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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.08.1853
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.08.1853
- Sprache
- Deutsch
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1291 1853.^ mindestens ein Jahr verflossen ist", dürfte vielleicht in spälern Ausführungen der Behörde anheim zu geben sein. Berlin, den 15. August 1853. Julius Springer. Eingabe an den Herrn Generaldirector der Steuern. Das Gesetz wegen Erhebung einer Stempelsteuer vom 12. Juni 1852 giebt mir zu nachstehender gehorsamster Anfrage Veranlassung. Nach Z 1 des Gesetzes sollen die daselbst all a) und b) bezeichnctcn im Jnlande und außerhalb des preußischen Staates erscheinenden Blätter der Stempelsteuer unterliegen und zwar die letzteren: sofern sie in Preußen gehalten werden. Es ist hiermit nicht zweifellos ausgesprochen, ob die Steuer der außerhalb Preußen erscheinenden Blätter nur während der Zeit ihres Erscheinens treffen soll, oder ob auch, wenn beispielsweise von einem außerhalb Preußen erscheinenden stempelpflichtigen Blatte, im dritten Quartal 1853 das vierte Quartal 1852 bei einem preußischen Buchhändler bestellt wird, dieser für das längst abgelaufene vierte Quartal 1852 die Stempelsteuer rcsp. anzu melden und zu entrichten hat. Die Frage dürfte in der That sowohl nach dem Sinne des Gesetzes als auch nach dessen Wortlaut einigem Bedenken unterliegen. Das wesentliche Kriterium des besteuerten Gegenstandes ist dessen Perio- dicität im Erscheinen, und es sind die in länger als cinmonatlichen Fristen erscheinenden Blätter nicht steuerpflichtig. Das Gesetz spricht außerdem von den Blättern, welche in Preußen gehalten werden. Es leistet nun aber der, welcher von einem, während des Erscheinens steuer pflichtigen Blatte ein längst abgelaufenes und erschienenes Quartal oder einen früheren Jahrgang kaufen will, gerade auf das besteuerte pcri odische Erscheinen Verzicht und es kann im gewöhnlichen Sinne das „ein Blatt halten" auch nicht von einem gekauften älteren Jahr- gange eines Blattes gesagt werden : „der Jahrgang wird gehalten"; man pflegt hierunter gerade die Anschaffung während des Erscheinens zu verstehen. Die Sache hat in den buchhändlcrischen Kreisen bezüglich der außer halb Preußen erscheinenden Blätter zu Bedenken Veranlassung gegeben und Ew. Hochwohlgeborcn werden meine Bitte, um eine geneigte Declaration des Gesetzes, bezüglich des angeführten Punctes, gerechtfertigt finde». Schon zur Zeit des Bestehens der Zeitungsstcmpelstcucr nach dem Gesetze vom 7. März 1822, ist anerkannt worden, daß nur neue, nicht aber auch alte Zeitungen der Stempel-Abgabe zu unterwerfen sind. Das Gesetz vom 12. Juni 1852 enthält keine Bestimmungen, welche jener Annahme entgegen stehen, vielmehr ist im Z 1 die Pcriodicität des Erscheinens als Bedingung der Steuerpflichtigkeit der Blätter aufge stellt. Wenn gleich es sich nun nach Ihrer Vorstellung vom 1. d. Mts. um das Einbringen auswärtiger, periodisch erscheinender Blätter handelt, so ist doch die Frage, ob solche Blätter steuerpflichtig sind, wenn sie nicht bei ihrem Erscheinen, sondern erst längere Zeit nachher, in Heften gesammelt, eingehcn, nach denselben Grundsätzen zu beantworten. Es wird daher auch kein Bedenken getragen, nachzugeben, daß, wenn der Eingang an sich steuerpflichtiger auswärtiger Blätter erst dann vor sich gehen soll, wenn sie den Eharacter neuer Zeitungen verloren haben, deren Eingang o h n c Ent ri ch tun g d er Z ei tun g sstc ue r er folgen darf- Als alte Zeitungen werden sich in diesem Sinne aber nur diejenigen anschen lassen, bei welchen seit dem Tage ihres Erscheinens minde stens ein Jahr verflossen ist. Berlin, den 10. August 1853. Der Ritter des Rothstifts. So darf man wohl den Verfasser des Artikels: „Auch zur Re form-Frage" in Nr. 101 dieser Blätter