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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.06.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-06-12
- Erscheinungsdatum
- 12.06.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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-redaktioneller Teil. XL 127, 12. Juni 1920. in den 8 Stunden wirklich gearbeitet wird. Geschieht dies und sind die Verleger dann in der Lage, zu erschwinglichen Preisen verkaufen zu können, werden sic auch ihrerseits so viele Aufträge geben, daß das gesamte Buchgewerbe voll beschäftigt ist. Vor allem sollten Papicraufträge nur noch zu festen Preisen erteilt werden. Dadurch, dass sich die Papierfabriken das Recht ansbcüingen, zum Tagespreis zu liefern, sind den wüstesten Preistreibereien Tür und Tor geöffnet. Ich glaube auch nicht, daß die Stellung der Be dingung »Preis freibleibend« rechtlich irgendwie haltbar ist, denn diese Bedingung entspricht nicht den geschäftlichen Gepflogenheiten und dem Handelsrecht. Durch Einbürgerung derartiger Gewohnheiten würde der auf Treu und Glauben gegründete Aufbau des geschäftlichen Lebens ohne weiteres nmgestürzt werden. — Ich habe für verschiedene Werke im Dezember Papier bestellt zu 2.— das Kilo, jetzt verlangt der Papierhändler für denselben oder einen geringeren Stoff ./^ 8.—. Ich verweigere, um eine Unterlage zu schaffen, in einem besonders krassen Falle die Annahme und lasse gerichtlich feststellen, ob hier die Preise nicht auf ähnliche Weise in die Höhe getrieben werden wie beim Heringshandel, bei dem die Gesellschaft, die eine Million Betriebs kapital hatte, 9 Millionen Gewinn verteilt. Solange man sich solche übertriebene'Preise ruhig gefallen läßt, verdient man es nicht besser. Die Geduld und die Leistungsfähigkeit der Verleger sind erschöpft, und sie werden beweisen, daß sie in der Lage sind, sich nicht alles bieten lassen zu müssen. München, den 7. Juni 1920. I. F. Lehmann. Ladenpreis und Teuerungszuschlikge. In den beiden Artikeln der Nr. 112 des Börsenblattes, die die von Verleger- und Sortimenterseite jetzt sehr umstrittene Frage ihrer Teuerungszuschläge in deren Einwirkung auf den Ladenpreis sowie den Absatz der Bücher behandeln, sind verschiedene Ausführungen ent halten, die namentlich auch mit Rücksicht auf den auch im Buchhandel sich schon jetzt geltend machenden Umschwung der Wirtschaftslage nicht unwidersprochen bleiben können. Die beiden Verfasser, Vertreter des Sortiments, stellen nämlich die Dinge letzten Endes so hin, als ob die in der letzten Zeit so rasch fortgeschrittene Erhöhung der Bücherpreise nur auf Rechnung des Verlages zu stellen sei. Der eine sagt: »was machen die paar Prozent des Sortimenters aus, wenn innerhalb weni ger Wochen 50—lOOprozentige Erhöhungen möglich sind«. Dieser Dar stellung muß mit aller Deutlichkeit gegenübergehalten werden, daß bei 40°/, Rabatt — und anders rabattierte Bücher erklären die beiden Verfasser ja jetzt und besonders bei einem weiteren Rückgang des Ab satzes nicht mehr vertreiben zu können — und dem 20"/oigen Sorti- mentertcuerungszuschlag der Zwischenhandel eben die g a n z e H ä l f t e des Verkaufspreises für sich in Anspruch nimmt, während dem Verlag, dessen allgemeine Unkosten der Herstellung, des Vertriebes nnd der Auslieferung wohl hinter den Unkosten