Hermann Gaebel, Fa. L. G. Homann's Buch- und Kunsthandlung (Hermann Gaebel) in Danzig. Friedrich Gehrmann, Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung, sowie Antiquariat in Halberstadt. Siegmund Gerstmann, Fa. Stuhr'sche Buch- und Kunsthandlung in Berlin Edm. Hilverkus, Fa. Schmitz' Antiquariat in Elberfeld. Heinrich Conrad Huch, Fa. H. C. Huch, Buchhandlung in Quedlinburg. Aug. Hueber, Fa. M. Hueber'sche Buchhandlung in Schrobenhausen. Albert Jäger, Buchhandlung in Gleiwitz. Ernst Oswald Jahn, Fa. Bruno Radelli (Inhaber E. O. Jahn) in Leipzig. Aksel Gustav Salonion Josephson, Fa. Josephson's Antikvariat in Upsala. Wilhelm Kleinschmidt, Buchhandlung in Hof. Hermann Klinsmann, Fa.: F. Schneider L Co, Kgl. Hof-Buch- und Kunsthandlung in Berlin. W. Latte, Buchhandlung in Berlin. R. Löwit, Buchhandlung in Wien. Otto Merseburger, Fa.: Karl Merseburger, Verlagsbuch- und Musikalienhandlung in Leipzig. Paul H. F. Moser, Fa.: Berliner Lithogr. Institut, Julius Moser in Berlin. Johanne Franziska Jenny Naumburg, Fa.: C. W. B. Naumburg in Leipzig. Justus Pape, Fa.: Herold'sche Buchhandlung in Hamburg. Wilhelm Rath, Fa.: Wilhelm Rath's Antiquariat in Eßlingen. Sigismund Robicsek, Buchhandlung in Budapest. Ernst Röttger, Fa.: Buchhandlung des evangelischen Vereinshauses in Kassel. Gustav Schmidt, Fa.: A. Speyer'sche Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung in Arolsen. Carl Schünemann, Fa.: Carl Schünemann's Verlag in Bremen. Oskar Sommermeyer, Verlagsbuchhandlung in Braunschweig. Christian Teich, Fa.: Albanus'sche Buchdruckerei (Ehr. Teich) in Dresden. Conrad Georg Thieme, Fa.: Georg Thieme. Verlagsbuchhandlung in Leipzig. Georg Völcker, Fa.: Karl Theodor Völcker's Verlag und Antiquariat in Frankfurt a/M. H. Welter, Fa.: H. Weiter, läbrairis trauyaiso ot otrangoro in Paris. Victor Zimmer, Buchhandlung in Dresden. Leipzig, den 1. April 1886. Das Centralöureau -es Sörsenvereins der Deutschen Suchhändler. vr. Schmidt. Bekanntmachung. Am 1. April kommen die auf dem Lissaboner Postkongreß Unterzeichneten Zusatzbestimmungen zum Weltpostvertrage, zum Wertbrief- und zum Postanweisungs-Übereinkommen vom Jahre 1878, und zur Postpaket-Übereinkunft vom Jahre 1880, sowie das neu abgeschlossene Postauftrags-Übereinkommen vom 21. März 1885 zur Ausführung. Infolge dessen treten im internationalen Postverkehr verschiedene Änderungen ein in Bezug auf: die Zulässigkeit der Postkarten mit Antwort und der durch die Privatindustrie hergestellten Formulare zu Postkarten; die Er leichterung der Bedingungen für Drucksachen- und Warenproben sendungen; die Zulassung der Eilbestellung; die Zurückforderung abgegangener Sendungen und die Abänderung der Adressen solcher Sendungen durch die Absender auf schriftlichem und tele graphischem Wege; die Erhöhung des Meistbetrages der Wert angabe bei Wertbriefen; die Benutzung des Abschnitts der Postanweisungen zu schrift lichen Mitteilungen, die Einführung von Auszahlungsscheinen, die telegraphische Übermittlung von Postanweisungen; die Zulässigkeit von Rückscheinen bei Postpaketen, die Erwei terung der Gewichtsgrenze für Postpakete, die Zulässigkeit sper riger Postpakete, sowie von Postpaketen mit Wertangabe und mit Nachnahme; die Erhöhung des Meistbetrages für sonstige Nachnahme sendungen; die Einführung besonderer Paketadressen für alle Paketsendungen nach dem Auslande; und die Erweiterung des Postauftragsdienstes mit dem Auslande unter Einführung eines besonderen Postauftragsformulars für alle Postaufträge des internationalen Verkehrs. Über die Einzelheiten der eintretenden Änderungen geben die Postanstalten auf Befragen Auskunft. Berlin ^V., den 26. März 1886. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Stephan. Abänderungen der Postordnung vom 8. März 1879. Auf Grund der Vorschrift im 8 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 wird die Postordnung vom 8. März 1879 in folgenden Punkten ab geändert: 1) Im tz 2,'»Außenseite« betreffend, erhält der Absatz I folgende anderweite Fassung: I. Der Absender darf auf der Außenseite einer Postsendung außer den auf die Beförderung bezüglichen Angaben noch seinen Namen und Stand, bez. seine Firma, sowie seine Wohnung ver-