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                    Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.10.1873
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1873-10-01
- Erscheinungsdatum
- 01.10.1873
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18731001
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel - Jahr1873 - Monat1873-10 - Tag1873-10-01
 
 
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                              3588 Nichtamtlicher Theil. 227, 1. October. so kann er auch einen Theil seines geistigen Eigenthums an Jemand abgcben, der nicht selbst Theaterunternehmer ist, aber in den Stand gesetzt sein will, an einem bestimmten Ort über das Aufführungsrecht zu Gunsten Dritter zu verfügen. Es wäre also z. B. auch nichts im Wege, daß eine Stadtcommune, die ja eine moralische Person dar stellt, durch ihre gesetzlichen Vertreter oder deren ordnungsmäßig be stellte Bevollmächtigte für sich Aufführungsrechte acquirircn könnte, um sie dann jedem Pächter ihres Theatergebäudes zur Benutzung während seiner Pachtzeit zu überlassen. Sicher würden die Autoren eine solche Offerte acccptiren, wenn ihnen ein entsprechendes Hono rar oder Tantieme und im letzteren Falle zugleich die Garantie einer amtlichen Revision der jedesmaligen Cassenabschlüsse geboten würde. So lange aber die Stadtcommunen von einem contractlichen Vcrhält- niß zu den Autoren nichts wissen wollen, mögen sich deren Pächter nicht wundern, wenn letztere von ihnen den Nachweis fordern, daß sic selbst das Recht zur Aufführung ihrer Stücke erworben haben, oder sie wegen unbefugter Aufführung in Anspruch nehmen. Man begegnet jetzt mitunter in der von den opponirenden Büh- nenvorständcn beeinflußten Presse der Auffassung, daß die drama tischen Autoren das neue Gesetz mißbrauchten, sich das noch einmal bezahlen zu lassen, was sie schon einmal bezahlt erhalten haben. Nichts kann unrichtiger sein. Welche neuen Befugnisse das Reichsgesctz gewährt, ist oben ausgeführt. Sie stehen aufeincm ganz andern Boden. Was die Autoren jetzt fordern, waren sie auch schon vorher berech tigt zu fordern und es hätte ihnen auch auf Grund der älteren Ge setze zugesprochen werden müssen, denn vor 1870 hatte das Theater dieselbe rechtliche Natur, wie nach diesem Jahre. Die Autoren for dern auch so wenig von den jetzigen Theaterinhabern die nochmalige Bezahlung des schon einmal Bezahlten, so wenig die Eigentümer der Theatergebäude nochmalige Bezahlung der von den Vor gängern bereits gezahlten Pacht fordern. Jeder Nutznießer zahlte eben nur die bedungene Entschädigung für seine eigene Nutz nießung, und so gut der jedem neuen Pächter obliegende Pacht zins eines Gebäudes nur die Rente eines Kapitals darstellt, so ist das Honorar oder die Tantieme nichts als die Rente des geistigen Eigenthums des Autors, die das Gesetz ihm von dem selben lebenslänglich und seinen Erben noch 30 Jahre nach seinem Tode zu beziehen gestattet. Er fordert nur, daß sein Stück, wenn es auch einem zweiten und dritten Theaterunternehmer Einnahmen ver schafft, ihm selbst, dem geistigen Eigentümer nicht verloren gehe, und das ist gewiß billig! Der Unterschied zwischen früher und jetzt ist nur, daß die dramatischen Autoren seit zwei Jahren eine Ver einigung zum Betriebe und Schutz ihrer Rechte gefunden haben und durch die Genossenschaft erreichen, was der Einzelne, trotz wohl wollender Gesetze, nicht durchzuführen unternehmen konnte, ohne, sich zu ruiniren. Die Behauptung, daß nun die Theatcrunternehmer zu Grunde gehen müßten, wenn sie einen winzigen Theil ihrer Einnahme von zugkräftigen Stücken abgebcn sollen, wird jedem Sachver ständigen und wohl auch den Laien lächerlich erscheinen. Ernst Wichert. Misccllcn. Bibliographisches. — Das kürzliche Erscheinen des Hin- richs'schen halbjährlichen Verzeichnisses veranlaßt mich, eine Einrichtung dieses sonst so vorzüglichen bibliographischen