Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. In der Hauptversammlung vom 3. Mai 1820 ist der Vor stand des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Buchhändler, vor behaltlich der Bestätigung durch die anerkannten Orts- bzw. Landesgruppen, neu- bzw. wiedergewählt worden. Da das Vor standsmitglied Herr Hermann Streller in Leipzig kurze Zeit darauf sein Amt aus Gesuudheitsrttcksichteu niederlegte, machte sich eine Ersatzwahl notwendig. Es wurde Herr Adolf Opetz in Leipzig als Vertreter des Zwischenbuchhandels ge wählt. Der Vorstand setzt sich nunmehr aus folgenden Herren zu sammen: Hofrat vr. Arthur Meiner-, Leipzig, vom Börsenvercin der Geh. Hofrat Karl S i e g i s-) Deutschen Buchhändler mund «Berlin, zu Leipzig ernannt. HansVolckmar -Leipzig, Arthur G e o r g i-Berlin, als Vertreter der Ortsgruppe Berlin; Richard Quelle-Leipzig, als Vertreter der Ortsgruppe Leipzig; Arthur Sellier se n.-München, als Vertreter der Lan desgruppe Bayern; Direktor Gustav K i l p p e r-Stuttgart, als Vertreter der Ortsgruppe Stuttgart; Adolf Opetz -Leipzig, als Vertreter des - Zwischenbuch. Handels; sowie Jacob H a a s-Berlin; Wilhelm Diebener -Leipzig; vr. Erwin Laber -Köln: Theodor Weitbrecht -Hamburg. Der Vorstand hat Herrn Hofrat vr. Arthur Meiner zum Vorsteher, Herrn Richard Quelle zum Schriftführer und Herrn Hans Volckmar zum Schatzmeister gewählt. Leipzig, den 18. Juni 1820. Der Vorstand des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig, vr. Arth »r Meiner, vr. Heß, Vorsteher. Syndikus. Preisfestsetzung für die Vobachschen Zeit schriften. Auf Grund der für unser Vereinsgebiet geltenden Verkaufs- bestimmungen setzen wir den Preis für die ohne Ladenpreis er scheinenden Vobachschen Zeitschriften folgendermaßen fest: Auf den Nettopreis sind 66^"/« schlagen. Zu dem so gebildeten Ladenpreise kommt die durch K4derVerkaufsbe stimm ungen vorgeschriebrneBestellgebühr von 20°l>. ^Die in der Hauptversammlung vom 23. April d. I. beschlossene, vom Börsenvereins-Vorsland am 21. Juni 1920 genehmigte Be stimmung, Bestellgebühren für Zeitschriften betreffend, lautet: »Bei Zeitschriften ist außer dem vom Verleger bestimmten bzw. dem vom Verein auf Grund von Z 5 festgesetzten Verkaufs preise eine Bestellgebühr in Höhe des vom Börsenverein fest gesetzten Sortimenter-Teuerungszuschlags zu berechnen. Be tragen die an einen Empfänger wöchentlich oder vierzehntägig zu liefernden Zeitschriften im Vierteljahr nicht mehr als 5 so ist eine entsprechende Erhöhung der Bestellgebühr zulässig.« Das Heft der Vobachschen Monatsschriften, das netto 75 H ko st et, ist also zu berechnen mit 1.25 Ladenpreisund25 H Bestellgebühr. Breslau, den 21. Juni 1920. Provinzialverein der Schlesischen Buchhändler, E. V. GerhardKauffmann, Bruno Allhaus, Vorsitzender. Schriftführer. Bekanntmachung. Von unserer Verlagsabteilung kann ein Plakat folgenden Inhalts bezogen werden, das sich zum Aushängen in deutschen Sortimentsgeschäften eignen dürfte: »Nach dem Ausland wird nur in fremder Währung nach einem vorgeschriebeuen Umrechnungskurs oder mit einem ent sprechenden Aufschlag auf den deutschen Markpreis verkauft.« Der Preis eines solchen Plakats, das in gut sichtbaren Buch- staben in einer Größe von 28X45 angefrrtigt ist, beträgt 50 ^ für das Stück. Leipzig, den 24. Juni 1920. Geschäftsstelle des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, vr. Ackermann, ' Syndikus. Schriftsteller und Verleger. Von Georg Eltzschig. Im Leipziger Tageblatt veröffentlichte der Verlagsbuchhändler Herr vr. Felix Meiner am 2. Mai einen Artikel »Buchhandel und Bücherkäufer--. Die Veröffentlichung erfolgte gewiß spontan und war nicht darauf angewiesen, die Kantateversammlung als äußeren Anlaß zu haben, denn der Aufsatz behandelt Tinge, die endlich einmal dem Publikum (nicht nur dem Leipziger!) gesagt werden mußten. Er schildert die Schwierigkeiten im Buch handel, über deren Wirkung man täglich in irgendeiner Zeitung Deutschlands Klagen lesen kann, die doch nur dann einen prak tischen Wert haben können, wenn sich ihre Verfasser zutraucn, ir gend jemand für die Mißstände verantwortlich zn machen und auf die wirklichen (oder vermeintlichen) Urheber bessernd einzu wirken bestrebt sind. Nicht alle Kassandra-Rufer haben den Mut, vom Klagen die Konsequenz des Anklagens zu ziehen; manche, die meisten, verzichten vielleicht auch darauf, weil sie Kenner 877 aufzu -