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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.04.1886
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.04.1886
- Sprache
- Deutsch
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1934 Nichtamtlicher Teil. ^ 84, 12 April 1886. quss st vulFLirsrosnt Isttrss romninss, proportionö88 8s1on 1s oorps st visLZs llumain«. Das Werk zerfällt in drei Abteilungen. Die erste enthält die Anweisung zu dem rechten Gebrauch der Sprache, die zweite behandelt die Entstehung der Kapitalschrift und die Belehrung, wie die Kapitalbuchstaben in Übereinstimmung mit dem Körper und dem Gesicht eines wohlgebildeten Menschen stehen. Geistreiche Illustrationen in Holzschnitt dienen zur Versiunlichung der Theorie, die zwar kaum für etwas anderes als ein Paradoxon erklärt werden kann, jedoch in der sinnreichsten Weise durchgeführt ist. Der dritte Teil wendet sich der Praxis zu und giebt genaue Zeichnungen der Buchstaben und begleitet sie mit Untersuchungen über die Aussprache. Den Schluß machen dreizehn Alphabete, vier Gattungen französischer Schriften rc. Dieses Werk wirkte bahnbrechend in Frankreich und wurde in der Technik Hauptveranlassung zur vollständigen Beseitigung der gotischen Type und zu einem neuen Schnitt der Antiqua. Das uns vorliegende Blatt scheint das erste Folioblatt des Texts zu sein (es trägt eine kurze Titelüberschrift und das Signum V 1); es ist mit einem allegorischen Initial geschmückt und hat Marginalien. Gerade dieses Werk — der »Obarnp-Üsurz-« — war Veranlassung, daß sein Schöpfer Geofroy Tory von Franz I. zum königlichen Hofbuchdrucker ernannt und für ihn die fünfundzwanzigste Stelle eines Universitäts-Buchhändlers geschaffen wurde. — Auffallend ist uns, daß auf dem hier vorliegenden Blatt Tory in Gemeinschaft mit Gilles Gourmont als Drucker des »Ollarnp-Üsun« an gegeben wird; in unseren Quellen finden wir nirgends etwas von einer solchen Geschäftsverbindung, wohl aber begegnet uns die Angabe, daß Gilles Gourmont mit Claude Chevallon eine gemeinschaftliche Firma geführt habe. Gewiß wird aber die Direktion der Reichsdruckerei ihre guten Gründe für ihre Annahme gehabt haben. Das zehnte und letzte Blatt der zweiten Lieferung zeigt uns ein Blatt aus dem Werke: »I/sutrss äs Hsnrz- II ä Unris 1549«, welches bei Johann Dallier in Paris ohne Angabe des Druck jahres erschienen ist. Das Werk selbst ist uns gänzlich unbekannt; es kann aber wohl angenommen werden, daß es zu Ehren des Einzugs des Königs Heinrich II. — der als Nachfolger von Franz I. im Jahre 1547 den französischen Thron bestieg — in Paris herausgegeben wurde, um diesem Monarchen, welchem Frank reich die Einnahme von Boulogne, Toul, Verdun und Metz zu ver danken hatte, eine besondere Huldigung zu erweisen. Auf dem uns vorliegenden Blatte ist von einem Triumphbogen am Ende der Notredame-Brücke die Rede, sowie von Blumenkränzen, einem Standbild des Königs rc. Die Typen dieses Werks haben bereits einen den heute üblichen Antiqua-Lettern sehr ähnlichen Schnitt und machen einen sehr gefälligen, dem Auge wohlthuenden Eindruck. Hiermit sind wir am Schluffe der zweiten Lieferung des vor liegenden Werkes angekommen. Es sind zwar noch einige neue Lieferungen im Drucke erschienen, jedoch glauben wir, um die Besprechung nicht noch länger auszuhalten, diese Zeilen dem Drucke übergeben zu sollen und uns die Vorführung der Fortsetzung für eine nicht ferne Zeit Vorbehalten zu können. Jedes anerkennende Wort, das wir bereits bei dem Erscheinen der ersten Lieferung in diesen Blättern aussprachen, dürfen wir mit vollem Recht auch auf sämtliche Blätter der zweiten Lieferung erstrecken; dieselben sind nicht allein mit großer Sachkenntnis ausgewählt, sondern mit feinem typographischen Verständnis reproduziert worden. Besonders der Druck ist