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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.09.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-09-23
- Erscheinungsdatum
- 23.09.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1920
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eia- N Die ganze Saite umfaßt 3SS viarg^paltene Doti^aLen, die 1 ' ' rr Seile oder darsn Raum kostal 2.25 Mk.: Mitglieder das ; N DSrsenvereins zahlen für eigen« Dnzaigen 75 >ps. f. d SeS«. < lisder im N 6.2b- M.. arS halb- N mit 4- Pf. die ^ Erscheint roeretSglich^Sezugsprais im^vitgliadsbaitrag eia- od^c ^r«h Kreuzband, aa Ri^tiätglieder in diesem F^lle ;; f. M^tmitgl. 180 M.. 35-M--5-M 25^. T.-S. Dell, werden gegen 7.5S Mark Anschlag für jedes Exemplar. ZZ nicht aagenommen. ^ Seidaeseit. ErfRllungsort »st Leipzig. ^ Rationierung d.DSrsenblattraumes. sowie Preissteigerungen, auch ohae besond.Mitteilung im Einzelfall jederz. Vorbehalten. A Nr. 2l5 (R. 139). Leipzig, Donnerstag den 23. September 1920. 87. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Die Reorganisation des österreichischen Buch-, Kunst- und Musikalienhandels. Eine Denkschrift') von Carl Junker. Die vollständige Veränderung der staatlichen Grundlagen, sowie die schon erfolgt« und noch in Aussicht genommene Ver änderung der gesetzlichen Bestimmungen, die den Buch-, Kunst« inid Musilalienhandcl betreffen, endlich die Veränderungen in den wesentlichsten Fundamenten des Aufbaues des deutschen Buch handels überhaupt zwingen den Buch-, Kunst- und Musikalien handel in Österreich, auch seine Organisation wesentlich zu ver ändern. Österreich ist ein kleines Land geworden, das selbständig kaum bestehen kann. Die einzige naheliegende und wünschens werte Lösung seiner Existenzfrage, der Anschluß an das Teulsche Reich, ist durch die Bestimmungen der Friedensverträge voriäusig unmöglich, und selbst wenn er erfolgen wird, so wird es noch einer langen Zeit bedürfen, bis die junge Republik auch organisch mit dem Reiche verwachsen sein wird. Andererseits besteht trotz aller Politischen Veränderungen zweifellos ein mindestens kul tureller Zusammenhang insbesondere zwischen der einstigen Reichshauptstadt Wien und den neugegründeten Nationalstaaten. Aus diesem Grunde werden die bnchhändlerischen Beziehungen der Nationalstaaten zu Wien auch noch lange nicht ganz gelöst werden können. Die durch die erschwerten Lebensbedingungen hervorgerufe nen chaotischen Zustände haben ferner in der letzten Zeit begreif licherweise dazu geführt, daß allenthalben kleinere Gruppen den Schutz ihrer besonderen Interessen selbst in die Hand genommen haben, und diese Dezentralisation der Organisation, zumal da es sich im Wesen immer wieder um dieselben Subjekte handelt, bringt einerseits gewisse Reibungen, andererseits ein unfrucht bares Nebeneinanderarbeiten, eine Verschwendung der Arbeits kräfte, mit denen heute mehr denn je gespart werden sollte, mit sich. Eine durchgreifende Reform der Organisation ist daher ein dringendes Gebot. Die wichtigsten Tatsachen, die bei einer solchen- berücksichtigt werden müssen, sind folgende: 1. die Restriktion des Staates; 2. das unleugbare Bedürfnis der neugegründeten National staaten, einen gewissen Zusamnienhang mit dem österreichischen, insbesondere Wiener Buchhandel aufrechtzuerhalten; 3. die bevorstehende Aufhebung der Konzession; 4. das neuerstandene Verlangen nach Schutz besonderer In teressen innerhalb 1>es Buch-, Kunst- und Musikalienhandels über haupt. Dl« nachfolgende» Ausführungen sind mit Rücksicht auf die gegenwärtig« Papiernot so kurz als mögltch gehalten. Sie sind das Er gebnis vlellähriger Erfahrungen und langer Überlegung, sowie wieder holter Rücksprachen mit