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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.06.1852
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1852-06-18
- Erscheinungsdatum
- 18.06.1852
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- Deutsch
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824 57 renz zwischen der Post und dem Buchhandel statt. Die Erfahrung lehrt, daß der bei weitem größere Theil dieser Druck schriften durch den Buchhandel debitirt und versendet wird. Die überwiegende Mehrzahl der genannten Blätter wird, in Verbindung mit literarischen Erzeugnissen aller Art, auf anderem Wege als durch die Post versendet. Insbesondere steht die Beförderung durch den Eil - oder Güterzug der Eisenbahn so wenig gegen die postmäßige Beförderung zurück, daß in den meisten Fällen kein Grund vorlicgt, sich für die in Rede stehenden Artikel vorzugsweise der Post zu bedienen. Soll aber von jetzt an eine Zwangsversendung durch die Post in der Weise eintreten, wie sie oben angenommen worden ist, so entstehen daraus die tiefgreifendsten Uebelstände für Literatur und Buchhandel, deren Art und Umfang wir uns erlauben wollen, in den nachstehenden Erörterungen anschaulich zu machen. Wenn zum Verständniß derselben eine nähere Einsicht in die Eigenthümlichkeiten des buchhändlerischen Verkehrs erforderlich sein sollte, so dürfen wir uns zu diesem Behufc auf die beiliegende Denkschrift über die Organisation deS deutschen Buchhandels, namentlich auf Seite 2—10 derselben, beziehen, die bei einer ähnlichen, das Leipziger Commissionswesen bedrohenden Maßregel, der Kbnigl. Sächs. Regierung Seitens des BörsenvereinS der deutschen Buchhändler im Jahre 1845 ausgearbeitet und der genann ten Regierung übergeben worden ist. Wir schicken die allgemeine Bemerkung voraus, daß der deutsche Buchhandel in seiner gegenwärtigen bekanntlich einzig dastehenden Organisation nur bei der größtmöglichen Wohlfeilheit der Transportmittel bestehen kann. Es darf in der Beurtheilung buchhändlerischer Angelegenheiten niemals übersehen werden, daß der Brennpunkt dieser Organisation die Aufrechthaltung eines und desselben Ladenpreises in ganz Deutschland ist. Trotz der beschwerlichen und zeitraubenden Erpedition von Zeitschriften wird die allgemeine Regel doch auch hierbei befolgt. Der Sortimentsbuchhändler muß von dem ihm bewilligten Rabatt — bei Zeitschriften gewöhnlich 25 vom Ladenpreise — alle Spesen bestreiten und noch überdies einen angemessenen Nutzen übrig behalten, während im Ausland, wie bei jeder andern Waare, die Spesen und der Nutzen auf den dem Verleger zu entrichtenden Nettopreis geschlagen, durch dieses Verfahren jedoch die Ladenpreise in dem einen Orte höher, in dem andern niedriger normirt werden. Aus diesem Grunde kann es möglicherweise im Auslande Vorkommen, daß der Buchhändler die von ihm debitirten Zeitschriften durch die Post bezieht, während bei uns der dem SortimcntShändler zugemessene Nutzen auch von mäßigen Portosätzcn überwogcn, oder doch so weit würde aufgczehrt werden, daß er genöthigt wäre, den Handel mit solchen Druck schriften aufzugcben, die er durch die Post zu beziehen gezwungen ist. Zwangsv crsendung und Zwangsdcbit durch die Post sind daher, wenn auch dem Begriffe nach verschiede», der Wirkung nach völlig gleich bedeutend. Betrachten wir nun den Einfluß der in Rede stehenden Maßregel auf die verschiedenen bei dem Buchhandel bethei- ligten Factoren, so ergeben sich zunächst die Nachthcile, die aus derselben für den Verleger hervorgehcn. Wenn der Verleger ein neues Journal begründet, so sendet er von den ersten Nummern oder Heften eine größere Anzahl von Ercmplaren „als Neuigkeit" an die Sortimentshändlcr (Denkschrift über die Organisation rc., Seite 5), die für das neue Unternehmen ein Publicum zu gewinnen suchen. Die nicht untergebrachten Ercmplare werden an den Ver leger zurückgeschickt, der nach einer bestimmten Zeit nur von den wirklich abgesetzten die Fortsetzung versendet. Da cS Gebrauch ist, daß die Transportkosten für Zusendungen und Remittenden nach und von Leipzig vom Verleger, von Leip zig aus nach dem Wohnorte des Sortimentshändlerö und zurück von dem letzteren getragen werden müssen, so würden beide Theile, wenn sie Postporto zu bezahlen hätten, eine so theure Manipulation von überdies zweifelhaftem Erfolge unterlassen müssen, namentlich müßte sich der Sortimentshändler Zusendungen dieser Art, die er in der Regel „unver langt" erhält, gänzlich verbitten. In ähnlicher Weise wird von den Verlegern nicht selten auch mit Zeitschriften, die schon seit längerer Zeit bestehen, in der Absicht manipulirt, den Abnehmerkreis derselben zu erweitern, wie denn auch im Laufe deS Jahres auf Verlangen der Sortimentsbuchhändler entweder die eben erschienenen Hefte oder ältere Jahrgänge einer Zeitschrift „ä 6on^ition"d. h. unter der Bedingung versendet werden, daß der Verleger sie zurück erhält, wenn die Besteller nach genommener Einsicht den Ankauf verweigern. Auch in diesem Falle würde das doppelte Porto für Hin- und Rücksendung, möglicherweise auch daS Porto für die Sendung von dem Wohnort des Sortimentshändlers nach demjenigen seines entfernt wohnen den Kunden vergeblich entrichtet werden müssen. Aber auch der feste Absatz einer Zeitschrift wird das Postporto schwerlich tragen können. Nachdem der Verleger die am Orte wohnenden Abnehmer befriedigt hat, sendet er die von den Sortimentsbuchhändlern bestellten Ercmplare der Zeitschrift nach Leipzig an seinen Commissionär. Je nach der Bogenzahl der Nummern oder des Heftes und nach der Anzahl der versendeten Exemplare wird das betreffende Paket mehr oder weniger schwer sein, es kann sich in gewiß nicht seltenen Fällen auf einen oder mehrere Centner belaufen. Und da sich bei Wochenschriften die Versendung
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