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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.06.1852
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1852-06-04
- Erscheinungsdatum
- 04.06.1852
- Sprache
- Deutsch
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Erscheint jeden Dienstag u. Freitag ; während der Buchhändler. Messe zu Ostern, täglich. Börsenblatt für den Beiträge für das Börsen blatt sind an die Redak tion; — Inserate an rie Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der deutschen Buchhändler. ^ 53. Leipzig, Freitag am 4. Juni 1852. Amtliche Mittheilungen aus den Verhandlungen der Hauptversammlung vereinigter Musikalienhändler. 1. Am 24. Mai 1851. Das Eassabuch wird vorgelegt. Da sich ein Baarbestand von 77 Thalcrn findet, so scheint ein Ausschreiben von Jahresbeiträgen nicht erforderlich. Es war im Protokoll von 1850 gesagt „daß bei Anzeige von verübtem Nachdruck, wodurch Vcreinsmitglieder beschädigt werden, der Vorstand berechtigt sein solle, in geeigneten Fällen Maßregeln zu ergreifen, durch obrigkeitlichen Beistand gegen den Vertrieb sol cher Werke einzuschreitcn, und die entstehenden Kosten aus derVcr- cinscaffe zu bestreiten." Im Laufe eines ganzen Jahres ist aber nicht eine einzige Anzeige an den stehenden Ausschuß in Leipzig ge langt. Deshalb trägt Herr Guttentag daraus an, die Original verleger anzuhalten, gegen die ihnen bekannt gewordenen Nachdrucker ^ ihrer Originalvcrlagsartikel in einer bestimmten Frist die nöthigen gerichtlichen und außergerichtlichen Schritte zu thun. Außerdem sei der Verkauf solcher Nachdrücke als sreigegebcn zu betrachten. Der Antrag wurde, in Betracht seiner Jnconvenicnz, abgelehnt. lieber die Ausführung des Druckes eines authentischen Kata logs Bccthovcn'schcc Eompositioncn wurde Verhandlung gepflogen und sehr beklagt, daß noch immer die Verlagsrcchtc einiger Werke nicht zuverlässig fcstzustellcn waren. Alle Vorbereitungen waren ge troffen und es fehlte nur an einer gerichtlich beglaubigten Erklärung aus Wien- Seitdem ist im Laufe des Jahres der gut ausgearbcitctc Katalog Becthoven's bei Breitkops und Härtel erschienen. Da durch ist die Aufgabe, der Form nach, als erledigt zu betrachten. Was die Nachdrücke Bcclhovcn'scher Eompositionen anlangt, so vereinigte man sich dahin, alle unerlaubten Nachdrücke, deren Vcrlags-Eigcnthum Vercinsmitgliedern zusteht und von ihnen aus reichend erwiesen ist, sofort und ohne Nachsicht zu verfolgen. Ferner vereinigte man sich zu dem Beschluß, daß von Seiten des Vereins-Vorstandes eine Erklärung veröffentlicht werde, durch welche die Buch- und Musikalienhändler in Kcnntniß gesetzt werden, nur diejenigen Ausgaben Bcethovcn'schcr Werke, welche in den be treffenden, namentlich aufzuführcndcn Handlungen erschienen sind, seien als rechtmäßige und erlaubte Ausgaben zu betrachten, alle An deren dagegen als unerlaubte Nachdrücke. Neunzehnter Jahrgang. r T h e i l. Auf die Anzeige, daß Musikvcrcine, Liedertafeln, Festcomitecn häufig Chorstimmcn aus Vocalcompositionen, die mit Eigenthums- rccht im Druck erschienen sind, nicht von den Verlegern entnehmen, sondern in der nöthigen Anzahl sich lilhographircn lassen, faßt man Bkschluß, solches nicht länger hingchen zu lassen, sondern eine öf fentliche Erklärung zu erlassen, um die betreffenden Institute zu war nen und mit gerichtlicher Einschreitung zu bedrohen. Es wird, dem Wortlaute und dem Sinne der Gesetze nach, jedenfalls ein unerlaub te: Nachdruck begangen, also dem Verleger ein Schaden zugefügt. Wenn dem nicht vorgcbcugt würde, so möchte bald kein Verleger mehr im Stande sein, den Verlag umfangreicher Vocalcompositio nen zu übernehmen- Wollte man auch annehmcn, die bezeichncten Kunstinstitute handelten bona liäe, sie verübten den Nachdruck nur zu eignem Gebrauch, nicht für den Handel, so würde die Unrcchtmä- ßigkcit des Verfahrens damit nicht entschuldigt. Die Bekanntma- ^ chung dürfte nicht ohne günstigen Erfolg bleiben. 2. Am 12. Mai 1852. Nachdem der durch Aufnahme dreier Mitglieder (Gebrüder Hofmeister, Merseburger, Schloß) auf 83 26 N-s ge stiegene Cassenbcstand erwähnt worden, erklärte der Secretair, daß ec, nachdem er laut Circular seine Musikalienhandlung den Söhnen übergeben habe, heute zum letzten Male fungire, nachdem er 24 Jahre das Amt verwaltet. Er trug auf eine Wahl an, die auch sofort vor- genommcn wurde- Von 14 Stimmzetteln ergaben sich 8 Stimmen für Herrn vr. Härtel, welcher die auf ihn gefallene Wahl annahm. Ein Antrag auf Wegfall der Einzeichnung des Eigenthums von Original-Eompositioncn in das Archiv wird abgeworfen, weil die Einzcichnung vom Statut vorgcschriebcn ist, auch schon mehrmals bei Zweifclsfällcn über die Zeit der Erscheinung wichtige Entschei dungen bewirkte. Man wird in nächster Versammlung auf den Ge genstand zurückkommen. Der erste Gegenstand der Tagesordnung ist die Erwägung des Vertrags, welchcn Hannover mit Frankreich zu Feststellung eines internationalen Lerlagscigenthumsrechts an liter. musikal. artist. Productionen abzuschließen im Begriff steht. Das Decret des Prä sidenten der französischen Republik vom 28. März a. o. *), welches den im Auslände mit Eigenthumsrccht erschienenen Werken densel- *) abgedruckt u. A. im Börsenblatt s. c. dlo. 47. 107
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