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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.04.1886
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.04.1886
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18860405
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188604055
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ins Gedächtnis rufen; die beiden Beilagen Da I-syou nnx 8srins und Da Ustits Nnmnu sind jedoch Aquarellimitationen voll Leben und Naturwahrheit in Zeichnung und Farben, und die Rötel- skizze von C. Chaplin, llöts äs seuns Ullis, verdient als Ätzung und Druck gebübrende Aufmerksamkeit. Minder vollendet sind die als Typogravuren bezeichnten und von Bonssod, Valadon L Co. geätzten Blätter, die in der Ärt der Meisenbachschen, resp. Petitschen Autotypieen ausgeführt sind, das Netzkorn aber mehrfach in oft unangenehmer Aufdringlichkeit zeigen. Ohne Angabe des Ätzers, jedoch allem Anschein nach von Gillot hergestellt, sind die beiden Blätter Rosss ä'Uivsr und lla dlult, beides vorzügliche Leistungen und namentlich das letztere von einschmeichelnder Weichheit und überhaucht von zauberischem Duft. Äus dem allen ergiebt sich, daß die Weihnachtsnummer des Uaris illuströ bei aller Be scheidenheit in Form und Farbe eine sehr beachtenswerte Leistung ist. (Schluß folgt.) MiScellen. Vom Postwesen. Änderungen und Erweiterungen der Bestimmungen der Postordnung. — Postkarten mit Antwort sind nach sämtlichen Ländern des Weltpostvereins zu lässig. Von der Privatindustrie hergestellte Postkarten können verwendet werden, wenn sie die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen. Die Drucksachentaxe wird auf Bücherzettel aus gedehnt. Warenprobensendungen dürfen Ängaben in betreff des Gewichts, des Maßes und der Ausdehnung, sowie der verfügbaren Menge der Ware enthalten. Die Zurückforderung abgegangener Briefsendungen und die Abänderung der Adressen solcher Sendungen, auf schriftlichem oder telegraphischem Wege, ist im Ver kehr mit den meisten Ländern fortan zulässig. Für Wertbriefe nach Ägypten, Italien, Serbien und den portugiesischen Kolonieen ist der Meistbetrag der Wertangabe aus 8000 ^ erhöht. Der Abschnitt der Postanweisungen kann künftig zu schriftlichen Mitteilungen benutzt werden, jedoch bleibt diese Vergünstigung vor läufig noch ausgeschlossen im Verkehr mit Großbritannien, den britischen Besitzungen, den Vereinigten Staaten von Amerika, Hawaii und den niederländischen Besitzungen in Ostindien. Tele graphisch können Postanweisungen übermittelt werden nach Belgien, Dänemark, Ägypten, Frankreich mit Algerien und Tunis, Helgoland, Italien, Japan, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich-Ungarn, Portugal und der Schweiz. Die Gewichtsgrenze eines Postpakets, d. h. einer den be sonderen Vorschriften des Weltpostvereins entsprechenden Paket sendung bis zum Gewichte von 3 oder 5 Kilogramm, wird im Ver kehr mit den dänischen Äntillen, Ägypten (über Triest), Montenegro, Niederland und Norwegen auf 5 Kilogramm erweitert, unter Bei behaltung der bisherigen Taxe. Wertangabe ist gestattet bei Postpaketen nach Belgien, Dänemark, Ägypten, Italien, Luxem burg, Montenegro, Niederland, Norwegen, Schweden und der Schweiz; Nachnahmen sind zulässig bis 400 auf Postpakete nach Belgien, Dänemark, Ägypten, Helgoland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden und der Schweiz. Zu den Begleitadressen für Pakete jeder Art nach dem Aus lande, einschließlich Österreich-Ungarns, ist ein auf blauem Kartonpapier neu hergestelltes Formular zu verwenden; Paket adressen der bisherigen Art (auf gelbem Papier) dürfen nur noch zu Paketen nach Orten innerhalb Deutschlands benutzt