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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.11.1873
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1873-11-24
- Erscheinungsdatum
- 24.11.1873
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- Deutsch
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4352 Nichtamtlicher Theil. ^5 271, 24. November. wollte, daß der Reichskanzler, indem er den Entwurf an den Bundes-! rath brachte, nur als Briefträger des preußischen Staatsministeriums ^ handelte. Der Eindruck, welchen das Schriftstück, sobald dasselbe an ^ die Oeffentlichkeit gelangte, in den weitesten Kreisen hervorbrachte, ist noch in Aller Gedächtniß; er wurde aber noch verstärkt durch die Nachricht: daß der Entwurf selbst von Seite des Urhebers desselben nur unter dem Vorbehalt in der bekannten Fassung vorgelegt wurde, daß weitere Verbesserungen desselben bei den Ausschußberathungcn, wie auch geschehen, beantragt werden sollten. Die Ausschußberathun gen, bei welchen unter anderem die vorgeschlagcne alleinige Verant wortlichkeit des Redactcurs für den gesammten Inhalt der Zeitung rückhaltlos beseitigt wurde, geriethcn indessen bald ins Stocken, weil der Bundesrath Bedenken trug, den Reichstag, der zu müde war, um das schon seit Wochen vorgelcgte Militärgesetz zu berathen, noch mit einer so heikeln Arbeit zu befassen. Der Reichskanzler hat nun mehr dem Justizausschuß des Bundesraths den Wunsch aussprechen lassen: die Vorlage wieder in Bcrathung zu nehmen, da es die Ab sicht sei, den Gesetzentwurf dem neuen Reichstage sofort vorzulegeu. Der Justizausschuß, dessen Berathungcn damals nicht überdie ersten 9 Paragraphen und einzelne vorweggenommene spätere Artikel hinaus gelangt waren, wird sich demnächst wieder mit der Angelegenheit beschäftigen. — Wie die Regierung sich zu einer andern von den liberalen Parteien als dringlich erachteten Frage, der der Aufhebung des Zeitnngsstempels, stellen wird, bleibt abzuwarten. Der Staatshaushalt-Etat für 1874 hat den Wegfall dieser Steuer aller dings nicht in Aussicht genommen, aber cs ist nicht wahrscheinlich, daß das Ministerium dieselbe, gegenüber dem entschlossenen Willen der liberalen Mehrheit des Abgeordnetenhauses, wird festhalten können, besonders nachdem Hr. Camphausen selbst schon vor Jahr und Tag die Zulässigkeit ihresWegfalls aus finanziellen Rücksichten eingeräumt hat." Zum Urheberrecht. — Nach dem jetzt endgültig feststehen den Nesm.at eines wichtigen Prozesses, welchen im Jahre 1867 die Verlagshandlung von Breitkopf L Härtel in Leipzig wider die Röder'sche Officin für Notenstich und Druck daselbst zum Schutz ihrer Verlagsrechte anhängig zu machen genöthigt war, ist die in der genannten Officin in einer Gesammtzahl von 7100i Exem plaren im Auftrag des Mnsikverlegcrs P. I. Jürgenson in Moskau zum Vertrieb in Rußland gefertigte Nachbildung der im Berlags- eigenthum von Brcitkopf L Härtel befindlichen Oxsra, 22., 29., 33. Nr. 1. 2. u. 3., 35. Heft 1. u. 2., 40., 72., 82. u. 83. Felix Mendelssohn-Bartholdy's für eine unbefugte erkannt und die Ver nichtung der für diese Nachbildung angefertigten, seiner Zeit mit Beschlag belegten Platten angeordnet, auch der Inhaber der Rödcr'- schen Officin, Hr. C. G. Röder, zum Ersatz des der verlagsberechtig ten Handlung durch diese Nachbildung verursachten, auf 615 Thlr. gerichtlich festgestcllten Schadens verurtheilt worden. Als Beitrag zu der in Nr. 254 d. Bl. enthaltenen Warnung vor dem „Allgemeinen Verein für deutsche Literatur" möge eines Vorläufers Erwähnung geschehen, und zwar in der Person eines herumreisenden Agenten dieser Gesellschaft, der im Aufträge derselben im vorigen Sommer in einer süddeutschen Hauptstadt einem bekannten Autor das weit mehr als doppelte Honorar für ein Buch bot, worüber schon längst ein Verlagsvcrtrag abgeschlossen war, und das überdies nur vorübergehendes Interesse hatte. Der Herr Autor war so anständig, den Antrag des Agenten abzuweisen, obgleich ihn der fragliche Verleger seines Vertrags mit der Bemerkung entband, daß er ihm dieses, im Verhältniß zu dem Gegenstände unbegreiflich hohe Honorar von Herzen gönne! Welchen verderblichen Zwiespalt jedoch solche Honoraranerbietungen von Gesellschaftsagenten auf das bisherige freundschaftliche Verhältniß zwischen Autor und Verleger haben müssen, wird Jedermann einleuchtend sein. Freilich gehört dies, nach dem Aufsätze des Hrn. O. 1?. in Nr. 260 d. Bl. zur „freien Concurrenz"! Hoffentlich wird der Umstand, daß es sicher nicht viele Bücherkäufer gibt, die sich ein Gemisch von Artikeln aufoctroyircn lassen, wovon sie nach freier Wahl kaum ein Drittel sich auswählen würden, sowie das richtige Verständniß des Sor timentsbuchhandels das ganze unklare Unternehmen scheitern lassen! d. 0. Bayerischen Handlungen wird es von Interesse sein, daß der seit 10 Jahren an Hrn. Friedrich Pustet verpachtet gewesene königl. Central-Schulbücher-Verlag mit dem 1. Januar 1874 vom königl. Ministerium anderweitig in Pacht gegeben wird, dem Vernehmen nach wiederum auf 10 Jahre. Sind wir recht unter richtet, so hat Hr. Minister v. Lutz eine Art Concurrenz um das Object unter einer Auswahl von Firmen eröffnet. Das mögen wir hier keiner Kritik unterwerfen, obwohl wir persönlich einer allgemei nen Concurrenz das Wort mehr geredet hätten, aber die Frage drängt sich uns auf, ob es denn nicht zeitgemäß wäre, das ganze Institut des Central-Schulbücher-Verlages fallen zu lassen. Uns will es scheinen, als vertrüge sich dasselbe schlechterdings nicht mehr mit den Grundsätzen, aus welchen die neuere Gesetzgebung hervor gegangen, insbesondere nicht mit der Gewerbefreiheit. x. Wie wir vernehmen, soll die Cotta'sche Buchhandlung damit umgehen, von Gocthe's Werken eine neue Ausgabe zu veran- austalten, welche sich in Format und Ausstattung genau an die Ge- sammt-Ausgabe in 15Klein-Octav-Bänden (zum Preise vou5Thlrn.) anschlicßen, dagegcu, als eiue Auswahl, nur 12 Bände umfassen und 4 Thlr. kosten wird. Der Gedanke, die Schriften, welche nur für Fachgelehrte Werth haben, wie z. B. diejenigen über Morpho logie, Mineralogie, Geologie, Meteorologie, Optik und Farbenlehre, sodann die ersten Lesarten einiger Dramen, ferner die Ucbersetzungcn „Rameau's Neffe" und „Diderot's Versuch über die Malerei", endlich „Mahomet" und „Tancred" wegzulassen, und dadurch eine, wenn auch minder vollständige, so doch ebenso schöne und noch billigere Aus gabe herzustellen, scheint uns ein glücklicher, und wir begrüßen im voraus deren für die nächsten Wochen in Aussicht stehendes Erscheinen. Von Karl Buchner's Schrift: „Aus den Papieren der Weidmannschen Buchhandlung" I. Theil sind nur wenig über dreißig Exemplare in den Buchhandel gekommen, da von der kleinen Auflage von 100 Exemplaren dreißig dem Unterstützungsverein zu- flossen und über dreißig verschenkt wurden, und so konnten s. Zt. nicht einmal alle eingelanfenc Bestellungen erledigt werden. Um so willkommenere Ausnahme wird daher die heutige Mittheilung fin den, daß der Hr. Verfasser zu einem Neudruck in 250 Exemplaren zu schreiten beabsichtigt, wenn die Kosten des Drucks durch vorher eingclaufene Bestellungen annähernd gedeckt erscheinen. Der bis herige Baarpreis von 1 Thlr. bliebe und würde das Bändchen dann unter dem Doppeltitel ausgegeben: „Beiträge zur Geschichte des deutschen Buchhandels 2. Heft" und „Aus dem Verkehr einer deutschen Buchhandlung mit den Geschäftsgenossen. Zweite Auf lage." Der Inhalt wäre, wie von der ersten Auflage: 1) Persön liches: I. F. Cotta. A. F. Bartholomäi. C. F. Schwan. F. Nico lai. Guth. 2) Zur Geschichte des Nachdrucks: Wien. Schwabach. 3) 45 Geschäftsjahre, und zu diesen neu durchgesehenen Abschnitten sollte als noch nicht gedruckt hinzutreten: Ein vorläufiges sächsisches Privileg vom Jahr 1721. — Bestellungen sind an Hrn. I. Ricker in Gießen zu richten.
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