Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.09.1873
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.09.1873
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18730924
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187309249
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18730924
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1873
- Monat1873-09
- Tag1873-09-24
- Monat1873-09
- Jahr1873
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
stand behandelt. Kaiserliche Verordnungen und Maßregeln wurden außerdem darin publicirt. Von der äußeren Politik wurden That- sachen mitgetheilt, allein auch diese nach kaiserlicher Kedaclüon; Un glücke und Niederlagen wurden möglichst gering dargestellt, Siege und Erfolge gepriesen, jedoch auch nur, wenn der Sieger eine xsr- souu Zi-ata, in den Augen des Kaisers war. Aus den Senats sitzungs- berichten, die sich immer mehr nur um die Crimmaljusiiz politischer und privater Verbrechen drehten, wurde ein Auszug mit sorgfältigster Vermeidung alles Anstößigen und Gefährlichen in die Zeitung aus genommen, und dies war nach Sistirung der Publication ersterer ein kleiner Ersatz dafür. Solche Auszüge sind dann gewöhnlich von den späteren Historikern gebraucht worden, wenn ihnen nicht persönliche Memoiren von Senatoren über die Verhandlungen Vorlagen; die Senatsprotokolle selbst haben sie nur selten eingesehen. Auch sacrale Maßregeln wurden mitgetheilt. Neben dieser politisch officiellen Seite des römischen Tageblattes fanden nun auch andere mehr private Angelegenheiten Platz. Da spielt der Stadtklatsch eine Rolle; kaiserliche Fehden und Aufzüge werden beschrieben, Empfangsceremonien und die Theilnehmer daran, lite rarische Evenements, pikante Abenteuer, die Chronique scandaleuse haben ihre Rubrik. Dann kommen die Familienanzcigen, gerade wie bei uns, nur freilich allein aus den hocharistokratischcn Kreisen Roms. Auch commerciclle Angelegenheiten werden nicht ausgeschlossen ge wesen sein, wenngleich das Annoncenwesen wie bei uns noch nicht bekannt war, es war ja eine officielle Staatszeitung. Dieses Blatt nun wurde in unzähligen Exemplaren über das ganze römische Reich, d. h. den gebildeten Erdkreis, verbreitet, so daß die Provinzen immer über die Hauptstadt au kalt waren, ohne im geringsten von den hauptstädtischen Unruhen und politischen Strö mungen unter den Großen zu erfahren. Es war eben eine politische Erfindung und Maßregel, wie sie eines Caesar's würdig war. Und das erkannten alle folgenden Kaiser und haben niemals dieselbe zu unterdrücken versucht. Nur war natürlich die Redaction ein sehr wichtiges Moment, und der Redacteur mußte immer aufs genaueste mit der Stimmung der Hofkreise bekannt sein, daher er wohl gewöhn lich zur Umgebung des Kaisers gehörte. Leider ist uns kein Exemplar einer solchen Zeitung erhalten. Zwar glaubte man lange eine Reihe von Originalen zu besitzen, die sog. §raZinsuta voä^velUana, nach ihrem Entdecker Dodwell genannt; allein dieselben haben sich als Fälschung herausgestellt. Somit haben wir nur Mittheilungen über die Citate aus dieser Zeitung, die sich aber glücklicherweise über alle oben genannten Gegenstände ausdchnen. Aus dieser Zeitung wurde natürlich ein wichtiges Archiv für die Zeitgeschichte, wenngleich die Redaction eine kaiserlich gefärbte war. Allein es war eine Fülle von Thatsachen darin, die besonders dem Memoiren-Schriftstcller von Werth waren; es würde sonst den Historikern schwer gefallen sein, ein klares Bild der Zeitgeschichte zu entwerfen. So hat denn Caesar neben der Erreichung seiner politischen Zwecke durch die Gründung des römischen Tageblattes auch zu der Kennt- niß und Darstellung jener Zeit wesentlich beigetragen. Wir müssen in Wahrheit die Gründung der ersten öffentlichen Staatszeitung in der Welt für ein im höchsten Grad epochemachendes Ereigniß halten. Die heutige Presse darf ihrer ältesten Urmutter den Tribut des Dankes und der Anerkennung nicht versagen. O. Clason. Misccllcn. Aus Berlin vom 19. Sept. wird der Deutschen Allgemeinen Zeitung berichtet: „Ueber das Schicksal des künftigen Re ichs- Preßgesetzes kann vorerst noch nichts