begrüßen, mag er nun dafür aus blinder Verehrung oder aus Egoismus streiten; denn die Gründe, die er anführt, wenn man überhaupt seine Redensarten so nennen will, sind der Art, daß ein in der süddeutschen Commissions-Angele genheit unparteiischer Beurtheiler sich fragen wird: Jst's möglich mit Umgehung aller schon hundertmal besprochenen und begründe ten Klagen über die hohen Spesen des süddeutschen buchhändlcrischen Verkehrs und seine Langsamkeit des Transports (Belege dazu ist fast jede Handlung im Stande zu liefern) so unvernünftig zu radotiren. Warum und wozu die Thatsachen von Neuem aufzuzählen. Sic häu fen sich wöchentlich und sind und bleiben für den Geldbeutel eine Plage und verursachen den Kunden vis-ü-vis, durch das lange Aus bleiben der Bestellungen, häufig Verdruß, ja sogar Nachthcilc. Gott Lob, cs hat sich schon Vieles im Buchhandel verbessert, und was sonst noch von den Ucbclständen darin wcgzuschaffcn ist, geschieht doch; wenn auch nur langsam und allmälig, und Leute wie der Ritter des Rothstifts müssen zuletzt auch ihren langen Zopf abschnei- dcn lassen. Ich verweise nur auf die Einführung der Nechnungsmünze in preuß. Courant, die, so viel mir erinnerlich, durch die FirmaBrock haus cingcführl worden ist, und jetzt als Norm existirl. In diesem Sinne sprach ich in meinem früheren Artikel von einem Hirten für die Anbahnung eines verbesserten süddeutschen Commissionswcscns, und konnte dies um so mehr, als der Pfarrer auf der Kanzel diese Parabel gebraucht. An Ironie Hab' ich nicht gedacht, und meine Darstellung läßt solche Deutung gar nicht zu. Derjenige, der die Macht hat, die Reform zu Stande zu bringen, wird dies trotz der Opposition des Rothstiftsrittcrs auch vollführen. Ein Ochs, Wiedas Sprichwort sagt, ist aber nur derjenige, welcher sich gegen das Bessere abspcrrt, und bleibt cs jedem unbenommen, sich als solcher weiden zu lassen. — vixi. Bruchstück aus einer noch «»gedruckten „Sammlung von Original-Musterbriefen deutscher Buchhändler, für die Zöglinge dieses Standes." „Wenn Ihnen aufdcrRcmiltendcnfactur vielleicht die Bemerkung nicht gemacht worden, daß diese Bücher auf der hiesigen Polizci- Dircction (Büchcr-Censur) ausgeschnitten und durchgelesen worden, so hole ich das hiermit nach und bemerke Ihnen, daß wenn Sic nicht geneigt sein sollten, solche in dem Zustande, wie Sie mir von dort zugckommcn, zurückzunehmcn, ich sic makulirc und Ihnen keinen Kreuzer Ersatz dafür leiste." „Dies meine einfache Erklärung; ich habe Sie nicht aufge- fordcrt*), mir das Zeug einzuschickcn; durch unverlangte Zusendung war mir ohnedem das unnöthig ausgegcbcne Geld für Porto und Mauth aus der Tasche gestohlen- jetzt auch noch die Schrei berei dazu — sehr angenehm!!" Prcßburg, den I. Juni 1853. C. F. Wigand. *) Hr. W. wünschte lt. Schulz' Adreßbuch 1852 Novitäten unver langt, das Zeug war ihm also nicht unverlangt zugesandt! M i S c e l l c. Als einen Beweis von der wachsenden Theilnahme, deren sich die deutsche Literatur in Amerika erfreut, theilen wir nachträglich mit, daß sich im Machest von Putnam's Monthly Magazine, der gegenwärtig am weitesten verbreiteten amerikanischen Monatsschrift, außer dem regelmäßigen Bericht über die neusten Erscheinungen der deutschen Literatur, auch eine Ucbcrsetzung von E. T-A. Hoff- man's bekannter Katzcnfuge befindet. (Atlant,«.) Ehrenbezeugung. Seine Majestät der König von Hannover haben geruhet, Herrn Victor Lohse, Mitbesitzer der Universitäts-Buchhandlung von Damian L Sorge in Gratz, für die Ueberrcichung des in deren Verlage erschienenen Werkes „Wclden's Episoden aus meinem Leben" Ihr Allerhöchstes Wohlgefallen ausdrücken und eine höchst werthvolle Brillantnadel mit der königlichen Namens chiffre, als ein Zeichen Ihrer besonderen Anerkennung, zustellcn zu lassen. 188*
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