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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.07.1873
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.07.1873
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- Deutsch
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154, 7. Juli. Nichtamtlicher Theil. 2447 in wohlwollendster Weise, wenn ein solcher Entwurf in Vorlage kommen sollte, allensallsige Wünsche und Anträge unseres Vereins entgegenzunehmen, prüfen und eventuell vertreten zu wollen. Die Vorlage eines Preßgesetzes war offenbar vom Reichs- kanzleramt für die gegenwärtige Session des Reichstages kaum beabsichtigt gewesen, und nur infolge der Initiative des Reichs tages, der sich den Preßgesetzentwurf des Journalistentages mit einigen Modificationen aneignete, entschloß sich die Reichsregierung in den letzten Wochen, von sich aus den Entwurf eines Preßgesetzes vorzulegen. Seit 14 Tagen ist dieser Entwurf veröffentlicht, nicht nur zur herben Täuschung der nächstbetheiligten Angehörigen der Presse — darunter ist ja der Buchhandel zu begreifen — sondern auch gewiß der ungeheuren Mehrheit des deutschen Volkes und seiner Vertreter. Das deutsche Volk kann nicht gewillt sein, nachdem es unter schweren Opfern nationale und staatliche Organisation und Macht errungen hat, unter das bescheidene Maß der in den Einzelstaatcn unter dem Walten des Bundestags erkämpften politischen Freiheiten herunter zugehen. Der Entwurf bringt für einen Theil Süddeutschlands zwei Erleichterungen, nämlich die Beseitigung der auch für den süddeut schen, wenigstens den bayerischen Buchhandel so änßerst belästigenden Kalenderstempelstener, und eine Beschränkung der so gehäuften Ver antwortlichkeit, wie wir sie da und dort z. B. in Bayern haben, in fast allen übrigen Bestimmungen würden wir uns anss entschiedenste gegen unsere bisherige gesetzliche Praxis verschlechtern; auch neue Plackereien für den Buchhandel bringt der Entwurf mit sich. Eine schwere Belästigung, ja unausführbar ist z. B. die Bestimmung des tz. 6., wonach künftig von jeder Nummer, Heft oder Stück einer perio dischen Druckschrift der verantwortliche Redacteur, sobald die Aus- theilung beginnt, ein mit seiner eigenhändigen Unterschrift versehenes Exemplar bei der Polizeibehörde des Ausgabeortes zu hinterlegen hat. Nach der vorliegenden Fassung werden auch wissenschaftliche Zeitschriften von diesem Paragraphen betroffen. Nur nebenbei will ich erwähnen, daß auch eine alte Klage und Plage des Buchhandels: die lästigen sogenannten Pflichtexemplare, in dem neuen Entwurf verewigt wird. Vor allem aber wird mit vollem Recht gegen die Dehnbarkeit und Vielseitigkeit der in das Ge setz aufgenommenen Ausnahmsbestimmungen protestirt, welche die Organe der Presse der willkürlichsten Behandlung preisgeben würden. Obgleich wir hier einer Aeußerung des berufenen Organs des Ge- sammtbuchhandels nicht vorgreifen wollen, scheint cs mir doch am Orte, ans Grund unseres süddeutschen Standpunktes oder vielmehr unseres politischen Besitzstandes den entschiedensten Protest gegen den Entwurf zu erheben und die feste Zuversicht auszusprechen, daß die Mitglieder des ersten Deutschen Reichstags nicht zur Erschütterung einer so hochwichtigen Grundfeste der politischen Freiheit, wie es die gesetzlich geregelte Freiheit der Presse ist, die Hand bieten, ja daß auch die süddeutschen Mitglieder des Bundesraths mindestens nicht unter das Maß der jetzt bei uns bestehenden Freiheit der Presse herabgehen werden. (Bravo!) Das abgelaufene Rechnungsjahr dürfte an günstigen Erfolgen auch auf dem Gebiete des Buchhandels nicht hinter seinem Vor gänger zurückstehen. Dem Buchhandel sind außerdem unter Mit wirkung unseres thatkräftigcn Börsenvercins-Vorstandcs Verkehrs erleichterungen zu Theil geworden, welche jetzt schon als zu großer Vereinfachung und Beschleunigung des Verkehrs dienend anzu- crkennen sind. Noch nutzbringender für den Buchhandel dürfte die in Aussicht stehende Ermäßigung der Postpackettaxc sich erweisen, be sonders wenn sie feinem speciellen Bedürfnisse angepaßt wird. Von großem Einfluß auf unser Geschäft