verlauten, doch wird der Bundesrath die Arbeiten jedenfalls wieder aufnehmen und bei dieser Gelegenheit auch die von journalistischer und buchhändlerischer Seite gemachten sachgemäßen Vorschläge in Erwägung ziehen. Wie mau hört, >vird jetzt eine Denkschrift eines Rechtsgclchrten über diese Materie ausgearbeitet und dem Bundesrathe überreicht werden, worin auch der früher schon verfochtene Grundsatz eine Stelle findet, daß die durch die Presse begangenen Vergehen eigentlich nothwendig ; unter die Gesichtspunkte der allgemeinen Strafgesetzgebung fallen .müssen, ein besonderes Gesetz über Preßvergehen somit über flüssig sei, dasselbe sich jedoch auf die Gegenstände beziehen könne, die zu Gunsten der Preßfreiheit mit der bestehenden Gesetzgebung in Einklang zu bringen seien. Es ist bei dem Standpunkte, welchen die Gesetzgebung jetzt einnimmt, vorauszusetzcn, daß derartige Vor schläge keinen rechten Eingang finden werden. Auf ein Zustande kommen dieses Preßgesetzcs ist überdies nicht zu rechnen." Aus dem oesterreichischen Buchhändlerverein. — In einer außerordentlichen Generalversammlung des Vereins, die am 1. September in Wien abgehalten wurde, stellteHr. H. Dominicus folgenden von ihm ebenso warm als treffend motivirten Antrag: Vom 1. Januar 1874 an werden Bücher, Musikalien und Kunst artikel nur zu den von den Verlegern sestgestcllten Ladenpreisen verlaust und darf an Private in keiner Form ein Rabatt oder eine Vergünstigung gewährt werden. Die dem oesterreichischen Buchhändlerverein ungehörigen Verleger sind verpflichtet, mit allen Handlungen, die dagegen handeln, jedwede Verbindung auszuheben und an solche Orte, wo solide Svrti- mentsbuchhandlungen bestehen, ihren Verlag mit Rabatt an Private nicht zu liefern. Der Antrag wird einer Commission von 3 Verlegern und 3 Sorti mentern übergeben, die für den Fall, daß eine gänzliche Abschaffung des Rabattes in allen Städten nicht möglich ist, solche Bestimmungen aus zustellen hat, welche eine möglichste Einschränkung des Rabattes herbci- führen. Die Commission hat binnen 2 Monaten Bericht zu erstatten und sämmtliche Mitglieder des Vereins über den Antrag abstimmen zu lassen. Nachdem Hr. Friedr. Gerold im Prinzipe mit dem Anträge einverstanden, doch von dessen praktischer Aussührung wenig Resul tate hoffen ließ, da es größer» Privatabnchmern gegenüber zu schwierig fallen dürfte, den rabattlosen Verkehr in allen seinen Conse- quenzen durchzuführen; Hr. Dominicus seinen Antrag vertheidigte und namentlich die Art und Weise des sranzösischen Buchhandels für den deutschen als durchaus ungeeignet erklärte, und nachdem die Hrn.Hansen,Hölzel, V.Braumüller jun., Valentin und Löhner (letztere durch flagrante Beispiele von Verleger-Inseraten) den Antragsteller unterstützten, wurde der Antrag auf Einsetzung ciner Commission ein stimmig angenommen und durch Acclamation in diese Commission die Hrn. E. Hölzel, Mor. Gerold, Fr. Tempsky, H. Dominicus, W. v. Braumüller jun. und Rud. Lechner gewählt. Beim Abschluß der Buchhändlerrcchnungen kann man nicht verkennen, daß darin im Allgemeinen weit mehr Ordnung herrscht, namentlich weit besser gezahlt wird, als in der sog. guten alten Zeit; indessen ist doch lange noch nicht alles, wie cs sein sollte und könnte. Da die Verleger Rechuungstransporte und Remitten- denfacturen im Januar (manche freilich viel später) anssenden, wer den die meisten Rechnungen bereits vor der Messe zum Stimmen gebracht, nur nicht bei Denen, welche die Transporte erst lange nach der Messe zurückschicken und die Rcmittendenfacturcn absichtlich nicht benutzen, um beim Disponiren ungehindert zu sein, oder gar die Liste der nicht zu disponirenden Artikel als Disponendenliste be nutzen. — Von Anderen werden die Ausstellungen der Verleger gegen ihre Remittendcn und Disponendc» gar nicht beachtet, wahr scheinlich kurzer Hand in den Papierkorb geworfen; sie kommen beim Abschluß wieder zum Vorschein und verursachen neue unerfreuliche Correspondenz. — Sind Disponenden vom Verleger nicht angenom men, so werden sie nicht etwa, wie sich gebührte, sofort auf alte Rech-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder