12728 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Fertige Bücher. Otto Liebmann / Verlagsbuchhandlung / Berlin W. 51 Verlag der „Deutschen Iuristen-Zeitung" / Postscheck Nr. 45561 / Verlag der „Deutschen Strafrechts-Zeitung" Soeben wurde nach den Barbestellungen versandt: WÜMWk des vom 29. März 1920 (Reichseinkommensteuer). Von vr.jur. Georg E>trutz, Senatspräsidenten am Reichsfinanzhof, Kgl. Preuß. Wirklichem Geheimen Oberregierungsrat. Brosch M. 19.— ord., M. 14.25 no., M. 13 30 bar in Halbleinen gebunden M. 23.— ord., M. 16.70 bar Freiexempl.: 0,8, wenn bar auf einmal bezogen, » der Einband des Freiexemplars wird berechnet » Infolge der zahlreichen Vorbestellungen hat sich, trotz der Löhe der ersten Auflage, bereits die Zweite, gänzlich unveränderte Auflage erforderlich gemacht, die neben der ersten zur Ver sendung gelangte. S ' Strutz ist der anerkannte Führer auf dem Gebiet der Etnkominensteuergesehgebung. Seine Land ausgabe kauft jeder Steuerzahler, die Steuer behörden und deren Beamte, Zuristen, Rechtsanwälte, Steuerberater. Der Absatz ist unbeschränkt. Selbst kleine Zirmen setzten bereits Partien von 250 Stück und mehr ab durch Vorlage und Bestell Listen bei Be hörden, Firmen und Privaten. « Loher Verdienst! Bedingt nur einzelne Stücke! LwLLe/r vom 22m ^7/r- Lc^e/r „O/e /^Tra/rr- ll/rc/ /n ^ ive/r/r tkre 6^/a55e/r Oie Oeuischen Finanz- und Gteuergesche in Einzelkommentaren Lerausgegeben unter der Leitung von Reichsfinanzminister a. D. 6. Schisser Soeben wurde Lieferung l versandt von: Band 3: vom 24. Dezember 1919 MM« MsIUWMimme» Zweite, gänzlich Neubearbeitete und vermehrte Auflage Bearbeitet von Or. Johannes Popih, Geh. Regierungsrat, Ministerialrat im Reichsfinanzministerium l. Lieferung, bei Verpflichtung zur Abnahme des ganzen Werkes, M. ZZ.— ord, M. 24.75 no., M. 2Z.IV bar. Bei Subskription auf das Schifferfche Sammelwerk M. 28.— ord., M. lg.60 bar. Gesamtpreis des Werkes, das noch vor der Ver anlagung vollständig vorliegen wird, etwa M 8V.—, aeb. etwa M. 9V.—. Bei Subskriplion auf das Schifferfche Sammel werk etwa M. b8.—, geb. M. 78.— 11/10, wenn bar auf einmal bezogen. Popitz ist der Vater und Referent des Gesetzes, sein großes Erläuterungswerk maßgebend für Behörden und Steuerzahler. Da im Ja nuar l921 die erste allgemeine Veranlagung erfolgt, ist gerade jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen zur Vorlage bei Industrie- und Landelsfirmen lbesonders der Luxus waren, Importeuren, Expor- teuren), Banken, Landwirten, Ärzten, Schriftstellern, Künstlern, Rechtsan wälten, Steuerberatern, Bücherrevisoren und deren Verbänden, vor allem bei den Steuer behörden und deren Beamten.