vorzüglich gelungen, so daß die Reichsdruckerei zu Berlin sich durch dieses mit offenbarer Vorliebe von ihr ausgeführte Werk ein glänzendes Zeugnis der eigenen Leistungsfähigkeit ausstellt. Noch einen Punkt müssen wir ansühren, um eine von uns früher gemachte Ausstellung, die heute nicht genügend begründet erscheint, richtig zu stellen. Wir hatten es als eigentlich selbst verständlich bezeichnet, daß ein solches Druckschriftenwerk wie das vorliegende mit der Wiedergabe eines Blattes aus der Zeit des Erfinders der Buchdruckerkunst Gutenberg oder von Inkunabeln seiner ersten Schüler beginnen müsse, und waren überrascht gewesen, daß unsere Erwartung getäuscht worden. Auf dem Umschläge der zweiten Lieferung erhalten wir nun die Erklärung, daß wegen des aus Fachkreisen laut gewordenen Wunsches: »das angesammelte Material sobald als möglich zur Verfügung zu erhalten«, die Tafeln nach Maßgabe ihrer Fertigstellung erscheinen sollen. Dieser Grund muß jedem einleuchten. Liegt das Werk vollständig vor, so lassen sich die Tafeln leicht systematisch ordnen. Darmstadt. Eduard Zernin. Miscellen. Zwangsversteigerung von Urheber- und Verlags rechten. — Der seltene Fall einer öffentlichen Zwangsversteigerung von Urheber- und Verlagsrechten, auf den bereits an dieser Stelle hingewiesen wurde, gelangte am 6. d. M. im Kunst-Auktionshause in Berlin zu — wenn auch ergebnisloser — Verhandlung. Es standen zur Versteigerung durch den vereideten königlichen und städtischen Auktionskommissar für Kunstsachen und Bücher Rudolph Lepke folgende dem Schriftsteller Conrad Fischer- Sallst ein abgepfändete Werke: 1) Der Herr Kassirer. Original- Erzählung. 2) Kopf oder Münz. Rheinische Schiffsvolksgeschichte. 3) Meine kleine böse Frau. Aus dem Leben eines Redakteurs. 4 i Kampf mit Frauenherzen. Roman. Die drei ersten Arbeiten waren Manuskripte; doch durfte Nr. 3 vor dem 29. Mai 1887 nicht an Zeitungsredaktionen verkauft werden, da dieses Recht bis dahin anderweitig zusteht. Der vierte Roman war in Gesamtauflage von 540 Exemplaren bereits gedruckt, jedoch noch nicht zur Ausgabe ge langt und wurde mit dem angegebenen Vorrat zusammen zur Ver steigerung gebracht. Die Versteigerung verlief resultatlos. Auf die seitens des an wesenden vr. K. Weidling gestellten Fragen, ob der Autor zur Versteigerung des Vervielfältigungsrechtes der Manuskripte seine Zustimmung gegeben habe, da dieselben sonst nur als Auto- graphe Wert hätten, und ob für den Fall seiner Zustimmung der Käufer der Manuskripte unter allen Umständen nun auch zum Ab druck derselben dem Autor gegenüber verpflichtet sei, erklärte der Auktionskommissar keine Antwort geben zu können, da ihm vom Gericht einzig und allein die Versteigerung der Urheber- und Ver lagsrechte an genannten Werken ohne weitere Bemerkungen über tragen sei. Das einzige Gebot auf die mit 100 ^ limitierten ge samten »Verlagsrechte« aller vier Arbeiten erfolgte mit 110 seitens eines Gläubigers des Autors. Verein für Original Radierung in Berlin. — Im Februar d. I. hat sich in Berlin ein »Verein für Original- Radierung« gebildet, dessen von Anfang an beachtenswerte Mit gliederzahl, wie wir vernehmen, in beständiger erfreulicher Zunahme begriffen ist. Seine Bestrebungen sind darauf gerichtet, die Kunst des Radierens zu Pflegen und derselben, wie mittelbar überhaupt den graphischen Künsten, die Teilnahme des Publikums wieder zuzuwenden. Es ist nicht zu verkennen, daß die vielen und anerkennens werten Fortschritte der Technik leider auch ein schädliches Über wuchern der mechanischen Vervielfältigungen aller Art hervorgerufen haben. Namentlich gelang es dem Buntdruck sich in der öffent lichen Meinung eine Herrschaft zu erringen und lange zu be haupten, welche unerachtet seiner immerhin recht anerkennens-
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