine öffentliche Preisherabsetzung, d. h. Schleuderei, ohne ausdrückliche Genehmigung des betreffenden Verlegers nicht vorgcnommen werden. Von Werken, deren Erscheinungsjahr um mehr als 10 Jahre zurück liegt, steht eine Rabattirung bis zu 20HH, je nach Alter des Werkes und je nach den einzelnen Ortsverhältnissen, frei. Ich bemerke, daß ich entschiedener Gegner der Anschauung bin: ein vom Verleger gekauftes Werk könne ich als Sortimenter, weil mein freies Eigenthum, zu jedem beliebigen Preis wieder ver äußern. Verleger, die so denken, hätten eigentlich die Verpflichtung, denLadenpreis, da Unsinn, für Werke ihres Verlages ganz abzuschaffen! — Am erreichbarsten ist solgender Vorschlag, der hie und da wohl manchmal mit den Grunow'- schen Gedanken zusammengeht, jedoch, ich be merke dies ausdrücklich, — durchaus nicht aus diesen herzuleiten ist. 1) Jeder Provinzialbuchhändler muß Mitglied des Börsenvereins und zugleich Mit glied eines Provinzialvereins werden. 2) Der Börsenverein muß ans die Seite der Provinzialvereinigungen treten. 3) Engeres Zusammenschließen derProvinzial- Sortimenter und -Verleger. 4) Nur auf „freiem genossenschastlichen" Wege kommen wir vorwärts, niemals in der „Innungs-Zwangsjacke". Das Ziel sollte daher auf den Centralsitz Leipzig gerichtet sein, um ein „Commissionsgeschäft für den Provinzialbuchhandel" zu errichten. 5) Zur Erreichung eines „Buchhändler-Ver bandes" (oder Buchhändler-Gilde sich will hier nicht den Sinn einer „Zwangs-Innung" mit ihren verderblichen Folgen unter geschoben Wissens) ist solgender Weg ein zuschlagen: a) Zusammcntrete» der Börsenvereinsmit glieder in den Provinzen resp. Städten zu „Zweigvereinen des Börsenvcreins" (resp. im geänderten Namen: „Allge meiner Deutscher Buchhändlerverband" oder „A. D. B.-Gilde"). d) Aufgehen der bestehenden Local- resp. Provinzialvereinc in die „Zweigvereinc des Buchhändlerverbandes" („B.-Gilde"). e) Einzelne kleinere Local - Zweigvereine können sich zu größeren „Kreisvcreinrn" zusammenschließen. ä) Es können sich ferner Fach vereine bil den: Sortimenter-, Verleger- und Mu sikalienhändler-Vereine, zur Anbahnung einheitlicher resp. Normal-Geschäfts grundsätze, rc. rc. e) lieber diesem Ganzen, also dem „Buchh.- Verband" („B.-Gilde") steht ein „Cen- tralausschuß", der vielleicht den Namen „Börsenverein" oder „Börsenausschuß" führen mag und der zusammengesetzt ist aus allen Ständen des Buchhandels und Mitgliedern möglichst verschiedener, d. h. möglichst vieler Zweigvereine und Kreisvereine. k) Aus dem „Centralausschuß" wird ein Vorstand zur Leitung der Geschäfte gebildet, mit dem Hauptsitze zunächst in Leipzig. g) Jedes Mitglied des „B. - Verbandes" (B. - Gilde) zahlt per Jahr ca. 20 M.; davon würden fallen: aus die Centralkasse ca. 6 M., aus den Zweigverein ca. 5 „ „ „ Kreisverein ca. 5 „ „ „ Buchhändler - Unter stützungsverein ca. 4 „ (Ebenso viel etwa zahlen die Meisten von uns auch in den jetzigen Verhält nissen.) b) Der „B.-Verband" (B.-Gilde) umfaßt, resp. es ist dem Centralausschuß unter stellt: 1) das Börsenblatt, 2) das Börsenvereinsgebäude, 3) die Börsenvereins-Bibliothek, 4) die Buchhändler-Schule, 5) eine gemeinsame Bestellanstalt auf gemeinschaftlichem Prinzipe ruhend, 6) ein Stellenvermittlungsbureau, 7) Sachvcrständigenbureau, 8) ein Schiedsamt, 9) ein „ofsicielles Buchhändler- Adreßbuch", 10) ein „officieller" Wahlzettel, als Ergänzung zum Börsenblatt. Der „Wahlzettcl" wird als Manuscr. für den Buchhandel betrachtet, während das B.-B wieder freizugeben ist, unter der Bestimmung, daß in dem selben keine Nettopreise rc. rc. ver öffentlicht werden dürfen, i) Jeder Buchhändler oder Inhaber einer Buchhandlung muß Mitglied des ,,B.- Verb." (B -Gilde) werden und sich einem bestimmten Ausnahme-Modus unterziehen, sofern er an den Vortheilen des Ver bandes participiren will, lc) Alle nicht dem „B.-Verbande" (B.- Gilde) ungehörigen Geschäfte sind bloß „Wiederverkäufer" und ist jeder dem „B.-Verbande" (B.-Gilde) angehörige Verleger verpflichtet, solchen „Wicder- verkäusern" nur zu verkürztem Ra batt rc. zu liefern. Demgemäß haben alle sonstigen Mitglieder des Verbandes zu handeln. I) Ausschließung aus dem „B.-Verbande" (B.-Gilde): Der Berufs-Schleuderer und der statutenbrüchigen Verleger rc. Einer näheren Begründung der einzelnen Punkte muß ich mich enthalten, zumal hier und da (selbstredend) noch „Besseres" vor gebracht werden kann, sofern man sich Mühe gibt, den Vorschlägen näher zu treten. Wiesbaden, 18. October 1883. August Nicol. k!081>66l6 (54423.s über dis IVsidnaodtsartilcsI meines Verlags ditts iod ?.um Vertdsilsn (u. 8silsgso in Lontinuationsn) ?.u verlangen. Huedlindurg, 15. Novsmder 1883. 6Iu-. kriodr. Vieneg. (54424s Ein zeitgemäßer Sensations roman ist sammt Matrizen nebst Galvanos und vorräthigem Lager unter günstigen Be dingungen billigst zu verkaufen. Offerten unter 8. durch die Exped. d. Bl. (51425.s Lopirbüedsr, Lidliorrdaptes tadrie. als 8pee. 2. di», kreisen der reellster 6s- disnung. Leopold Alazor in Köxxingsn. k. OL. NLrtMS in (54426.s küdrs laut Vertrag mit cksm „8tenc>- grapdisedsn Verein ru Hamburg" stets Lager der Ledrdüodsr der ^V. 8tolre'sodsn 8tenograpdis unck gede diesigen 6ued- dandlsrn 2 um Nettopreise ad. (54427.s Erbitte ä cond. je 1 Exemplar: Leitfaden der Weltgeschichte für die unteren Classen höherer Lehranstalten in bio graphischer Form. Ratibor, 14. November 1883. Paul Ricdingrr, Buchhandlung. Allg. Deutscher Dnchh.-Gehitfciiverbaiid. (54428.s Für den Nordwestkreis wurde Herr F. Temming (Vieweg L S.) zum Vertrauensmann gewählt. Leipzig, den 15. November 1883. Der Vorstand: Eduard Baldamus, Vorsitzender. Lail 86liü1l26 in I^oipriiK. (54429.s Leute versandte meinen IVsidnaodts- lcatalog. lob Ilsters odne kirma dis 50 8x. gratis, darndsr pro 10 8t. mit 10 dsrsodnst, Lsdark ditts ru verlangen.
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