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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.07.1860
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.07.1860
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18600723
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M 92, 23. Juli. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 1479 Sauerländcr'S Verlag in Frankfurt a. M. 5634. Forst-u. Jagd-Zeitung, allgemeine. Hrsg. v. G. Heyer. Supple mente. 2. Bd. 3. Hft. hoch 4. *28 N-f Schlesier in Potsdam. 5635. Kriegsheer, das König!. Prcuß.. in der neuen Benennung seiner Tcuppcntheile. Seine Eintheilg. u. Standquartiere gemäß der neuen Organisation rc. gr. 8. Geh. baar *2 N-f Schmidt in Döbel». 5636. Bormann, F. A., Besprechung der I)r. Schreber'schen Schrift: „Ein ärztlicher Blick in das Schulwesen" m. besond. Berücksichtg. d. Turnens in der Volksschule. 4. In Comm. Geh. 3 N/ 5637. Freimaurer-Orden, der, u. sein Einfluß auf die Rechtspflege. Von e. Laien. Ler--8. In Eomm. Geh. * 5638. Zapff, K. C-, Christ, halt' deinen Leib keusch. Predigt. 8. In Comm. Geh. 3 N-t Schöningh in Paderborn. 5639. Caballero, F., ausgcwählte Werke. 10. u. 1i Bd. A. u. d. T.: Clcmencia. Ein Sittenroman. Deutsch v. L. G. Lemckc. 8. Geh. 1 ^ 18 N-i Schropp'schc Landkartenh. in Berlin. 5640. Lurte , ropoz-rspkiscde, vom preuss 8taute m. bünsekluss <i.^n- bsltiscken u. Hiüringisoden Hiiixier. Oestlicksr fl'iieil. 8ect. 276. Xpkrst. k'ol. In Oomm. *'I2^> ln kalt: Lrturt. W. Schnitze in Berlin. 5641. Prochnow, J.D., Etwas für's Haus u. für'sHerz. gr.8. In Comm. Geh. baar * ^ Schulzc'sche Buchh. in Celle. 5642. Habenicht, H., Predigt gehalten am Sonntage Jnvocavit 1860 zu Celle. 8. In Comm. Geh. *3VsN<^ Strack in Bremen. 5643. Breusing, A., Steuermannskunst. Mit: Nautische Hülfstafeln. : gr. 8. Ged. *5^ Vclbagc» Sc Klasing in Bielefeld. 5644. Bibclwcrk, theologisch-homiletisches. Bearb. u. Hrsg. v. 2- P. Lange. Des Neuen Testamentes 4. THI. Ler.-8. Geh. * 1 ^ 16 N-f Inhalt: Da« Erangcliun, nach Johanne«. Thcologisch.hemiielisch bearb. r. I. P. Lange. Violet in Leipzig. 5645. Wolfram, L., deutsches Echo, die tägliche Umgangssprache gebil deter Deutschen. dinuvesu oonrn <Ie eon versstio» aUemanäe. Avec un voondulairs evmplet, arrsngv psr K. üondi-.älilcoss)-. 8. 6ek. *16?1/; xeb. * Voigt in Weimar. 5646. Cnyrim, A., das Einmachcn der Früchte u. Beeren, sowie die Ge winne der Frucht- u. Beerensäfte, der Gelees :c. nach dem neuesten Verfahren. 8. Geh. Vs -? 5647.1611^, L., <Ii« 1t!rns>>ru»j;sveriiiiltni«ss in <ier kflanronvvsit. iVIit llüclcsiekr gut llie l-snilveirtbsclinst populär 6nrge»t«IIt. gr. 8. 6ei>. 1 5648. Handbüchlein des guten Tons u. der feinen Lebensart. Ein neues Complimentirbüchlein. 0. Ausl, umgearb. von L. v. Alvenslebcn. 12. Geh. U 5640. Jasmund, R., das Buch der Fortschritte f. Schlosser, Grob- u. Zeugschmiede. 8. Geh. I 5650. Schauplatz, neuer, der Künste u. Handwerke. 76. u. 153. Bd. 8. Geh. 2^^s Inhalt: 78. Nordenburg, I., die Ventilatoren u. deren Anioen. düng auf praktische Zwecke. > 15g. Schmidt, E. H., da« deutsche Bäckerhandwerk im 2 1880. 2. Ausl. ^ 5651. Leitsvkrikt, nligemeine pknrmsceudisrke. Hrsg. v. IV. ^rtu». 9. 86. 4. HO. Oer Annren I-'olge 36 Hkt. gr. 8. ^ Wagner in Leipzig. 5052. Licdcr-Sammlung f. Volksschulen. Zunächst f. die Volksschulen d. Fürstenth. Schwarzburg-Rudolstadt. 