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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.10.1855
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- Erscheinungsdatum
- 29.10.1855
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- Deutsch
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1902 136 Nichtamtlicher Theil. Henry Colburn. Der Llorning rldvortiser widmet einem der berühmtesten Lon doner Verleger, Henry Colburn, der kürzlich in vorgerückten Jahren mit Tode abgegangen ist, folgenden ehrenvollen Nachruf, den wir dem Mag. f. d. Lit. d. Ausl, entlehnen: „Colburn war ein Kauf mann ersten Ranges unter Gentlemcn und ein Gentleman ersten Ranges unter Kaufleuten. Fast alle ausgezeichnete englische Schrift steller neuerer Zeit, namentlich im Fache der Belletristik, sind unter seinen Auspicien vor das Publicum getreten, und kein einziger hat sich über ihn beklagen können, wahrend er selbst Ursache hatte, sich über viele von ihnen zu beklagen, obgleich er cs nie that. Colburn gehörte nicht zu jenen Buchhändlern, die ihren Wein aus den Schä deln der Schriftsteller trinken und die den Dichter Campbell zu dem Ausspruch veranlaßten, daß Napoleon durch Hinrichtung eines Buch händlers sich ein unsterbliches Verdienst um die Menschheit erwor ben habe. Es ist merkwürdig genug, oder vielmehr ganz natürlich, daß seine Freigebigkeit ihm am Ende Gewinn brachte, denn trotz ungeheurer Verluste war er immer wohlhabend und starb als reicher Mann. Bulwer, Disraeli, Hook, Marryat, Banim und Andere, bis zur Veteranin der Literatur, Lady Morgan, hinauf, die ihn tief betrauert, wurden durch Colburn der Welt bekannt, und obgleich in seinen eigenen Angelegenheiten so sorglos, daß ihn der Komiker Poolc in seinem „ksul krzd' unter dem Namen Sic Hurry Scurry auf die Bühne brachte, war er doch ein Muster von Genauigkeit und Umsicht, sobald die Interessen seiner Clienten auf dem Spiele stan den." In der englischen Literatur wird Colburn auch durch das von ihm um das Jahr 1820 gegründete (jetzt von Ainsworth redi- girte) New Nontbl^ LIsgariiio fortleben, welches, obwohl es seitdem in die Hände eines anderen Verlegers übergegangen, noch immer seinen Namen trägt. Interiiationaleö Gesetzbuch über das industrielle, artistische und literarische Eigenthum. Unter dem vorstehenden Titel*) haben die Herren I. Pataille und A. Huguet in Paris so eben eine Zusammenstellung aller in dieser Hinsicht bestehenden gesetzlichen Anordnungen des In- und Auslandes herausgcgcben. In Frankreich genießen bekanntlich auch die Musterzeichnungen der Fabrikanten den Schutz der Gesetze gegen mechanische Nachbildung; deshalb also die Bezeichnung „propriete industrielle". Die Industrie ist darum wahrscheinlich im Titel des Buches vorangestellt, weil dasselbe wohl unter Kaufleuten und Fa brikanten einen größeren Absatz, als unter Schriftstellern und Künst lern, zu erwarten hat- Das Handbuch zerfällt in zwei Abtheilungen, von welchen die erste die französische Gesetzgebung, unter Mitthei lung der betreffenden Gesetze, Verordnungen, Dekrete und gerichtli chen Verfügungen, umfaßt; die andere Abtheilung beschäftigt sich mit der diesfallsigen Gesetzgebung des Auslandes und bringt den Text aller internationalen Verträge Frankreichs mit anderen Staaten in Betreff von Erfindungs-Patenten, literarischen, dramatischen und musikalischen Erzeugnissen, Muster-Zeichnungen, Modellen, Fabrik