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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.06.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-06-12
- Erscheinungsdatum
- 12.06.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. 127, 12. Juni 1920. Ausstellung, daun ist der erste Gedanke: die Rederei vom Papier- maugcl ist Schwindel. Wahr ist vielleicht, das; das Papier da fehlt, wo es notwendig wäre, und statt dessen zu recht zweifel haften Drucken verwendet wird. Die großen wissenschaftlichen Zeitschriften müssen vielfach ihr Erscheinen einstellen. Statt des sen machen sich seichte und schmutzige Witzblättchen breit. Aber an einzelnen Stellen sind doch Bau- und Grundsteine zu neuen Werten, die hoffen lassen. Lb freilich auch nur eine der neu gegründeten Schriften die 165 Bände jener Philosophenzeitschrist (»Zeitschrift für Ph.losophie«) erreichen wird? Zeitschriften kom men und gehen, es bleibt der Mensch und — die Druckerschwärze!« IVI i e r r i n 8 k ^ , C.: Lu den neuen ^uskukrab^aben. Ilannoverscker Kurier, Abendausgabe, vom 4. duni 1920. Expedition: Hannover. Die Ausführungen des Verfassers decken sich im wesentlichen mit seinen im Sprechsaal des Börsenblattes Nr. 115 zum Ab druck gekommenen. Nur schließt er sie hier mit dein Hinweis ans die Härte, die die Ansfnhrabgabe für Österreich, Polen, Danzig und die abgetretenen Gebieten bedeuten, und auf die kostspielige und umständliche Behandlung, die, im Gegensatz zu anderen Han delsartikeln, dem Buche als Ausfuhrware zuteil wird. Not, Die, der deutschen Presse. Zeitungs-Verlag Nr. 23 vom 4. Juni 1920. Expedition: Magdeburg, Moltkestraße 4 a. Antiquariats-Kataloge. di lZorgkese, 27: Catalogo Ko. 285. 8". 88 8. 1437 Krn. Idebkaberbände der deutseken, der kran/ösiscken und der eng- liscken Literatur.. 8°. 32 8. 1079 Krn. Versteigerung: Donners tag, den 1., bis 8onnadend, den 3. duli 1920. I.empertL' KuekkandIung und Antiquariat, IVlatki., rat.Ian8en, Köln, und anderer llesitr. Or. 8". 52 8. mit 14 Kilder- takeln. Versteigerung: 16. dis 19. duni 1920. v. Latin L daensck, Dresden-^., ^Vaisenkausstrasse 10: lÄums des Herrn K. v. Latrn (vgl. Kbl. Kr. 117) verökkentliekt. Inkalt: veutseke Kunst im 19. dakrkundert. Ölgemälde. Iland- reieknungen. Aquarelle. Orapkilr. Illustrierte llücker. Kunst- gesekiekte. 8". 72 8. mit 16 Kilder-takeln u. 1 Kildnis von Ilokrat Ködert von Lakn. 1745 Krn. Kleine Mitteilungen. Das bayerische Ministerium und die Büchcrpreise. — Der bayeri sche Schulbuchverlag hat einen erfreulichen Erfolg zu verzeichnen, in dem das bayrische Ministerium, der allgemeinen Teuerung Rechnung tragend, folgenden Erlaß herausgegeben hat: »Bei der sprunghaften Auswärtsbewegung der Papierpreise und bei den stetig steigenden Löhnen für Druck- und Buchbinderarbeiten haben sich die vom Mini sterium in letzter Zeit mehrfach zugcstandenen prozentualen Erhöhun gen der Verkaufspreise von Schulbüchern als nicht mehr ausreichend erwiesen. Das Ministerium gibt daher einem vom Bayerischen Buch händlerverein eingereichtcn Anträge statt und gewährt den einzelnen in Betracht kommenden Verlegern bis auf weiteres die erbetene Frei heit in der Festsetzung der Verkaufspreise nach Maßgabe der jeweili gen Gestehungskosten. Es wird jedoch von dem Verständnis der Ver leger für schulische und soziale Fragen und von deren bisheriger ent gegenkommender Geschäftsgebaruug erwartet, daß hierbei auch im Interesse der Schulen und der Schülereltern, soweit irgend tunlich, entgegengekommcn wird. Das Ministerium behält sich außerdem vor, bei entsprechendem Rückgang der Gestehungskosten der Schulbücher wieder zu der früher üblichen Einrichtung der Preisfestsetzung durch die oberste Schulbehörde zurückzukehren.« Das teure Telephon! — In Berlin hat sich ein Ncichs- Schutzverband der Fernsprechteilnehmer (Geschäfts stelle: Berlin-Wilmersdorf, Holsteinische Str. 12) gebildet, dessen Ziel die Revision des Teiles des neuen Postgesetzes ist, der die Erhöhung der Fernsprechgebühren und die Erhebung der 1000-Mark-Zwangsan- leihe bringt. — Sämtliche Sortiments- und Antiquariats-Buchhand lungen in Göttin gen haben dem »Göttinger Tageblatt« zufolge zum 1. Juli 1920 ihre Fernsprechanschlüsse gekündigt. 