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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.11.1855
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1855-11-21
- Erscheinungsdatum
- 21.11.1855
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18551121
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209V IM 146 Rcmittenden gegen früher so rasch an den Ort ihrer Bestimmung gelangen können, keine Handlung zu rcmitkircn. Also der Grund, daß man keine Zeit zur Verwendung mehr habe, ist nicht wahr: man gicbt sich blos Mühe, den möglichst längsten Credit zu er langen. Abgesehen nun davon, daß über diesen Punkt feste Normen vom gelammten Buchhandel angenommen sind, so ist es eine noto rische Wahrheit, daß, je langer der Credit dauert, je leichter die Eta blissements werden, die faulen Zustände des deutschen Buchhandels immer mehr fortwuchern. Man versuche die Usance im deutschen Buchhandel zur Zeit der O.-M., wenn die General-Versammlung tagt, umzuändern, aber man rüttle nicht einseilig und fort und fort an dem einmal fcstgcstellten Gebäude des deutschen Buchhandels. Wer sich fürchtet, in den Monaten Dcccmber bis April Bücher zu verkaufen, die er bereits in der nächsten O.-M. bezahlen müßte, ist entweder sehr faul oder sehr kurzsichtig! — Die beste Jahreszeit für den Buchhandel ist eben die Winterszeit, da kann jeder wirken, sich und seinen College» zum Nutzen; da kann er zeigen, daß er ein ganzer Geschäftsmann ist, der auf dcrHöhc derZeit steht und seinen Beruf ganz erkannt hat. Ein solcher Mann wird sich nicht darum quälen, wann er ein Buch verkaufen kann, sondern darum: daß er cs verkaufe: ob December oder Januar! Ein alter Sortimenter- nisse etwa erforderlich werdenden Ausnahmen, so wie die Zulassung einzelner Gattungen fremden Papiergeldes in Folge von Verabre dungen mit auswärtigen Regierungen durch besondere Verordnung zu bestimmen." Von Ausnahmen hievon, welche erforderlichen Falls in §. 4. Vorbehalten sind, ist bis jetzt nichts bekannt geworden; sollte es früher oder später noch geschehen, so werden wir nicht versäumen, davon Mittheilung zu machen. Misccllc n. Im Interesse unserer auswärtigen Leser bringen wir hicmit eine Verordnung der Königl Sächs. Regierung vom 8. Juli d. I. zur allgemeinen Kenntniß: „§. 1. Fremdes Papiergeld darf, insoweitdic einzelnen Stücke desselben auf geringere Werths-Beträge als zehn Thalcr im Vier zehnthalerfuße lauten, zu Zahlungen nicht gebraucht werden. Der Umtausch solchen fremden Papiergeldes gegen Königl. Sächsisches oder im Verkehr zugelasscnes Geld unterliegt diesem Verbote nicht. §- 2. Dem fremden Papiergelde gleichgerichtet werden die in einem fremden Staate, sei es vom Staate selbst, oder von Corpo- rationcn, Gesellschaften oder Privaten ausgegebenen Banknoten oder sonstigen auf den Inhaber lautenden unverzinslichen Schuldver schreibungen. §. 3. Wer dergleichen fremdes Papiergeld (§. 1 u. 2) zu Lei stung von Zahlungen ausgiebt, oder anbietet, verfällt in eine poli zeiliche Geldstrafe bis zu fünfzig Thalern. §- 4. Das Verbot tritt mit dem 1. Januar 1856 in Kraft. Wir behalten Uns jedoch vor, die nach Maßgabe besonderer Verhält Wic haben in Nr. 140 d. Bl. einige Auszeichnungen von der Pariser Ausstellung angeführt; zu deren Ergänzung können wir nicht umhin, von der nachstehenden ehrenvollen Erwähnung Notiz zu geben, die zwar des officiellcn Charakters entbehrt, dafür aber von einem der Angesehensten des französischen Buchhandels ausge sprochen ist. Herr Victor Massen in Paris schreibt nämlich in seinem Be richte über die mcdicinischc Literatur auf der Ausstellung an die tlareUe bobäom. clo möil. etc.: „Ehe wir Leipzig verlassen, sprechen wir noch den Wunsch aus, daß die Herren Gieseckc und Devrient bald Gelegenheit haben möchten, den auserlesenen Geschmack und die Vollendung in der Ausführung, welche alle Werke über schöne Literatur, die sie zur Ausstellung gebracht haben, auszeichnet, auf medicinische Erschei nungen anwenden zu können. Seit kaum drei Jahren gegründet, hat dieses Etablissement doch schon alle neuen Proceduren in der Galvanoplastik mit vollständigem Erfolg zur Ausführung gebracht; j cs läßt nur schöne Typen anwenden und seine Maschinendrucke sind ohne allen Makel. Die Herren Giesecke und Devrient lassen, von ihrem ersten Auftreten an, die meisten ihrer Vorgänger in Deutsch- . land hinter sich, und werden unter den bessern Buchdruckern Frank reichs und Englands noch unter die Vordersten zu stehen kommen." Von „Friedrich Perthes' Leben" erscheint in Edinburg eine ' englische Uebersctzung. Von Lamartine's „Mstoirs äs Is Ilestsurslion" in 8 Bänden ist Bd. 1. u. 2. am 17. Nov. in Paris ausgegeben worden; Bd.3. und folg, werden von Woche zu Woche erscheinen. In Portland, Verein. St., hat sich eine Gesellschaft zur Fabri kation von Packpapier aus der Rinde der Schierlingstanne gebildet, und man hat Aussicht, bald auch Druckpapier aus demselben Stoffe hergcstcllt zu sehen. Wir haben der heutigen Nummer einen Verlangzettel über das Börsenblatt sür 1856 beigelegt und empfehlen, zur Vermeidung von Störungen in der Expedition, dessen baldgefallige Rücksendung der besonder» Aufmerksamkeit unserer geehrten Abonnenten. Leipzig, 21. November 1855. Expedition des Börsenblattes f. d. deutschen Auchhandet. (H. Kirchner.) A !l z e i g e blat t. (Jnsoratc von Mitgliedern de» Börsenvereins werden die drcigcspnltene Petit-Zeile oder deren Raum mir s Pf. sächs., alle übrigen mit 10 Pf. sächs. berechnet.) GeschäftlicheEinrichLungen, Veränderungen u. s. w. si4Wl.s Geschäfts-Verkauf. Die jetzt sich in meinem Besitz befin dende „W. Müller'sche Buchhandlg.," welche länger als 50 Jahre besteht, und als solide Handlung bekannt, soll zur bessern Regulirung der Erbschafts-Angelegenhei ten meines verstorbenen Mannes bis I.Jan. komm. Jahres ohne Aktiva u. Passiva verkauft werden. Kaufsumme: 3500 -/?. Gern bin ich bereit, den hierauf Ae- siectirenden nähere Auskunft direct zu er- theilen. Erfurt, d. 18. Novbr. 1855- Wwe. M. Müller.
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