Hilfsmit tels zur Sprache zu bringen. In den Rubriken II. und VII. der wissenschaftlichen Uebersicht finden sich vor vielen Büchertitcln Kreuze (ff); eine Note sagt, daß die mit ff bezeichnten von katholischen Ver fassern sind. Es ist für den Sortimenter gewiß wichtig, zu wissen, ob der Verfasser eines theologischen Werkes, eines Religions-Lehr buches der katholischen oder protestantischen Confession angehöre; ob aber der Autor einer Geographie, einer Physik oder einer Natur geschichte Katholik ist oder nicht, das zu wissen ist minder wichtig. Ich zweifle keineswegs, daß unseren ultramontanen Kampfhähnen eine Geographie, nach welcher sich L tu Josua-Knak die Sonne um die Erde dreht, oder eine Weltgeschichte, in welcher die Periode der spanischen Inquisition als das goldene Zeitalter des Menschen geschlechtes hingestellt wird, oder endlich eine Naturgeschichte, in der die Schöpfungsgeschichte des Menschen nach der Bibel gelehrt wird, ganz erwünscht wäre; es mag auch einzelne derartige Schulbücher geben; aber es geht doch nicht an, solche Kuriositäten mit den besse ren Lehrbüchern in einen Topf zu werfen und ihnen gemeinsam den Stempel der Confessionalität aufzudrücken. Ferner muß ich fragen, welche Mittel denn der Redaction des genannten Verzeichnisses zu Gebote stehen, um die Confession der Autoren in Erfahrung zu brin gen. Die Durchsicht einiger Jahrgänge berechtigt mich zu dem Schluffe, daß jedes in einem vorwiegend katholischen Lande (also Bayern, Oesterreich, Rheinlande rc.) erschienene Buch als von einem katholischen Verfasser herrührend betrachtet wird. Daß dieses son derbare Prinzip zu vielen Jrrthümern führt, werde ich an einigen Beispielen Nachweisen: 1867. ff Freie pädagogische Blätter. (Auf dem Titel sind füns Namen genannt, deren Träger sämmtlich Protestanten sind.) 1871. ff Ergenzinger, Heimatskunde. (E. ist Protestant.) 1871. ff Pick, Rechenbuch. (P. ist Israelit.) 1872. ff Binstorfer, Deinhardt u. Jessen, Lesebuch. (Die beiden letzteren Verfasser sind Protestanten.) 1872. ff Jessen, Lesebuch. — ff Jessen, Liederborn. (I. ist Pro testant.) Diese Beispiele mögen genügen; ich könnte durch andere noch Nachweisen, daß zahlreiche katholische Autoren von dem ominösen ff verschont blieben, daß bei vielen Verfassern das ff einmal beigcfügt, ein andermal wieder weggelassen wurde. Ich glaube, daß diese Anre gung genügen wird, um die geehrte Verlagshandlung des Katalogs zur Beschränkung des ff aus die Rubrik „Theologie" zu veranlassen. Franz Pichler jun. Der für viele Verleger zweifelhafte Werth der Berliner und Leipziger Verlegervcreins-Listen hat in Nr. 219 d. Bl. einen prägnanten Ausdruck gefunden, und Schreiber dieses hat, obgleich er s. Zt. Mitglied des Berliner Verlegervereins war, weil er nur ein kleiner Verleger ist, oft genug die Erfahrung machen müssen, daß Firmen, die Jahr ans Jahr ein ihm weder ordentlich zahlten noch abschlossen, trotz alledem immer wieder auf die Liste gesetzt wurden, wenn die größeren Verleger bezahlt waren, so daß er, da der Verein für ihn gar keinen Nutzen hatte, ausschied. Der Vor schlag, eine dritte Liste seitens der Nicht-Mitglieder jener Ver legervereine aufzustellen, scheint mir sehr zweckmäßig. Ich könnte sofort mit einem ansehnlichen Beitrag dazu dienen. — u — Prrsonalnachrichtcn. Zn dem Verzeichniß unsrer Prämiirtcn von der Wiener Welt ausstellung (Nr. 209) ist nachträglich zu berichten, daß 1) auch die Firma Justus Perthes in Gotha (in der ersten Ausgabe des amt lichen Preisverzeichnisses irrthümlich ausgelassen) durch Verleihung des Ehrendiploms besonders ausgezeichnet wurde; und 2) Herr Carl Flemming in Glogau, außer der erwähnten Verdienst medaille in Gruppe XXVI, auch in Gruppe XVI. „Heerwesen" die Fortschrittsmcdaille für Fortführung und Verbesserung der Rcymann'schcn topographischen Karte von Ccntralcuropa erhalten hat.
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