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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.12.1873
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1873-12-17
- Erscheinungsdatum
- 17.12.1873
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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291, 17. December. Nichtamtlicher Theil. 4729 Frage von der Existenzberechtigung des neuen Blattes kommen sie nicht in Betracht. Im Ganzen genommen, hat die Probcnummer nicht auf uns den Eindruck gemacht, als ob die Fülle des Stoffs den Herausgeber in Verlegenheit gesetzt habe. Bedenken wir aber, daß er auf fremde Zufuhr gänzlich verzichtet hat, so dürfen wir wohl mit Spannung erwarten, wie er sich, „falls dem Unternehmen nicht ein allzu frühes Ende bereitet wird", aus eigener Kraft erhalten kann. Fließen die Quellen nicht allzu reichlich, dann lesen wir wohl eines Tages im Börsenblatte in der Rubrik „Gesuchte Bücher u. f. w.": „Die Expedition des Buchhändler-Magazins in Leipzig sucht: Nebe, I. A., über die Gefahr, sich auszupredigen. Leipzig 1809." I- R. Das Meßagio. VII. *) Indem wir uns der von den Berliner Handlungen veröffent lichten Erklärung vom October d. I. anschließen, erklären auch wir, daß wir vom Jahre 1874 an unfern Verlag nur unter der Be dingung liefern, daß der uns zukommende Saldo zur Ostermesse ohne Abzug des sog. Meßagios gezahlt werde. Von Ostermesse 1875 an werden wir nur diejenigen Beträge gutschreiben, welche in der Messe wirklich an uns gezahlt werden. Braunschweig, den 10. December 1873. Harald Bruhn. — Joh. Heinr. Meyer. — C. A. Schwetfchke L Sohn (M. Bruhn). — Friedr. Vieweg L Sohn. — George Westermann. — Friedrich Wreden. VIII. Außer den Unterzeichnern der Berliner „Erklärung" gibt es hier noch 112, zum Theil recht vollwichtige Verlagsfirmcn, wie z. B. Bazar-Aetien-Gescllschaft, Bcsser'fche Buchh., Dümmler's Vertagst)., F. Duucker, F. Ebhardt, Th. Ehr. Fr. Enslin, R. Gaertuer, A. Gold schmidt, Grote'sche Vertagst)., G. Hempel, F. A. Herbig, F. Lipper- heidc, Nicolaische Vertagst)., D. Reimer, G. Reimer, I. Springer's Verlag, Wicgandt L Grieben, Wicgandt-Hempel L Parey, Winckcl- mann L Söhne, welche jene „Erklärung" nicht mitunterzeichncten. Es wäre wohl interessant zu erfahren, weshalb diese Firmen dies nicht gethan haben, oder ob sie vielleicht — gleich mir — für nicht maßgebend genug erachtet worden sind, zu der Versammlung vom 28. November eingeladcn oder zur Unterzeichnung der „Erklärung" anfgefordert zu werden! Bedenklich erscheint es immerhin, daß ein kleiner Brnchtheil von Verlegern sich für competent erachtet, ticfeiuschncidcnde neue Normen einseitig anzurcgen und sestzustellen, während am gleichen Orte eine Corporation und ein Vcrlegcrverein existiren, und daß der Vorsitzende der Corporation, mit Umgehung dieser, eine so wichtige Angelegenheit in kleinerem Kreise spruchreif macht. Richtiger, meiner unmaßgeblichen Meinung nach, lind mehr collegialisch wäre es gewesen, diese Frage einer allgemeinen öffent lichen Versammlung der Corporation zur Beschlußfassung zu unter breiten. Noch eompetentcr aber, oder vielmehr die competenteste Behörde in dieser Sache dürfte wohl die Versammlung des BörsenVereins der deutschen Buchhändler sein. Nach dem Spruche „Audiatur st altern pars" dürften übrigens wohl die Herren Sortimenter ein unbestreitbares Recht daraus haben, in der Frage wegen des Meßagios mitzurathcn und mitzn- thaten. Berlin, den 12. Derembcr 1873. Eugen Grosser. *) VI. S. Nr. 289. Miscellrn. Aus Berlin. Der Beschluß des Abgeordnetenhauses in Be treff der Aufhebung des Zeitungs- und Kalenderstempels, so schreibt man der