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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.12.1853
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.12.1853
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- Deutsch
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2106 IM 156 46999. Wikgandt s» Grieben in Berlin. Wigand in Güttingen. U. Wigand in Leipzig. 17005. - — 17008. — — 17007. Winter in Leipzig. Beyschlag, cvang. Beitr. zu d- Gesprä chen über Staat u. Kirche. (Ztschr. f. d. ges. luth. Theol. 1854 1.) Dieterici, Reisebilder a. d. Morgcn- lande. (Ewald, Jahrbücher V.) Matthäi, d. Auslegung des Vaterunser. (Ebend.) Alscn, Drewshbfer Ackerwerkzcuge. (Land- wirthsch. Centralbl. 1854 1.) Jolowicz, Polpglottc d. oriental. Poesie. (Nationalztg- 579.) Kampe, Gesch. d. religiösen Bewegung. (Dtschkathol. Sonntagsbl. 36.) Lieder, religiöse. (Der Protestant 49.) Lobe, d. Landwirthschaft. (N. landwirth- schaftl. Ztg. 11.) Guericke, Gesammtgeschichte des N- T. (Ztschr. f. d. ges. luth. Theol. 1854 1.) 17008. Wohlgcmnth in Berlin. 17009. — I70I0. — — — 17011. — — — 17012. — — — 17013. Wöllcr in Leipzig. 17014. — — — 170,5. — — — 17016. — — — 17017. — — — Jdeler, d. Lehrstücke d. evang.-unirtcn Kirche. (Schics. Schullehrerztg. 19. — Ailg. dtsche. Lehrerztg. 50.) — Erklärung d. christl. Lehrstücke. (Ebend.) Religion, die, der Kindheit. (Schles. Schul lehrerztg. 19.) Luth er's kleiner Katechismus, v. Thecl. (Ebend. — Allg. dtsche. Lehrerztg. 50.) Kurtz, Gesch. i>. A. Bundes. (Ewald, Jahrbücher V.) Bischoff, d. Buschmühle. (Schles. Schul lehrerztg. 22, 23.) Hartmann, Briefsteller. (Ebend.) Winter, stylist. Aufgaben-Magazin. (Ebend. 20.) — Volksliederkranz. (Waldeck.Schulbl.23.) — d. Denk-, Sprach- u. Schreibschüler. (Ebend. 24.) Nichtamtlicher Theil. Zur Geschichte veS süddeutschen Speditions-Unfuges. Wie faul unser süddeutsches Speditionswesen geworden, wie willkürlich unter seiner Firma gewirthschastet wird, welcher völlige Mangel an Rcchtsbegriffen über geschäftliche Verkehrsverhaltnisse noch bei einem Theile unserer Collegen vorhanden ist, davon giebt das jüngst ausgegebene und mehrfach abgedruckte (Zirkulär einiger Mainzer Handlungen wieder einen neuen schlagenden Beweis. Wenn ich bei einem Auswärtigen irgend eine Waare bestelle und schreibe ihm die Weise der Absendung, z. B. durch die Eisenbahn, vor, der Versender aber befolgt diese meine Vorschrift nicht, sondern sendet die Waare auf anderem Wege, z. B. durch die Post, wodurch er mir eine Mehr-Auslage von beispielsweise 4 fl. verursacht, so ist wohl in der ganzen Welt kein Zweifel, daß ich das Recht habe, diese Mehr-Auslage von 4fl., die der Versender durch Nichtbefolgung meiner Ordre hinsichtlich der Versendung mir verursacht hat, dem Versender abzuziehen. Einige Mainzer Buchhändler scheinen jedoch andere Rechtsbe griffe zu haben. Eine Stuttgarter Handlung trägt ihnen auf, die Sendungen für sie selbst und für einige ihrer Committenten nicht mehr über einen zweiten Commissionsplatz abzusenden, sondern diese Pakete einer Mainzer Handlung, von der sie wöchentlich eine direkte Sendung erhalte, zu übergeben. Jene Mainzer Handlungen ant worten aber: wir lassen uns von dem Besteller nicht vorschreiben, auf welchem Wege wir ihm das Bestellte zusenden sollen, sondern wählen denjenigen Weg, der uns am besten convenirt, und wir wer den daher die Pakete an Dich und Deine Committenten fortwäh rend über einen zweiten Commissionsplatz abgehen lassen! Dieses Verfahren mag allerdings Jedem, der