zeichen, Stempeln rc- (Mag. f. d- Lit- d. Ausl.) Büchervcrbot in Preußen. Das in Breslau bei C. Dülfer kürzlich erschienene Werk: Gillet, Falk's Abschiedspredigt und die Geschichte- 2 Ab theilungen ist auf Antrag des kbnigl. Staats-Anwalts mit Beschlag belegt worden. *) Code International de la propriütü industrielle, artistigue et literaire. Ouide pratigue des inventeurs, anteurs, cvmpvsiteurs, ar idste» et kabricants kran^ais et etrangers, gar I. llataille, avocat, et .V Ouguet. llaris, 1855. A n z e i g e b l a t t. (Inserate von Mitgliedern des Börsenvcreins werden die dreigespaltenc Petit-Zeile oder deren Naum mit 5 Pf. sächs., alle übrigen mit 10 Pf. sächs. berechnet.) Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. (13254.) kösneclc, den 15. Oktober 1855. k. k. Hierdurch beebre leb inlob, Iknen anru- reigen, dass icb naob erlangter Ooncession 8eitens der üerLoglicb Neining'scben Iterie rung neben meiner llnobbandlnnA in Oers, auk diesigem klatre (in Nittkeiiaskme des Herrn Lucbdruclcereibesitrers Oerold bier) ein Ikilmlgescbäkt unter der b'ii'ma: kllvd- ullä ülllsikllützlllidllälull^ von ls. Xuiiit.2 erriobtet bade; es bsdsrk fsdoob Ihrerseits keiner HrdünnnA eines besonderen Konto, sondern bitte lob , alles kür dis I'irms in ! ?ösneek Sestimmts snk Konto meiner llsndlnnA in Oers Ln tragen. Lösneclc, eine bückst gewerbreiobe und vvoklkabende 8tadt von circa 5000 blinwobnern mit tbeiiweis sebr ergiebiger'Umgegend, ist ein noob unbebautes steld und verspricht eine neue ^brugsguelle kür die Verlagsgesobäkte Lu werden; dass !ok weder kdelsz noob IVlübe sparen werde, diese Lbrugsguelle LU einer lobnenden kür 8ie LU inaoben, glaube ick Iraum erst versickern Lu dürken. I8ovasendungen kür das Oescbäkt in Lös- neclc muss icb mir vorläufig unbedingt ver bitten , dagegen ersucbe icb aucb kür dort um Ausendung von Circularen, VVablLetteln, Lrospecten etc. 8elbstverständlicb bat die 4. 6. klitt- ler'sobe lluekbsndinng (Herr V. Vo g el) in b-eiprig die Oüte gekabt, die Oonunission aucb kür das b'ilialgesckäkt in kösneclc Lu Lbernekmen. Au Inseraten erlaube icb mir gleichzeitig die im Verlag des Herrn Oerold bier erschei nenden Llätter kür Lüsneclc und Aiegenrüclc Lu empkeblsn. (^.uklage 700. — Insertions geb. 1 8^/( ä gesp. Aeile. — Leilagen mit Ikirma gratis.) Vcbtungsvoll ergebenst II. ILniiil«. si3255.s Verlags-Offerte. Den Herren Verlags-Buchhändlern em pfehle ich unter günstigen Bedingungen zum Verlage: 1) Der Handwerker als Buchhalter, oder die Buchführung für Handwerker und Ladengeschäfte ohne Hülfe eines Lehrers in 3 Stunden theoretisch und praktisch zu erlernen nebst 36 Geschäftsbriefen rc. 2) Die Buchführung für Waaren-bmgros- Wechsel-Fonds-Commissions- Geschäfte in deutscher und französischer Sprache. Für Frankreich und Deutschland bearbeitet. 3) Die Gesammt - Handelswissenschaft, enthaltend: die Geschäfte des Handels, der Schifffahrt, der Manufakturen, Künste und des Finanzwesens, die Handclsgeographie, die Wechselkunde, Staatspapierkunde, Münz-, Maaß- und Gewichtskunde, die Waarenkunde, die verschiedenen Buchführungen, die Correspondcnz, die deutsche Sprache, das Wechselrecht, Handelsrecht, das kaufm. Rechnen, die Comptoirarbciten rc. rc. Unter Mitwirkung mehrerer Gelehrten. S. Lvwliisohii, Lehrer der kaufm. Wissenschaften in Potsdam.
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