Allg. Ztg., wird die Selbständigkeit unseres Herrenhauses von neuem aus die Probe stellen. Viele Liberale schmeicheln sich stark mit der Hoffnung, daß jene Körperschaft der guten Sache den ihr durch die Regierung beigebrachten schwarze» Flecken abwaschen und sie doch noch zu einer erfreulichen Erledigung bringen werde. Gewiß muß man sich auch zu einer solchen Hoffnung berechtigt halten, und zwar nicht sowohl im Hinblick auf das, so zu sagen, einhellige Votuni des Abgeordnetenhauses, als vielmehr mit Rücksicht auf dcn in voriger Session vom Herrenhauseselbstgefaßten Be schluß, laut welchem die in Rede stehende Steuer mitdem31.December l.J. sallensollte. Ganzunverständlichbleibtes, wiederBice-Präsideut des Staatsministeriums Angesichts einessolchcnBeschlusses behaupten konnte, daß das Herrenhaus das Verlangen des anderen Hauses abgelchnt habe. Die damals zwischen beiden Häusern obwaltende Differenz berührte keineswegs das Object, sondern nur den Zeit punkt der Aufhebung. Mit dem Beschluß vom 3. December hat aber das Abgeordnetenhaus sich ganz in Einklang mit der Willens meinung des Herrenhauses gesetzt, und dieses würde einen mora lischen Selbstmord begehen, wenn es jetzt in einer von allen Parteien verurtheilten Sache den Einflüssen von Oben nachgcben und seinen eigenen wohlerwogenen Beschluß wieder ausheben wollte. Bleibt das Herrenhaus sich dagegen treu, so ist nicht abzuschen, wie eine Regierung, die von sich selbst behauptet, daß ihr die Befestigung des constitutionellen und die Ausbildung des parlamentarischen Lebens am Herzen liege, sich noch länger den so bestimmt ausgesprochenen Wünschen des Landes widersetzen kann. Ein solcher Widerstand wäre um so nutzloser und für die Regierung selbst um so schädlicher, als sie sich unmöglich verhehlen kann, daß ihr Plan, den Zeitungs- stempel als Object für ein reactionäres Reichspreßgcsetz zu verwcr- then, durchaus unausführbar ist. Von der verehrt. Cotta'scheu Buchhandlung erhalten wir folgende Zuschrift: „In Nr. 281 des Börsenblattes lesen wir über die Goethe-Ausgaben von Grote und uns als Quasiberichtigung einer früheren Mittheilung: . . . und wir wollen daher zur Steuer der strengern Wahrheit di« nachträgliche Berichtigung nicht unterlassen, daß die Priorität des „glücklichen Gedankens", eine Ausgabe von Goethe's Werken mit Weglassung gewisser Schriften zu veranstalten, allerdings thatsächlich der Grote scheu Berlagshandlung zukonunt. Darauf erlauben Sic uns wohl die Erwiderung, daß dies ei» gewaltiger Jrrthum ist. Ein Blick in das Kayser'sche Bücherlexikvn zeigt Ihnen, daß schon in den Jahren 1866 — 68 in unserem Verlag zwei Ausgaben erschienen, von denen zunächst die Bände 1 — 12. als „Goethe's Werke. Auswahl" erschienen sind. Sowohl die Octav- Ausgabe, wie die Taschen-Ausgabe wurden zunächst als Auswahl und mit entsprechendem Titel ansgegeben. Erst später, als die Con- tiuuationen nach Ausgabe der ersten Bände eine unerwartete Höhe erreichten, entschlossen wir uns, auch die übrigen Schriften zu geben. Thatsächlich ist von beiden Ausgaben die „Auswahl" als etwas ab geschlossenes Ganzes zu betrachten. Die Taschen-Ausgabe ist zwar seit kurzem vergriffen, die Octav-Ausgabe indessen noch jetzt zu haben. — Wir dürfen Sie wohl bitten, Ihre freundliche Notiz danach noch zu berichtigen re." Hinsichtlich des neulich gebrachten „Notabene nach Pest" remonstriren die Hrn. Tietz L Co. daselbst, daß ihre Buchhandlung zwar zur Auslösung komme, indem sie die Errichtung einer Anti- guariatshandlung unter anderer Firma beabsichtigen, ihr Geschäft aber nichts weniger als sich ini Coneurs befinde.
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