des Sortiments in ihrer Steigerung nicht Zurückbleiben werden, der aber außerdem Satz, Druck, Papier, Einband, Honorar zu bezahlen und das ganze bei Verlagsunternehmungen bekanntlich sehr ins Gewicht fallende Risiko zu tragen hat (in dem einen Artikel wird zwar auch die kühne Behauptnng anfgestellt: »das Risiko des Zwischenhändlers ist jetzt größer als das des Verlegers«), nur die andere Hälfte verbleibt. Dabei wird der Verlag noch für die Vertenerung der Bücher und die sich aus ihr ergebende Absatzstockung und deren weitere Folgen verantwortlich gemacht. Es wird diesbezüglich u. a. auf die Langenscheidtschen Wörterbücher und die Sammlung »Aus Natur und Geisteswelt« hingewiesen, deren Preis sich von .// 1.25 auf .// 8.40 für das gebundene Exemplar erhöht hat. Wie liegt denn aber die Preiserhöhung und der Anteil des Verlags und des Sortiments an ihr in Wahrheit? Wenn der Ladenpreis eines Buches im Format dieser Sammlung bei 8 Bogen Umfang steif kar toniert vor dem Krieg 1.— bei 40°/« Rabatt betrug, so hatte das Sortiment brutto 40 der Verlag abzüglich aller Herstellungskosten 03 ^ am Exemplar. Würde der Verlag den Verkaufspreis nur so weit erhöhen, daß ihm ein Bruttocrlös von .// —.69,5, also nur etwas über das Zweifache, bleibt, so ergibt sich zuzüglich des 20prozentigen Sorti- menterzuschlages ein Betrag von 7.35: von diesem erhält das Sor timent wieder bei 40"/, Rabatt3.68, also die Hälfte und das N e n n- fache seines früheren Bruttoerlöscs. Würde der Verlag zur Deckung seiner Unkosten nnd als Nutzen für sich auch das Neunfache dcH frühe ren Betrages in Anspruch nehmen, also .// 3.—, so würde sich der Ver kaufspreis auf 12.— erhöhen müssen. Dann würde der Nutzen des Sortiments6.— brutto, also immer noch das Doppelte von dem des Verlages betragen. Ist dadurch nicht der klare Beweis erbracht, daß der Verlag nicht derjenige Teil ist, der die Preise der Bücher so weit in die Höhe ge trieben hat, daß sie nicht mehr absatzfähig sind? Der Verlag weiß ge- ! nau, daß der Absatz ins Stocken kommen muß, soll er aber nicht wenigstens das Doppelte seines früheren Bruttonutzens in Anspruch neh men dürfen, während das Sortiment das Neunfache fordert? Wenn von dem einen Verfasser gesagt wird, der 20prozcntige Sortimenter- > Zuschlag erhöhe den 40prozentigen Rabatt nur auf 50°/,, so ist das eben I nur dann zutreffend, wenn der Rabatt auf einen um 20"/, erhöhten Preis bezogen wird. Das Publikum könnte aber das Buch für 10.— und nicht für 12.— erhalten, wenn dieser Ausschlag nicht allein von dem Sortiment für sich in Anspruch genommen würde. Der Ver la g s p r e i s bleibt 10.—, und der Nutzen des Zwischenhandels be iträgt bei 40"/, Rabatt und 20"/, Sortimenterzuschlag nicht 50"/., son dern 60"/>. Wenn also der Preis der Bücher gesenkt werden soll, da mit das Sinken des Absatzes hintangehalten werden kann, so muß vor allem das Sortiment seine Auffassung und seine Geschäftspraxis än dern. Wenn an sich nichts am Zwischenhandel zu verdienen wäre, so würden nicht so viele Versand- und Neisebuchhandlungen entstanden sein, worüber sich die beiden Verfasser beklagen. Das zeigt doch nur, daß auf anderen Wegen jedenfalls mit dem Vertriebe von Büchern ein gutes Geschäft zu machen ist. Ebenso wie in allen anderen Gewerben darf aber — wenn unser Wirtschaftsleben nicht überhaupt aufhören