dürfte die abermalige bedeutende Lohnsteigcrung sich erweisen, welche durch die letzte Krisis im Buchdruckergewerbc hervorgerufen wurde; insbesondere ist Wohl eine allmähliche, aber durchgängige Erhöhung der Preise von Büchern und Zeitschriften unvermeidlich, und die Herren Sortimenter werden wohlthun, darauf vorzubereiten. EinandererFactor,derinnichtserner Zukunft auf unsere Vcrkchrsverhältnisse und Einrichtungen sich da und dort umgestaltend erweisen dürfte, ist in der Markwährung vorauszusehen. Es war schon im verwichenen Jahre davon die Rede, welchen Einfluß diese tiefeingreifendc Umgestaltung ans den Bestand unseres Vereins und auf die Bedeutung Stuttgarts als Commissions- Platz zu üben wohl berufen sein möchte. In neuester Zeit hat sich der Stuttgarter Buchhändlcrverein mit dieser für Stuttgart besonders anziehenden Frage beschäftigt. Es ist wohl anzunchmcn, meine Herren, daß vorerst wenigstens eine ernste Gefahr für Stuttgart nicht vorliegt. Ich betrachte die Frage, ob Stuttgart auch nach Einführung der Markwährung seine Bedeutung als Commifsionsplatz behalten werde, als eine rechnerische für jeden einzelnen süddeutschen Committenten. Bezieht er, alle Spesen, auch den Aufwand an Zeit und die Schnelligkeit des Bezuges eingerechnet, billiger über Stutt gart als über Leipzig, so wird er Stuttgart bcibehalten. Diejenigen Sortimenter Mittel- und Süddcutschlands, welche billiger über Leipzig beziehen, haben Wohl schon in den letzten Jahren Stuttgart nach und nach verlassen. Eine neue bedeutende Einbuße steht voraus sichtlich kaum bevor, wenn der Stuttgarter Verlagsbuchhandel so energisch sich fortentwickelt wie steigend in den letzten Jahrzehendcn, und wcnndie Stuttgarter Herren Kommissionäre gut Freund mit uns bleiben und ihre Spesenrechnungen in den Schranken halten, welche die Concurrenzsähigkeit bedingt. Ich glaube, wir können es getrost unsern Stuttgarter Freunden, die, wie wir wissen, nicht auf den Kopf gefallen sind, überlassen, die zweckdienlichsten Mittel für die Fortexistcnz Stuttgarts als Commissionsplatz zu suchen und zu finden. Die auswärtigen Mitglieder unseres Vereins werden sicher keine Erleichterung, welche von dieser Seite geboten wird, zurückweisen und werden mit mir einverstanden sein, wenn ich mit einem herzlichen Wunsche auf die Fortdauer der Blüthe Stuttgarts als Vorort des süddeutschen Buchhandels und seiner schweizerischen College» schließe." Zur Ausliefcrungssrage. Erster Artikel. Es ist ein eigenthümlicher Zufall, daß dieselbe Nummer des Börsenblattes, welche das dringende Ersuchen des Vorstandes des Sortimentervereins an die Berliner Verleger bringt, ihren Verlag in Leipzig ausliefern zu lassen, um den endlosen Scherereien, welche durch zu späten Empfang ihrer Artikel dem Sortimenter erwachsen, ein Ende zu machen, zugleich den Beschluß der Stuttgarter Ver leger, Zurückziehung ihrer Lager von Leipzig betreffend, enthält. Was zunächst den gerügten Üebelstand, die stete Verzögerung im Empfangen des Berliner Verlages anbctrifft, so empfindet jeder Sortimenter denselben aufs schmerzlichste. Es findet diese Ver zögerung jedoch nicht bloß bei den Berliner Verlegern, von denen übrigens eine große Anzahl ausliefcrnder Firmen, wie: G. Reimer, Weidmann, Hertz, Guttentag rc. rühmliche Ausnahmen machen, son dern bei allen andern nicht auslicfernden Handlungen, wie die Dresdener, Hallenser, ferner Ebner L Seubert, Böhlau, Schettler, Stahel, Justus Perthes rc. in gleicher Weise statt. Von allen die sen Firmen, selbst solchen, die täglich per Eilballen nach Leipzig expediren, treffen die Bestellungen nie unter 12—14 Tagen, bei einzelnen erst nach 3—4 Wochen ein. Die Inhaber der Firmen scheinen nicht zu wissen, wie sehr sie dem Absatz ihres Verlages schaden. Nicht nur, daß bei Geschenken nnd ähnlichen Sachen der Besteller auf die Antwort des Sortimenters: „es wird vierzehn Tage dauern, bis das Buch eintrifft", fast regelmäßig auf dasselbe verzichtet nnd ein anderes entsprechendes Werk wählt, vermag der Sortimenter, wenn er bei Einführung eines neuen Schulbuches unr 330*
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