Erscheint nutzer LonntngS täglich. — Biä früh a Uhr cingchcndc Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme.. Börsenblatt Beiträge für dar Börsenblatt sin Ncdaction — Anzeige, an die Expedition lasst zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthnm dcS BörsenvereiuS der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Freitag den 2. Januar. Amtlicher Theil. B e k n n ll t m a ch ll ll g betreffend die Aufnahme in das Verzeichnis; der erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch-, Kunst- und Mnsikalienhandels. I. Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neue Auflagen des deutschen Buchhandels sind au die I. E. Hiurichs'sche Buchhandlung in Leipzig unverlangt einzusenden. Die Aufnahme findet nach folgenden Grundsätzen statt: 1) Jedes aufzunehmcudc Werk muß bei der Anfertigung des Berzeichnisses in natura. vorlicgcu; bloße Titelcinscn- düngen haben ohne Berücksichtigung zu bleiben. 2) Die Einsendung hat dem Zwecke entsprechend alsbald nach Erscheinen, sowie ausschließlich ohne vorherige beson dere Aufforderung zu erfolgen. ll) Von Zeitschriften, welche ganz-, halb- oder vierteljährlich berechnet werden, wird bloß die Nummer oder das Heft, womit die Berechnung erfolgt, in das Neuigkcitsverzcichniß ausgenommen; Monats, Wochen- und Tagcsblätter höchstens viermal im Jahre, auch wenn sie einzeln oder öfter berechnet werden. 4) Demgemäß sind zur Aufnahme berechtigt: u) sämmtliche in den Staaten des früheren Deutschen Bundes und in den deutschen Cantonen der Schweiz erscheinende neuen Werke, gleichviel in welcher Sprache sie verfaßt sind; b) die Erzeugnisse des Auslandes in deutscher oder einer der beiden klassischen Sprachen, soweit sie in den deutschen Buchhandel kommen. 5») Dagegen sind von der Aufnahme ausgeschlossen: a) bereits verzeichnete Artikel, welche ohne weitere Veränderung wiederholt als „neue Ausgabe" erscheinen oder in Form von Bänden, Lieferungen, oder auch complet von neuem ausgcgeben werden; b) im Auslände erscheinende Werke in fremden lebenden Sprachen. Alle erschienene Neuigkeiten, die dem Bereiche des Kunsthandels augehören, wie z. B. Kupfer- und Stahl stiche, Lithographien, Photographien re., und alle auf mechanischem Wege vervielfältigte Abbildungen, ferner künstlerisch ausgestattetc Werke, wie Albums, Zeichenvorlagen re. sind an Herrn Hermann Vogel (früher Rud. Weigcl's Buchhand lung) in Leipzig unverlangt ciuzuseudcn. Die Veröffentlichung dieses Verzeichnisses erfolgt allmonatlich, jedoch auch in kürzeren Fristen, falls hinreichendes Material vorhanden ist. Die Remission der eingegaugeueu Neuigkeiten, mit Ausnahme der etwa während dieser Zeit verkauften oder von Herrn Hermann Vogel fest behaltenen Gegenstände, findet jedesmal zur Ostermcsse, wenn nicht früher, statt. Artikel, bei welchen diese Bedingung nicht zulässig ist, insbesondere Baar-Artikcl, können, sobald cs gewünscht wird, sofort remittirt werden. Zur Aufnahme in dieses Verzeichniß sind in der Regel nur solche Artikel zulässig, die in den Staaten des frühe ren Deutschen Bundes und in den deutschen Cantonen der Schweiz erschienen sind; wichtige Neuigkeiten von ausländischen Verlegern, die mit dem deutschen Sortimentshandcl in directer und regelmäßiger Verbindung stehen, indem sie in deutscher Einundvierzigster Jahrgang. 1