werden. Postaufträge sind zulässig bis zum Betrage von 1000Frcs., bezw. dem entsprechenden Betrage der Währung des Bestimmungs landes, nach Belgien, Ägypten, Frankreich mit Algerien und Tunis, Helgoland, Italien, Luxemburg, Portugal, Rumänien und der Schweiz. Eine Postanftragssendung darf im internationalen Verkehr fortan mehrere Wertpapiere enthalten, welche durch eine und dieselbe Postanstalt von verschiedenen Zahlungspflich tigen für denselben Absender einzuziehen sind. Zu den Postauf trägen sind besondere, für den internationalen Dienst bestimmte Formulare zu verwenden; das bisherige Postauftrags-Formular bleibt nur noch für den innern deutschen Dienst in Gebrauch. Die Postaufträge sind in gewöhnlicher Weise unter verschlossenem Umschlag und Einschreibung an die Adresse der einziehenden Post anstalt abzusenden: im Verkehr mit Portugal (einschließlich Madeira und Azoren) hat die Adressierung in allen Fällen an das Postamt in Lissabon zu erfolgen. Die Postauftragstaxe ist die Taxe eines Einschreibbriefes von gleichem Gewicht. Von dem Betrage eines jeden eingelösten Wertpapiers wird eine Einziehungsgebühr von 10 L». (10 Cts.) erhoben und bei Übersendung der Postaustrags- summe in Abzug gebracht; die im Bestimmungslande etwa fälligen Stempelgebühren werden gleichfalls von der eingezogenen Summe gekürzt. Wechselproteste werden bei dem Postaustragsverfahren vermittelt im Verkehr mit Belgien, Frankreich, Luxemburg und der Schweiz. Im Postauftragsverkehr mit Österreich-Ungarn und Niederlande bleiben, abgesehen von der Einführung neuer Formu lare, die jetzt bestehenden Bedingungen einstweilen beibehalten; für den Postauftragsverkehr mit Frankreich tritt eine Änderung der z. Z. gültigen besonderen Taxen nicht ein. (Vgl. die amtliche Bekannt machung in heutiger Nummer.) Zur internationalen Litterar-Konvention. — Aus London wird der »Nat.-Ztg.« gemeldet: Im Unterhause erklärte der Präsident des Handelsamts, Mundella, die Regierung habe eine Bill behufs Ausführung der Berner internationalen Konvention eingebracht, welche sich auch auf die artistischen Autorenrechte er strecke. Die Frage, ob eine Bill einzubringen sei, welche die ge samte Autorenrechtsfrage behandle, werde von der Regierung erwogen. Zum Kolportagegesetz. — Von seiten des »Allgemeinen Vereins der Kolportage-Buchhändler im Deutschen Reich« wurde den Mitgliedern des Bundesrates und des Reichstages eine Denkschrift überreicht, welche dem vom Kolportagebuchhandel schwer em pfundenen Druck der einschränkenden Bestimmungen der Gewerbe ordnungs-Novelle vom 1. Juli 1883 lebhaften Ausdruck giebt und mit besonderem Nachdruck bei den mehrfachen Unzuträglichkeiten und behaupteten technischen Unmöglichkeiten der Gesetzesausführung verweilt. Wir werden auf diese Schrift zurückkommen. Personalnachrichten. Carl Albin Haendel ff. — Hochbetagt starb am 30. März d. I. eines der ältesten Mitglieder des Leipziger Buchhandels, Herr Carl Albin Haendel. Der Verstorbene begründete sein Geschäft im Jahre 1842 in Pest, von wo er es 1847 nach Leipzig verlegte. Um den Buchhandel, speciell das Zeitungswesen, erwarb sich Haen del ein besonderes Verdienst durch seine bekannte, höchst sorgfältig bearbeitete Jnseraten-Versendungsliste, welche er in ununterbroche ner Reihe von siebenundzwanzig Jahrgängen bis in die jüngste Zeit herausgegeben hat. Ordensverleihung. — Aus Anlaß der fünfzigjährigen Jubelfeier des Unterstützungsvereins Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülfen wurde von Sr. Majestät dem Könige von Preußen dem langjährigen Vereinsvorsitzenden Herrn Wilhelm Hertz in Berlin der Kronenorden 3. Klasse verliehen.
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