den hervorragendsten Vertretern des Buch-, Kunst- und Muslballenhandcls nicht nur in Wien und den gröberen Orten Österreichs, sondern auch mit vielen, deutsche Literatur führenden Buchhändlern in den verschiedenen Tellen der Tschecho-Slowakei, in Ungarn, Polen »nd in den Rumänien, Mgoslavien und Italien zugc- failcnen Gebieten der einstigen österreichisch-ungarischen Monarchie. Die neue Organisation wirb daher folgende Hauptforderun gen zu erfüllen genötigt sein. Sie wird 1. eine extensive sein müssen, um alle Betriebe, die sich innerhalb Österreichs mit dem Handel von literarischen und artistische,, Erzeugnissen und deren sonstigem Vertriebe beschäf tigen, restlos zu umfassen; 2. eine intensive, um die Interessen der wirklichen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler nach ihren verschiedenen Richtungen hin nachhaltig und dem Geiste der Zeit entsprechend, möglichst autonom und demokratisch, schützen zu können. Diese soll dann auch ermöglichen, die Verbindungen mit dem Ausland aufrechtzuerhalten. Zur Erreichung der extensiven Organisation bildet die Ge- wdrbeordnung eine äußerst dankenswerte Basis. Im gegen wärtigen Österreich besteht eine eigene Genossenschaft für den Buch-, Kunst- und Musikallenhandel eigentlich nur in Wien; cs ist die bereits 1806 gegründete Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler. In St. Pölten gehören zwar die Buchhändler einer eigenen Genossenschaft air, in welcher sie aber mit den Buchdruckern verbunden sind. In allen anderen Orten Österreichs sind die Buch-, Kunst- und Musikalienhändler in mehr oder minder allgemeinen Gewerbegenossenschaften, zumindest in die Handelsgenossenschaften inkorporiert, und nur in Graz bilden sie eine eigene Sektion des dortigen Handelsgremiums. Die veränderten Verhältnisse lind insbesondere die in Aussicht ge nommene Aufhebung der Konzession wird jetzt schon eine starke Vermehrung der Vertriebsstcllen literarischer und artistischer Er zeugnisse zur Folge' haben. Diese zu erfassen und ganz chao tisch« Verhältnisse zu verhindern, ist nur auf eine Weise möglich: daß alle, welche sich mit dem gewerbsmäßigen Vertriebe von Artikeln des Buch-, Kunst- »nd Musikalienhandels beschäftigen, in landschaftliche F a ch g c n o s s e n s ch a f t c n. znsaimnengefaßt werden. Die Wiener Korporation wird sich daher zu einer Nie derösterreichischen erweitern, und alle zum Buch«, Kunst- und Mnst- kalienhandel, wenn auch als Nebenbeschäftigung, berechtigten Personen in den einzelnen Ländern werden nach dem Muster dieser Korporation sich zusammenschließen müssen. Es werden daher in Linz für Oberösterreich, in Salzburg für das Land Salzburg, in Innsbruck für Tirol, in Bregenz oder Feldkirch für Vorarlberg, in Klagenfurt für Kärnten, in Graz für Steier mark, gegebenenfalls in Oedenburg für das neuanzuschlietzende Gebiet, eigene Genossenschaften errichtet werden müssen. Da die Gewerbeordnung die Inkorporierung desjenigen, der eine Berechtigung zu einem wenn auch teilweisen Vertriebe von Artikeln des Buch-, Kunst- und Musikalicnhandels anstrebt, in die zuständige Genossenschaft noch vor Erwerbung der ent sprechenden Berechtigung vorschreibt, so ist bei einer derartigen Organisation di« restlose Erfassung aller diesen Zweig des Gewerbes betreibenden Personen sichergestellt. Die so geblldeien ^Fachgenossenschasten hätten sich dann zu einem eigenen Gc- nossenschaftsderband, den die Gewerbeordnung eben falls vorsieht und verlangt, zusammenzuschließen. Während die vorstehend beschriebene extensive Organisation es «riitöglichen wird, alle Betriebe zu umfassen und dadurch eine gewisse Ordnung zu gewährleisten, wird eine andere, wie ich sie 1137
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