2. Stufe, gr.8. Rudolstadt. Geh. 6 N-f Wcnglcr >n Leipzig. 5653. Marggraff, H., Hausschatz der deutschen Humoristik. 10. Lfg. gr. 8. Geh. * >/s L>. Wigand in Leipzig. 5654. Pogüdin, M., politische Briefe aus Rußland. Aus der russischen Handschrift übersetzt. 8. Geh. 1 O N-f N i ch t a m t l i Rcchtsfälle. Berlin, 11. Juli. Beim Criminalscn at des k. Ka m - mcrgerichks kam gestern die Anklage wegen Nachdrucks gegen den Buchhändler und Buchdruckcreibesitzer Eugen Trowitzsch in zweiter Instanz zur Verhandlung. Der Theaterdichter Kali sch hat bekanntlich dem Buchhändler Behrend Hierselbst mittelst Vertra ges den Verlag der von ihm verfaßten Couplets aus den Possen, darunter u. a. auch „Doctor Peschke" und „Berlin wie es weint und lacht" übergeben. Aus diesen Possen hatte der Angeklagte Trowitzsch für die bei ihm erscheinende Liedersammlung und zwar auf Bestellung von Drchorgelspielcrn vier Couplets gedruckt. Der Buchhändler Bchrend erachtete dies als einen strafbaren Nachdruck, denuncirte gegen Trowitzsch und beantragte zugleich eine Entschädig ung von 500 Thlr. DerAngeklagte bestritt, daß Nachdruck vorlicge, weil die dem Behrend in Verlag gegebenen Werke noch gar nicht erschienen waren, als er die Couplets habe drucken lassen. Der lite rarische Sachverständigen-Verein gab sein Gutachten dahin ab, daß die bei Trowitzsch gedruckten Couplets zwar in der Reihenfolge der Verse abweichcn, daß sie aber dennoch als Nachdruck des im Beh- rend'schcn Verlage erschienenen Werkes betrachtet werden müßten, da auch das Manuskript eines Theaterdichters gegen Nachdruck geschützt sei; die vier Couplets aber seien unstreitig geistiges Eigenthum des vr. Kalisch. Dagegen erkannte der Sachverständigen-Verein an, daß Behrend in diesem Falle eigentlich garnichts, höchstens aber cher Th eil. 10 Thlr. an Entschädigung zufordern habe. Der ersteRlchter sprach das Schuldig über den Angeklagten aus, und verurtheilte ihn zu 50 Thlr. Geldbuße, evcnt. 3 Wochen Gefängniß und ConsiScalion der vorsindlichen Exemplare der betr. Couplets, verwies dagegen den Buchhändler Behrend mit seinem Entschädigungsanspruch auf den Civilweg (Börsenbl. Nr. 35.). Gegen diese Entscheidung hat so wohl der Staatsanwalt, wie auch der Angeklagte appcllirt, der Er- stere, weil nicht auf eine Entschädigung des Behrend auf Höhe von 10 Thlr. erkannt worden, der Angeklagte, weil er nicht fceigespro- chcn worden. Der Staatsanwalt führte zur Rechtfertigung seiner Appellation aus, daß das Kammergericht bereits in einem früheren Falle angenommen habe, daß der Strafrichter verpflichtet sei, in Nachdrucksfällen mit der Strafe zugleich eine Entschädigung für den Verletzten festzusetzen. Da nun der literarische Sachverständigen- Verein eine Entschädigungssumme von 10 Thlr. normirk habe, so beantrage er, bas erste Erkenntniß durch Festsetzung der Entschädig ungssumme zu ergänzen. Der Vertheidiger bestritt zunächst zur Begründung der Appellation des Angeklagten, daß überhaupt ein durch das Gesetz gegen Nachdruck geschütztes Object vorliege, denn viele gewichtige Stimmen erachteten derartige Possen gar nicht für Geistcsproducte, da zu einem gewissen Werthe derartiger Products erst Musik, Dccoration und Darstellung gehöre. Ferner habe, als der Angeklagte die Couplets druckte, kein durch den Nachdruck ver öffentlichtes Werk, nicht einmal ein Manuscript Vorgelegen und der 209 '
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