602 Format der Postkarten und Bücherzettel. — Von der Privat industrie hergestellte Postkarten werden zur Beförderung im inne ren deutschen Verkehr zugelassen, wenn sie in Form und Papierstärke nicht wesentlich von den amtlich ausgegebeuen abweichen und nicht größer sind als die Paketkarte n. Diese Vorschrift gilt auch für Bllcherzettcl in Form offener Karten. — Für den Aus landsverkehr bleiben dagegen die alten Bestimmungen bestehen. Hiernach darf die Breite einer Postkarte oder eines Büchcrzettels in Karten form nicht mehr als 14 und nicht weniger als 10 ein, die Höhe nicht mehr als 9 und nicht weniger als 7 ein betragen. Wiederholt (vgl. Nr. 117 des Bbl.) machen wir darauf aufmerk sam, daß die im inneren deutschen Verkehr neben der handschriftlichen Angabe der bestellten oder angeborenen Werke erlaubten weiteren hand schriftlichen Vermerke nur im Verkehr mit der Schweiz, Luxemburg und der Tschechoslowakischen Republik zulässig sind, nicht aber nach dem übrigen Ausland. Postnachnahme ist keine Wertangabe. — In weiten Kreisen der Öffentlichkeit ist noch immer die Ansicht verbreitet, daß, wenn man eine Postsendung unter Nachnahme verschickt, die Post im Falle des Verlustes oder der Beschädigung dafür wie bei einer Wertsendung Er satz leiste. Dies trifft nicht zu. Die Angabe eines Nachnahmcbetrages gilt für die Post nicht als Wertangabe. Nachnahmesendungen werden bei der Post nur dann als Wertsendungen behandelt, wenn aus ihnen außerdem noch ein Wert angegeben ist. Gchaltsbewcgung der Buchhandclsangestellten in Hamburg. — In einer stark besuchten Versammlung hatten die Buchhandelsaugcstelltcn Hamburgs die angeborene Teuerungszulage von 15 Prozent abgclchut, da dieselbe keineswegs der herrschenden Teuerung entspräche. Die Tarifkommission sollte aufs neue mit den Arbeitgebern verhandeln. Die Arbeitgeber haben jede weitere mündliche oder schriftliche Verhand lung abgelehnt, weshalb die Tarifkommission nunmehr den Schlich tungsausschuß angcrufen hat. (Hamb. Nachrichten.) Gehaltserhöhungen mit rückwirkender Kraft. — Eine durch Tarif vertrag oder Schiedsspruch erfolgte Festsetzung von Gehaltserhöhungen gilt nicht zugunsten bereits ausgeschiedencr Angestellten, und zwar in der Regel auch dann nicht, wenn der Gehaltserhöhung eine rückwirkende Kraft bcigclegt ist. Diese sehr wichtige Entscheidung des Schlichtungs ausschusses Groß-Berlin wird u. a. wie folgt begründet: »Nach all gemeinen Nechtsgrundsätzen muß aber angenommen werden, daß sich die Festsetzung einer Gehaltserhöhung, mag diese durch einen Vertrag oder einen Schiedsspruch erfolgen, immer nur auf die Angestellten be zieht, welche an dem Tage, au dem die Verpflichtung zur Zahlung des höheren Gehaltes begründet wurde, sich in den Diensten des Arbeit gebers befanden. Eine Ausdehnung einer Gehaltserhöhung auf bereits ausgeschiedcne Angestellte kann nur daun angenommen werden, wenn eine entsprechende Bestimmung bei der Festsetzung der Gehaltserhöhung ausdrücklich getroffen ist«. Außenhandclsstellc für das Papierfach. — Es gehen noch immer Ausfuhranträgc für Papiere und Papicrwarcn in größerer Anzahl bei dem Herrn Neichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung, Berlin, direkt ein. Zuständig sind jedoch seit längerer Zeit die Außcn- handelsstellen. Die Außeuhandelsnebenstelle für die Papierindustrie und die Außenhandelsnebenstelle für Papicrwarcn, Abteilung K, be finden sich in Charlottenburg, Neue Grolmannstr. 5/6, und die Außeu- handL-lsnebenstelle für Papicrwarcn, Abteilung Id, in Berlin W. 9, Linkstr. 22. Aus dem Merkblatt, das die Außenhandclsnebenstclle für das Papierfach herausgegeben hat, ist die Zuständigkeit der ver schiedenen Papiere und Papierwaren ersichtlich. Die Reform des Arbeitsrechts. — Der Ausschuß zur Ausarbeitung eines Arbeitsgesetzbuches ist kürzlich unter Leitung seines Vor sitzenden, des Ministerialdirektors Siefart, im Neichsarbeitsmini- stcrium zu Beratungen zusammengetreten. In Bearbeitung sind ins besondere die Entwürfe einer Schlichtungsordnung. eines Arbeitsge richtsgesetzes, eines Arbeitsnachweisgcsctzcs, eines Heimarbeitsgesetzes, eines Hausdienstgesetzes und eines Tarifvertragsgesetzes sowie mehrere Sonderabschnitte des allgemeinen Arbeitsvertragsrechts. Die vorer wähnten Gesetzentwürfe sollen vorweg erledigt und später in das Ge samtwert eingearbeitet werden. In Aussicht genommen ist ferner ein Gesetz über Arbeitsbchördeu. Die Jahresversammlung der Gesellschaft deutscher Nervenärzte wird am 17. und 18. September in Leipzig abgehaltcn werden. Das Neferatthcma ist: »Klinik und pathologische Anatomie der traumati schen Schädigungen des Rückenmarks«: Referenten Cassirer (Berlin) und Marburg (Wien).
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