soll — künftig die Devise nicht mehr sein: »kleiner Umsatz bei großem Nutzen«, sondern wir müssen wieder zu dem Grundsatz zuriickkehren: »großer Umsatz bei kleinem Nutzen«, der Deutschlands Handel und Wohlstand vor dem Kriege hervorgerufen hat, und zu dieser Rückkehr müssen die Wege gesucht und gefunden werden. Ein Verleger. Im Sortiment macht man nur zu oft die Erfahruug, daß irgend jemand über irgend etwas sich nur einseitig informiert, nur das liest und kauft, was seine Meinung vertritt — ein unparteiisches Urteil, das auch der Gegenseite gerecht wird und sachlich ist, läßt sich s o natürlich nicht gewinnen. Daß der Buchhändler (Verleger und Sor timenter) selbst auch so handelt, ist aber am allerbedauerlichsten. Würde auf beiden Seiten das Bestreben herrschen, dem anderen gerecht zu wer den, ihn zu verstehen, weniger selbstsüchtig zu sein — dann sielen die leider oft so scharfen Gegensätze von selber fort, und dem Ganzen, der Allgemeinheit wäre damit gedient. Am schlimmsten aber sind die Außenseiter, die sich über Gesetz und Rechte hinwegsetzen, dem Wahl spruch huldigend: »und bist du nicht willig, so brauch' ich Gewalt!« Schließlich sollte doch jeder Streit, der an und für sich berechtigt sein mag, von höherer Warte aus durchgefochten werden. Wir sehen an unserem armen Vaterland, wohin Uneinigkeit führt. So möchte ich empfehlen, die Artikel im Sprechsaal Nr. 112 doch recht sorgfältig und ohne Voreingenommenheit zu lesen. Herr Walter Guttmann beson ders bringt manchen neuen Gesichtspunkt, zwar vom Sortimenterstanö- punkt aus, dem sich aber die Verleger nicht verschließen sollten, schließ lich sind beide Teile aufeinander angewiesen. Das ist schon oft so folge richtig begründet worden, daß es nicht besonders betont zu werden braucht. Da aber auch Behörden, Bibliotheken n. a. das Börsenblatt lesen, meine ich, daß mein Hinweis nicht überflüssig ist, wenn der Ver lag und die Behörden dem Sortiment gerecht werden wollen und sollen. Darmstadt. Otto Car ins. Umgehung der Ausfuhrgenehmigung durch Privat personen. Wir Buchhändler in Deutschösterreich tragen seit kurzem die 2"/, Spesen für Ausfuhrgenehmigung und zugunsten der Neichs- kasse auch noch eine Ausfuhrabgabe von 6"/o. Nicht so Privatpersonen. Diese bestellen sich ihren Bedarf an Büchern einfach direkt vom Ver lag (auch oft ohne den 20prozeutigcn Zuschlag) an die Adresse vom benachbarten bayrischen Grenzdorf Neuhaus, oder sic wählen ihren Bedarf in einem Sortiment der naheliegenden Stadt Passau und pas sieren unbeanstandet mit ihren Büchern unterm Arm die Grenze. Ist die Ausfuhrgenehmigung denn nur vom Sortimenter beizubringe»? Soweit uns bekannt ist, hätte diese auch eine Privatperson beim Grenz- übertritt vorzuzeigen. Es wäre angezeigt, wenn die Grenzzollämter von der Außenhandelsnebenstelle angewiesen würden, die Ausfuhr genehmigung für Bücher auch von Privaten abzuverlangen. S ch ä r ö i n g (Ober-Osterrcich). Jos. Heindl's Buchhandlung. Diese Anweisung an alle Zollämter ist natürlich längst ergangen: nach dem Inkrafttreten des Ausfuhrverbots für Bücher usw. am 15. März d. I. darf kein Buch mehr ohne Ausfuhrbewilligung über die Grenze gebracht werden. Red. Verantwortl. Ned. t. B.: Richard Alb e r t t. - Verla«: D e r B ö r s c „ v^c r e^i n ^zu 604
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