auch nur einige Rechtsbegriffe hat, unbegreiflich erscheinen. Aber es ist genau so. Was werden nun die Folgen dieser Mainzer Handlungsweise sein? Nehmen wir einmal an, eine Ulmer Handlung, deren Commis- sionär jene Stuttgarter Handlung ist, habe ein Paket von einer jener Mainzer Handlungen zu beziehen, so würde, wenn die Mainzer auf ihrer unberechtigten Versendungsweisc beharren, die Ulmccin zu be zahlen haben: 1) das Porto von Mainz bis Frankfurt, nebst Zuschlag; 2) die Emballage des Frankfurter Commissionärs; 3) das Porto von Frankfurt bis Stuttgart, nebst Zuschlag; 4) die Emballage ihres Commissionärs in Stuttgart; 5) das Porto von Stuttgart nach Ulm. Würde dagegen nach der Vorschrift des Stuttgarters verfahren, so entständen für die Ulmer Handlung nur folgende Auslagen: 1) die Emballage in Mainz; 2) Porto von Mainz bis Stuttgart, nebst Zuschlag; 3) die Emballage ihres Commissionärs in Stuttgart; 4) das Porto von Stuttgart nach Ulm. Das Porto von Mainz oder von Frankfurt nach Stuttgart ist das gleiche. Es hat daher die Ulmerin, wenn die von ihr vorgeschric- bene Versendungsweise von den Mainzer Herren nicht befolgt wird, mehr zu bezahlen das Porto von Mainz nach Frank furt sammt Zuschlag. Ueberdies wird sie in Folge dieses Um weges, da, wie jeder Sortimenter schon erfahren hat, die Sendungen aus Frankfurt wegen Mangel an Stoff immer seltener werden, das Paket auch noch später empfangen, durchschnittlich gewiß we nigstens um acht Tage! Aber was kümmmert dies die Mainzer Herren? Nach ihren j Rechtsbegriffen haben sie sich keinen Teufel um die Vorschriften der ! Besteller über die Versendungsweise zu kümmern, die lediglich von ihrem bo» ploisir abhängen muß. Ob der Sortimenter mehr Porto ^ zahlen müsse, ob ec seine Pakete acht und noch mehr Tage später erhalte, ist ihnen sehr gleichgiltig. Sie beharren bei ihrem Willen. In Ermangelung einer buchhändlerischen Reichsgewalt, bei der vor solchen muthwilligen — Einsender hat diesen Ausdruck wohl erwogen — Beeinträchtigungen Schutz zu finden wäre, bleibt nichts übrig, als — sich selbst zu schützen. Einsender rälh daher allen Sor timents-Buchhandlungen, die sich die Sendungen von Mainz direkt nach Stuttgart erbeten haben, wenn sie dessen ungeachtet mit Porto von zwei Commissionsplätzen belastete Pakete aus Mainz erhalten sollten, ganz einfach das erste dieser beiden Porto, das von Mainz bis Frankfurt, dem Mainzer Verleger zu belasten. Daß das unnöthig erwachsene Porto demjenigen zur Last falle, der es verschul det hat, also hier dem Mainzer, der die vorgeschriebene Versendungs weise nicht eingehalten hat, ist gerecht und billig, und kein Gericht der Welt, auch nicht das Mainzer Stadtgericht wird, käme eine solche Klage vor sein Forum, anders sprechen. Zum Schluffe, da man in solcher Polemik gerne Mißgunst oder eigenen Voctheil sucht, noch die Bemerkung, daß Einsender selbst kein Commissionäc ist, auch weder für jene Stuttgarter Handlung, noch gegen die Frankfurter Collegen aufzutrcten die Absicht hatte, sondern allein der Unwille über das rechtswidrige Verfahren der Mainzer Herren diese Zeilen veranlaßt hat. Uebrigens scheint ihm die ganze Geschichte nur ein neuer Beleg für den alten Satz, daß eben das ganze jetzige System der süddeutschen Spedition, nach wel chem der Empfänger seine Pakete auf dem billigsten und raschesten Wege sich zu verschaffen nicht vermag, sondern mehr oder weniger von der Willkür oder den Interessen der Absender oder der Commis-
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